AMTLICHER TEIL,  Ems-Zeitung vom 22.12.2006

 

Bekanntmachung

 

eines Vorhabens zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO)

an den Standorten Sanitz (2 Standorte), Hohenmocker, Lohmen (alle Mecklenburg Vorpommern),

Werpeloh (Niedersachsen), Gatersleben, Baalberge (beide Sachsen Anhalt), Nerchau (Sachsen),

Limburgerhof (Rheinland Pfalz) und Möttingen (Bayern)

 

nach dem Gentechnikgesetz

(BVL 36/2006/4)

vom 15. Dezember 2006

 

Auf Grund des § 18 Abs. 3 des Gentechnikgesetzes (GenTG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember

1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2006 (BGBl. I S. 534), in Verbindung mit den §§ 2 und 3 der Gentechnik Anhörungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1996 (BGBl. I S. 1649) macht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt:

 

Die BASF Plant Science GmbH, Carl Bosch Str. 38, D 67056 Ludwigshafen, hat die Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen gemäß § 14 GenTG für die Vegetationsperioden 2007 bis 2011 beantragt.

 

Beschreibung des Vorhabens:

 

Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 677 gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien.

 

Zur Erzeugung der Linien wurden in das Genom der Kartoffelkultivare Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P800, P763, P698, P835 bzw. P880 mittels Agrobacterium vermittelter Transformation die im Folgenden beschriebenen Zielsequenzen eingeführt.

 

a) In einer. Teil der Linien (17) wurde ein Abschnitt des für die Stärkekorn gebundene Stärkesynthase kodierenden Gens (gbss) aus S. tuberosum entweder in antisense Orientierung oder in sense  und antisense Orientierung (als doppelter inverted repeat) unter Kontrolle des kartoffeleigenen gbss Promotors eingeführt. In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien kommt es dadurch zu einer Inhibierung der Expression dieser Stärkesynthase und infolgedessen zu einer Reduktion des Amyloseanteils in der Kartoffelstärke zugunsten des Amylopektinanteils.

 

b) In einen Teil der Linien (40) wurden Abschnitte der für zwei Verzweigungsenzyme kodierenden Gene (bel und be2) aus S. tuberosum in sense  und antisense Orientierung (als doppelter inverted repeat) unter Kontrolle des kartoffeleigenen gbss Promotors eingeführt. In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien kommt es dadurch zu einer Inhibierung der Expression dieser Verzweigungsenzyme und infolgedessen zu einer Reduktion des Amylopektinanteils in der Kartoffelstärke zugunsten des Amyloseanteils.

 

c) In einen Teil der Linien (620) wurden zwei Resistenzgene (Rpi blbl und Rpi blb2) aus der Wildkartoffel Solanum bulbocastanum unter Kontrolle der endogenen Promotoren eingeführt. Rpi blbl und Rpi blb2 vermitteln Resistenz gegen Phytophthora infestans (den Erreger der Kraut  und Knollenfäule). In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien soll die Expression dieser Resistenzgene zu einer verbesserten Resistenz gegen Phytophthora infestans führen.

 

Zur Auswahl erfolgreich transformierter Pflanzen im Labor wurde in alle Linien außerdem das ahas Gen aus Arabidopsis thaliana übertragen. Dieses ahas Gen vermittelt Toleranz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu dienen, im Rahmen von Freilandstudien notwendige Daten im Vergleich zur unveränderten Empfängersorte und zu konventionellen Kartoffelsorten zu erheben. Die Freisetzung an verschiedenen Standorten soll dazu dienen, Daten über agronomische Eigenschaften und über Umweltwechselwirkungen zu generieren, einzelne Linien zu selektieren und zudem größere Mengen an Knollenmaterial unter Feldbedingungen zu erzeugen. Bei den unter c) genannten Linien soll der Grad der Widerstandsfähigkeit gegen Phytophthora infestans untersucht werden, bei den unter a) und b) genannten Linien stehen Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und zum Amylopektin-Amylose Verhältnis im Vordergrund. Das geerntete Pflanzenmaterial soll für unterschiedliche Analysen verwendet werden, ggf. wird Knollenmaterial als Pflanzgut für die folgende Saison eingesetzt. Zur Bestimmung der Frosttoleranz sollen Überwinterungsversuche durchgeführt werden. Weiter ist geplant, Nachkommen aus Kreuzungsexperimenten mit den gentechnisch veränderten Linien und konventionellen Kartoffelsorten im Freiland zu testen.

