"Das exklusive Recht zum Angriff " - aus der Süddeutschen Zeitung vom 20.03.2003

Süddeutsche Zeitung vom 20.03.2003
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Das exklusive Recht zum Angriff

Von Dietrich Murswiek

Wenn die USA den Krieg gegen den Irak ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beginnen, dann ist dies nicht nur ein Krieg gegen einen Diktator, dem man Nichterfüllung von UN-Resolutionen und viele Schandtaten vorwerfen kann. Dann ist das auch ein Krieg gegen das Völkerrecht – nicht lediglich ein eklatanter Bruch des geltenden Rechts, sondern der Versuch, die grundlegenden Normen des völkerrechtlichen Systems der Friedenssicherung außer Kraft zu setzen.

„Wenn es um unsere Sicherheit geht, werden wir handeln, und wir brauchen dazu nicht die Zustimmung der Vereinten Nationen“, hat George W. Bush gesagt. Machtpolitisch ist das richtig. Rechtlich ist es falsch. Aber was die USA machtpolitisch durchsetzen können, das wollen sie künftig auch völkerrechtlich dürfen. Und der Irak-Krieg könnte der erste Schritt zu einer fundamentalen Umwälzung der Völkerrechtsordnung sein.

Kern des geltenden Systems der Friedenssicherung ist das allgemeine Gewaltverbot. Militärische Gewalt wird prinzipiell geächtet. Allein zur Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff darf ein Staat aus eigenem Recht Krieg führen. Nur wenn ein feindlicher Angriff bereits erfolgt ist oder wenn ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht, ist eine Selbstverteidigungslage gegeben. Unter dieser Voraussetzung braucht der betroffene Staat keine Erlaubnis des Sicherheitsrats, um Gewalt anzuwenden. Besteht demgegenüber nur die Möglichkeit, dass irgendwann einmal ein Staat angreifen könnte, ist Selbstverteidigung noch nicht erlaubt. Bereitet ein Staat sich auf einen eventuellen Angriff vor, kann unter Umständen eine Situation entstehen, die sich als „Bedrohung des Friedens“ qualifizieren lässt. Ein Staat, der sich bedroht fühlt, kann den Sicherheitsrat anrufen. Dieser kann die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens beschließen, einschließlich militärischer Sanktionen. Hierzu kann er auch einzelne Staaten ermächtigen. Aber kein Staat darf in bloßen Bedrohungslagen ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats militärische Gewalt anwenden.

Es liegt auf der Hand, dass sich die USA im Irak-Konflikt nicht auf das Selbstverteidigungsrecht berufen können. Darüber sind sich alle Völkerrechtler einig. Weder hat der Irak angegriffen, noch steht ein Angriff unmittelbar bevor. Ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat ist der amerikanische Angriff daher klar völkerrechtswidrig. Völkerrechtlich falsch ist auch die von amerikanischer und britischer Seite gelegentlich geäußerte Ansicht, eine Ermächtigung durch eine neue Resolution des Sicherheitsrats sei deshalb nicht nötig, weil die vorhandenen Resolutionen ausreichten. Weder der Resolution 1441 noch früheren Resolutionen lässt sich eine solche Ermächtigung entnehmen. Die Resolution 1441 erinnert zwar daran, dass Saddam bei Nichterfüllung mit „ernsthaften Konsequenzen“ zu rechnen hat. Ob es sich bei diesen Konsequenzen um einen Militärschlag handelt und wer ermächtigt wird, diesen zu führen, ist aber vom Sicherheitsrat noch nicht entschieden worden.

Die in der Presse mitunter zu lesende Ansicht, Bush handele in einer rechtlichen „Grauzone“, wenn er ohne Sicherheitsratsmandat den Angriffsbefehl gebe, ist falsch. Ohne ausdrückliche Ermächtigung durch eine neue Resolution ist der Irak-Krieg ein verbotener Angriffskrieg – ein Verbrechen im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Bundesregierung darf einen solchen Krieg in keiner Weise unterstützen, auch nicht durch die Gewährung von Überflugsrechten oder die Gestattung, auf deutschem Boden befindliche Militärbasen zu benutzen. Das Grundgesetz verbietet jede Beteiligung an einem Angriffskrieg (Artikel 26).

