Bekanntmachung

 

von drei Vorhaben zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO)

an den Standorten Sanitz (2 Standorte), Hohenmocker, Lohmen (alle Mecklenburg‑Vorponunern),

Werpeloh (Niedersachsen), Gatersleben (Sachsen‑Anhalt) und Möttingen (Bayern)

nach dem Gentechnikgesetz

(BVL 19/2006/4)

vom B. Februar 2006

 

Auf Grund des § 18 Abs. 3 des Gentechnikgesetzes (GenTG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts vom 21. Dezember 2004 (BGBl. 1 S. 186), in Verbindung mit den §§ 2 und 3 der Gentechnik‑Anhörungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1996 (BGBl. 1 S. 1649) macht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt:

 

Die BASF Plant Science GmbH, Carl‑Bosch‑Str. 38, D‑67056 Ludwigshafen, hat die Genehmigung von drei Vorhaben zur Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen gemäß § 14 GenTG für die Vegetationsperioden der Jahre 2006 bis 2010 beantragt (Aktenzeichen 6786‑01‑0172, 6786‑01‑0173 und 6786‑01‑0174).

 

Beschreibung der Vorhaben:

 

1) Zum Antrag 6786‑01‑0172:

 

Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 123 gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien. Zur Erzeugung der Linien wurden in das Genom der Kartoffelkultivare Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P800 und P763 Abschnitte der für zwei Verzweigungsenzyme kodierenden Gene (be1 und be2) aus S. tuberosum in sense‑ und antisense‑Orientierung (als inverted repeat) unter Kontrolle des kartoffeleigenen gbss‑Promotors mittels Agrobacterium‑vermittelter Transformation eingeführt. In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien kommt es dadurch zu einer Reduktion der Expression der Verzweigungsenzyme und infolgedessen zu einer Reduktion des Amylopektinanteils in der Kartoffelstärke zugunsten des Amyloseanteils. Bei einem Teil (83 Linien) der gentechnisch veränderten Kartoffellinien wurde zusätzlich das für StGHl (Starch Biosynthesis Enhancing Protein 1) kodierende Gen aus S. tuberosum unter Kontrolle des gbss‑Promotors eingeführt. In diesen Kartoffellinien soll es durch erhöhte Expression von StGHl zu einer Erhöhung des Stärkegehalts kommen. Zur Auswahl erfolgreich transformierter Pflanzen im Labor wurde außerdem das ahas‑Gen aus Arabidopsis thaliana in die Kartoffelpflanzen übertragen. Das ahas‑Gen verleiht Toleranz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu dienen, Daten über agronomische Eigenschaften und über Umweltwechselwirkungen zu generieren, sowie größere Mengen an Knollenmaterial für molekularbiologische und biochemische Untersuchungen bereitzustellen. Zusätzlich sind Überwinterungsversuche zur Bestimmung der Frosttoleranz geplant.

 

2) Zum Antrag 6786‑01‑0173:

 

Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 17 gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien. Zur Erzeugung der Linien wurde in das Genom des Kartoffelkultivars Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P800 ein Abschnitt des für die Stärkekorn‑gebundene Stärkesynthase kodierenden Gens (gbss) aus S. tuberosum entweder in antisense‑Orientierung oder in sense‑ und antisense‑Orientierung (als inverted repeat) unter Kontrolle des kartoffeleigenen gbss‑Promotors mittels Agrobacterium‑vermittelter Transformation eingeführt. In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien kommt es dadurch zu einer Reduktion der Expression der Stärkesynthase und infolgedessen zu einer Reduktion des Amyloseanteils in der Kartoffelstärke zugunsten des Amylopektinanteils. Zur Auswahl erfolgreich transformierter Pflanzen im Labor wurde außerdem das ahas-Gen aus Arabidopsis thaliana in die Kartoffelpflanzen übertragen. Das ahas-Gen verleiht Toleranz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu dienen, Daten über agronomische Eigenschaften und über Umweltwechselwirkungen zu generieren, sowie größere Mengen an Knollenmaterial für molekularbiologische und biochemische Untersuchungen bereitzustellen. Zusätzlich sind Überwinterungsversuche zur Bestimmung der Frosttoleranz geplant.

