Holzschutznorm wird überarbeitet – Emsland soll Informationen liefern

Holzschutznorm wird überarbeitet – Emsland soll Informationen liefern

Im Bauwesen sollen Normen eine notwendige Qualität gewährleisten und Gefahren für die Nutzer von Bauwerken abwenden. Durch einheitliche Rahmenbedingungen können Fehler und Schäden am Bau vermieden werden. Im Bereich des Holzschutzes haben sie große Bedeutung für eine möglichst lange Haltbarkeit der Konstruktion.
Die Normen für Holzschutzmaßnahmen betreffen zwar in erster Linie Planer und ausführende Betriebe, können dem Privatmann (Bauherren) aber nützlich sein, wenn geprüft werden muss, ob eine Holzkonstruktion ausreichend geschützt ist, bzw. ob die in Rechnung gestellte Leistung auch erbracht wurde.
Normen nützen allerdings wenig, wenn sie in der Praxis nicht ausreichend beachtet werden. Und hier sind zurzeit viele Fragen offen, denn eine normgerechte Ausführung von Holzbaumaßnahmen ist keineswegs selbstverständlich.
Da die deutschen Holzschutznormen in nächster Zeit überarbeitet werden sollen, hat der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN-VR) nun eine Verbraucherbefragung gestartet, die Informationen über die praktische Anwendung der Normen aus der Sicht des Verbrauchers liefern soll.
Die Befragung richtet sich vornehmlich an Bauherren, die in den letzten fünf Jahren Holzkonstruktionen planen oder bauen lassen haben. Interessant ist dabei, ob die Planer die schon in der bestehenden Norm vorgegebene Anwendung des baulichen Holzschutzes ausreichend beachtet und die Bauherren über die Möglichkeiten des Verzichtes auf chemische Holzschutzanwendungen informiert haben.
Wenn chemische Holzschutzmaßnahmen durchgeführt wurden ist interessant, ob dabei die Vorgaben der Norm und der Zulassungen der Mittel beachtet wurden. Die Ergebnisse der Befragung können aufzeigen, welche Bereiche bei der Überarbeitung der Norm in Interesse des Verbraucherschutzes verstärkt Beachtung finden sollten.

Die Verbraucherbefragung geht auf eine Initiative des Dörpener Fachjournalisten und Holzsachverständigen Dr. Johann Müller zurück. Er ist ehrenamtlich für den DIN-VR in der Normung tätig und wird auch die Befragung fachlich begleiten. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, im Emsland einige Ortsbesichtigungen durchzuführen, wenn Teilnehmer der Fragebogenaktion dies wünschen. Zudem ist das Emsland von besonderem Interesse, da hier der chemische Holzschutz weiterhin die Regel ist. So kann in Neubaugebieten an noch nicht eingedeckten Dachstühlen häufig eingefärbtes Holz festgestellt werden, was auf eine Holzschutzbehandlung hinweist. Offensichtlich schenken emsländische Planer und Bauunternehmen den baulichen Schutzmaßnahmen wenig Vertrauen oder sie haben sich bisher noch zu wenig mit den Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes beschäftigt.

Andererseits wird gerade im Emsland häufig noch nasses Bauholz eingesetzt, weshalb später, bedingt durch das Schwinden des Holzes bei der Trocknung, Formänderungen auftreten können. Hierdurch können wiederum Risse und Fugen in der Luftdichtigkeitsebene von Dächern entstehen, die den Energieverbrauch des Gebäudes erhöhen. Auch ist ein chemischer Holzschutz in den nachträglich entstandenen Trockenrissen nicht gegeben, da die Mittel bei der Imprägnierung nur wenige Millimeter in die Holzoberfläche eindringen. Entgegen der Normforderung werden diese Risse aber in der Regel nicht nachimprägniert. Die Holzschutzleistung ist somit unzureichend und Schadinsekten können sich in den Rissen entwickeln.
Der Fragebogen im Internet unter http://www.verbraucherrat.din.de abzurufen.


Beim Hausbau kann Holz auf zwei Arten geschützt werden, die beide in den Normen der Reihe DIN 68800 "Holzschutz" festgelegt sind:
1. durch bestimmte konstruktive Maßnahmen, die das Holz gegen Wasserangriff so schützen, dass es nicht mehr chemisch behandelt werden muss.
2. durch vorbeugende Behandlung mit chemischen Mitteln.

Variante eins wird häufig nicht in dem technisch möglichen Umfang durchgeführt. Oftmals wird vor Beginn einer Baumaßnahme die grundsätzlich geforderte umfassende Planung von Holzschutzmaßnahmen in der Praxis nicht entsprechend durchgeführt. Dadurch werden die Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes nicht optimal genutzt, wodurch ein chemischer Holzschutz später notwendig erscheinen kann.
Bei Variante zwei hat die Praxis gezeigt, dass die begleitenden Maßnahmen zum chemischen Holzschutz, wie etwa die Nachbehandlung von Trockenrissen, nur selten ausgeführt werden. Der Erfolg einer Holzschutzbehandlung ist damit eingeschränkt, und die ausgewiesene und vergütete Leistung nicht erbracht.

Zurzeit ist die Kontrolle einer Holzschutzleistung ohne aufwendige Verfahren kaum möglich und somit oftmals für Verbraucher nicht durchführbar.

Zur genaueren Abschätzung der praktischen Gegebenheiten bei der Umsetzung von Holzschutzmaßnahmen wurde deshalb ein Fragebogen entwickelt, dessen Ergebnisse als Grundlage für die Formulierung von Verbraucherpositionen im Normungsprozess dienen sollen und damit zu einer verbraucherorientierten Gestaltung der zukünftigen Normen beitragen kann. Da die Aussagekraft der Ergebnisse auch von der Anzahl der eingegangenen Antworten abhängig ist, bittet der DIN-Verbraucherrat um eine rege Teilnahme, auch wenn nicht alle Fragen beantwortet werden können.

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