Dass die einzige Supermacht sich bedenkenlos über das Völkerrecht hinwegsetzt, ist schlimm genug. Man kann das nicht mit dem Hinweis darauf bagatellisieren, dass die USA schon in anderen Fällen es mit dem Völkerrecht nicht so genau genommen haben. Hier geht es zum ersten Mal um einen Angriffskrieg, den zu führen ein Staat für sich in Anspruch nimmt, der bislang eine der Stützen der geltenden Völkerrechtsordnung war. Wenn die USA sich über die rechtliche Ächtung des Krieges hinwegsetzen, dann werden andere Staaten versucht sein, ebenfalls das Gewaltverbot zu missachten. Das System der Friedenssicherung droht zusammenzubrechen.

Es besteht aber nicht nur die Gefahr, dass ein Rechtsbruch den nächsten nach sich zieht und so das Recht seine Autorität und faktisch seine Geltung verliert. Die US-Regierung will auf eine fundamentale Änderung des geltenden Völkerrechts hinwirken. Wenn Bush sagt, er brauche niemanden um Erlaubnis zu fragen, spricht daraus nicht nur die Arroganz der Macht. Darin liegt auch eine Rechtsbehauptung. Bush meint wirklich, es sei rechtlich in Ordnung, dass die USA immer dann Kriege führen, wenn sie das für ihre Sicherheit als notwendig erachten. Diese „Bush-Doktrin“ hat er nicht en passant, sondern in einem Grundlagendokument, der „Nationalen Sicherheitsstrategie“ vom September 2002, verkündet. Angriff sei die beste Verteidigung, heißt es dort. Wenn nötig, müssten Freiheit und Leben der Amerikaner durch präventive Militärschläge verteidigt werden. War präventive Selbstverteidigung bisher nur bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff erlaubt, so soll jetzt auf das Unmittelbarkeitskriterium verzichtet werden. Bei „Schurkenstaaten“ soll die bloße Möglichkeit, dass diese irgendwann einmal Massenvernichtungsmittel einsetzen, schon ausreichen, um einen Krieg zu legitimieren.

Wenn diese Auffassung sich durchsetzt und zu einer neuen Regel des Völkerrechts wird, ist das allgemeine Gewaltverbot praktisch abgeschafft. Es gibt viele Staaten, die von „Schurken“ regiert werden. Wenn jeder Staat gegen jeden Staat Krieg führen darf, den er für einen „Schurkenstaat“ hält, dann gibt es keine internationale Sicherheit mehr. Kein Staat kann wollen, dass es dazu kommt. Auch die Bush-Administration will dies nicht. Sie hat in ihrer „Nationalen Sicherheitsstrategie“ zwar nicht wörtlich gesagt, aber doch erkennen lassen, dass sie die Befugnis zur Führung von Präventivkriegen als exklusives Recht für sich selbst in Anspruch nimmt. Während sie im Hinblick auf andere Staaten mit der Möglichkeit rechnet, dass präventive Selbstverteidigung als Vorwand für imperialistische Aggression verwendet werden könnte, fühlt sie sich selbst über diese Versuchung erhaben: Die USA führen immer nur gerechte Kriege.

Eine neue Völkerrechtsregel, die allein den USA die Führung von Präventivkriegen gestattete, würde auch das Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten zerstören. Das amerikanische Ansinnen, dieses Ergebnis herbeizuführen, ist auch ein Angriff auf die Gleichheitsidee, die seit der Aufklärung Grundlage des Rechts gewesen ist. Neues Völkerrecht könnte schon dann entstehen, wenn die Staaten es unterließen, gegen die praktische Anwendung der Bush-Doktrin zu protestieren. Offizieller Protest ist daher notwendig, gleich beim ersten Anwendungsfall dieser Doktrin, beim Angriff auf den Irak.

Dietrich Murswiek
ist Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Freiburg

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