 

Für das Freisetzungsvorhaben sind folgende Kontrollmaßnahmen vorgesehen:

 

Zur Isolierung ist ein Abstand von mindestens 10 m zu landwirtschaftlichen Nutzflächen mit nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln vorgesehen. Nach der Ernte sollen die Kartoffelknollen zur Untersuchung in geeignete Laboratorien verbracht und ggf. für eine Wiederauspflanzung aufbewahrt werden. Überschüssiges Knollenmaterial wird inaktiviert und entsorgt. Das nach der Ernte der Kartoffelknollen verbleibende Pflanzenmaterial soll zum Verrotten auf den Freisetzungsflächen belassen werden. Nach Versuchsende ist auf den Versuchsflächen im Rahmen der Nachkontrollen eine mindestens einjährige Anbaupause für Kartoffeln vorgesehen, während der die Fläche auf Kartoffeldurchwuchs kontrolliert wird. Die Anbaupause und Nachkontrolle wird um ein Jahr verlängert, falls Kartoffeldurchwuchs auftritt.

 

Orte der Freisetzung und Größe der Freisetzungsflächen:

 

            Flurstücke 20, 21, 22, 23, 24, 25, Flur 1, Gemarkung Klein Lüsewitz, 18190 Sanitz, Landkreis Bad Doberan, Bundesland Mecklenburg Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 7,1 ha;

 

            Flurstück 11/3, Flur 1, Gemarkung Groß Lüsewitz, 18190 Sanitz, Landkreis Bad Doberan, Bundesland Mecklenburg Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 29,2 ha;

 

            Flurstück 4, Flur 2, Gemarkung Strehlow, 17111 Hohenmocker, Landkreis Demmin, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 28,35 ha;

 

            Flurstücke 137/1, 352, 353, Flur 1, Gemarkung Gerdshagen, 18276 Lohmen, Landkreis Güstrow, Bundesland Mecklenburg Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 44,8 ha;

 

            Flurstück 11/0, Flur 11, Gemarkung Werpeloh, 49741 Werpeloh, Landkreis Emsland, Bundesland Niedersachsen, Größe der Freisetzungsfläche: 5,04 ha;

 

            Flurstück 466, Flur 1, Gemarkung Gatersleben, 06466 Gatersleben, Landkreis Aschersleben Staßfurt, Bundesland Sachsen Anhalt, Größe der Freisetzungsfläche: 3,7 ha;

 

            Flurstücke 19, 20, Flur 4, Gemarkung Baalberge, 06408 Baalberge, Landkreis Bernburg, Bundesland Sachsen-Anhalt, Größe der Freisetzungsfläche: 8,6 ha;

 

            Flurstück 223, Gemarkung Golzern, 04685 Nerchau, Landkreis Muldentalkreis, Bundesland Sachsen, Größe der Freisetzungsfläche: 4,9 ha;

 

            Flurstück 618/6, Gemarkung Limburgerhof, 67117 Limburgerhof, Landkreis Ludwigshafen am Rhein, Bundesland Rheinland Pfalz, Größe der Freisetzungsfläche: 10,3 ha;

 

            Flurstücke 362, 363, Gemarkung Balgheim, 86753 Möttingen, Landkreis Donau Ries, Bundesland Bayern, Größe der Freisetzungsfläche: 4,3 ha.

 

Anzahl freizusetzender Organismen, Zeitraum der Freisetzung:,

 

Es sollen maximal 45000 Knollen pro Linie, Standort und Jahr freigesetzt werden, wobei die Pflanzdichte sich an der landwirtschaftlichen Praxis orientieren wird (ca. 45000 Kartoffelpflanzen je 1 ha Ackerland). Die Freisetzung ist für die Jahre 2007 bis 2011 geplant.

 

Der Genehmigungsantrag und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 29. Dezember 2006 bis einschließlich 29. Januar 2007 aus und können während der angegebenen Zeiten in den nachstehend aufgeführten Behörden eingesehen werden:

 

a) Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Mauerstraße 39 42, 10117 Berlin, Zimmer 042

 

zu folgenden Zeiten:

 

Montag bis Donnerstag:           7.30   16.00 Uhr

 

Freitag:            7.30   14.00 Uhr

 

b) Rathaus der Samtgemeinde Sögel Bauamt, Zimmer 47, Ludmillenhof, 49751 Sögel

 

zu folgenden Zeiten:

 

Montag bis Mittwoch   8.00   17.00 Uhr

Donnerstag      8.00   18.00 Uhr

 

Freitag             8.00   13.00 Uhr

 

Einwendungen können bis einschließlich 28. Februar 2007 an den zuvor bezeichneten Stellen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen neben dem Vor  und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Berlin, den 15. Dezember 2006

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag

 

Dr. H. J. Buhk