 

3) Zum Antrag 6786‑01‑0174:

 

Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 380 gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien. Zur Erzeugung der Linien wurden in das Genom der Kartoffelkultivare Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P698, P835 und P880 zwei Resistenzgene (Rpi‑blbl und Rpi‑blb2) aus der Wildkartoffel Solanum bulbocastanum unter Kontrolle der endogenen Promotoren mittels Agrobacterium‑vermittelter Transformation eingeführt. Rpi‑blbl und Rpi‑blb2 vermitteln Resistenz gegen Phytophthora infestans (Kraut‑ und Knollenfäule). In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien soll die Expression dieser Resistenzgene zu einer verbesserten Resistenz gegen Phytophthora infestans führen. Zur Auswahl erfolgreich transformierter Pflanzen im Labor wurde außerdem das ahas-Gen aus Arabidopsis thaliana in die Kartoffelpflanzen übertragen. Das ahas-Gen verleiht Toleranz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu dienen, Daten über agronomische Eigenschaften und über Umweltwechselwirkungen zu generieren, sowie größere Mengen an Knollenmaterial für molekularbiologische und biochemische Untersuchungen bereitzustellen. Weiter sind Kreuzungsexperimente mit konventionellen Kartoffelsorten geplant.

 

Für die Freisetzungsvorhaben sind folgende Kontrollmaßnahmen vorgesehen:

 

Zur Isolierung ist ein Abstand von 10 m zu landwirtschaftlichen Nutzflächen mit nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln vorgesehen. Nach der Ernte sollen die Kartoffelknollen zur Untersuchung in geeignete Laboratorien verbracht und ggf. für eine Wiederauspflanzung aufbewahrt werden. Überschüssiges Knollenmaterial wird inaktiviert und entsorgt. Das nach der Ernte der Kartoffelknollen verbleibende Pflanzenmaterial soll zum Verrotten auf den Freisetzungsflächen belassen werden. Nach Versuchsende ist auf den Versuchsflächen im Rahmen der Nachkontrollen eine mindestens einjährige Anbaupause für Kartoffeln vorgesehen, während der die Fläche auf Kartoffeldurchwuchs kontrolliert wird. Die Anbaupause und Nachkontrolle wird um ein Jahr verlängert, falls Kartoffeldurchwuchs auftritt.

Orte der Freisetzung und Größe der Freisetzungsflächen:

 

   Flurstücke 20. 21, 22, 23, 24, 25, Flur 1, Gemarkung Klein Lüsewitz, 18190 Sanitz, Landkreis Bad Doberan, Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 7,1 ha;

 

   Flurstück 11/3, Flur 1, Gemarkung Groß Lüsewitz, 18190 Sanitz, Landkreis Bad Doberan, Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 29,2 ha;

 

   Flurstück 4, Flur 2, Gemarkung Strehlow, 17111 Hohenmocker, Landkreis Nordvorpommern, Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 28,35 ha;

 

   Flurstücke 151/3, 352, 353, Flur 1, Gemarkung Gerdshagen, 18276 Lohmen, Landkreis Güstrow, Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 46 ha;

 

   Flurstück 11/0, Flur 11, Gemarkung Werpeloh, 49741 Werpeloh, Landkreis Emsland, Bundesland Niedersachsen, Größe der Freisetzungsfläche: 5,04 ha;

 

   Flurstück 466, Flur 1, Gemarkung Gatersleben, 06466 Gatersleben, Landkreis Aschersleben‑Staßfurt, Bundesland Sachsen‑Anhalt, Größe der Freisetzungsfläche: 2,5 ha;

 

   Flurstücke 362, 363, Gemarkung Balgheim, 86753 Möttingen, Landkreis Donau‑Ries, Bundesland Bayern, Größe der Freisetzungsfläche: 4,3 ha.

 

Anzahl freizusetzender Organismen, Zeitraum der Freisetzungen:

 

Es sollen maximal 45000 Knollen pro Linie, Standort und Jahr freigesetzt werden, wobei die Pflanzdichte sich an der landwirtschaftlichen Praxis orientieren wird (bis ca. 45000 Kartoffelpflanzen je 1 ha Ackerland). Die Freisetzungen sind für die Jahre 2006 bis 2010 geplant.

 

Der Genehmigungsantrag und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 22. Februar 2006 bis einschließlich 21. März 2006 aus und können während der angegebenen Zeiten in den nachstehend aufgeführten Behörden eingesehen werden:

 

a) Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,

     Zimmer 502, Taubenstr. 42‑43,10117 Berlin

 

zu folgenden Zeiten:

 

Montag bis Donnerstag:        7.30 ‑ 16.00 Uhr

Freitag:                                      7.30 ‑ 14.00 Uhr

 

b) Rathaus der Samtgemeinde Sögel, Bauamt, Zimmer 47, Ludmillenhof, 49751 Sögel

zu folgenden Zeiten:

 

Montag, Dienstag, Mittwoch:                                                                8.00 ‑ 17.00 Uhr

Donnerstag:                                                                                               8.00 ‑ 18.00 Uhr

Freitag:                                                                                                       8.00 ‑ 13.00 Uhr

 

Einwendungen können bis einschließlich 20. April 2006 an den zuvor bezeichneten Stellen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen neben dem Vor‑ und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Berlin, den 8. Februar 2006

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

 

Im Auftrag

Dr. H.‑J. Buhk