Gemeinderatssitzung am Montag, den 17.12.2001

Tagesordnungspunkt 3 - Errichtung von Windkraftanlagen

Der Samtgemeinde liegt ein Antrag auf Einrichtung einer Sonderbaufläche für Windenergie vor. Gestellt wurde der Antrag von Johann Frericks und weiteren acht Grundstückseigentümern. Als Gebiet ist das Devermoor parallel zur Werpeloher Strasse vorgesehen.

Der stellvertretende Samtgemeindedirektor Hansen trug vor, dass die Samtgemeinde für die Bauleitplanung zuständig sei. Dazu gehöre auch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes.

1996 habe es bereits einmal einen ähnlichen Antrag einer Interessengemeinschaft Windenergie Wippingen gegeben. Dieser Antrag wurde damals vom Rat unterstützt. Die Angelegenheit wurde aber nicht weiter vorangetrieben, weil von den Antragstellern damals keine weiteren Unterlagen eingereicht wurden.

Die Samtgemeinde habe aber bei der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes 1999 dennoch untersucht, ob diese Fläche für einen Windpark geeignet sei. Diese Fläche sei aber aus zwei Gründen nicht geeignet:

Durch das Strom-Einspeisungsgesetz könnten Betreiber von Windparks heute besser als vor einigen Jahren kalkulieren, da ihnen feste Sätze garantiert würden.

Wilhelm Borchers zweifelte an, dass es sich um einen ungünstigen Standort handele. Im DeWi-Gutachten gehe man von älteren Kraftwerkstypen aus. Dagegen meinte Hansen, der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde lasse nur Typen mit höchstens 80 Meter Nabenhöhe (höchste Rotorhöhe damit 120 Meter) zu. Diese Größenordnung sei im DEWI-Gutachten bereits berücksichtigt.

Hermann Gerdes wies darauf hin, dass für diesen Antrag  der Zeitpunkt alles andere als günstig sei. In der Samtgemeinde sei das Thema "eigentlich durch". Und jetzt komme man zur Samtgemeinde, um neu anzufangen.

Weil ein Windpark auch eine gute Einnahmequelle für die Gemeinde bedeutet, wurde letztlich einstimmig der Beschluß gefaßt, dass die Samtgemeinde gebeten wird, die Bauleitplanung für den Windpark durchzuführen.

Falls es dazu kommt, dann müssen die Antragsteller bzw. die Betreiber eines Windparks die Planungskosten tragen (ca. 100.000 DM für Wind-, Lärmgutachten etc.). Diese Kosten müssen auch dann getragen werden, wenn die Planung letztendlich ergibt, dass kein Windpark gebaut werden kann.

jdm