Gemeinderatssitzung am 27.02.2007

Gemeinderat beschließt Baugebiet im neuen Gewerbegebiet

Geplantes Bebauungsgebiet (Maßstäblich ungenau)

Auf seiner heutigen Ratssitzung hat der Wippinger Gemeinderat den Auslegungsbeschluss für den ersten Bebauungsplan im neuen Gewerbegebiet im Eckbereich der Kreisstraßen 113 (Strootburg) und 157 (Neudörpener Str.) gefasst. 2002 wurde hier ein Flächennutzungsplan beschlossen, der hier ein Gewerbegebiet vorsieht. Dieses ersetzte die Planung eines Gewerbegebietes an der Kreisstraße 114 gegenüber von Timmer und Kaiser. Der Bebauungsplan gilt für die Flächen , die sich entlang der K 113 im Besitz der Gemeinde befinden.

Wie der Planer Thomas Honigforth ausführte, bekommt das Gewerbegebiet zu beiden Kreisstraßen jeweils eine Anbindung: eine ca. 150 m von der Kreuzung gegenüber von Hackmann und eine weitere gegenüber der Stichstraße beim Haus Klaas (Leidi). Für die noch fehlende Kanalisation ist die Samtgemeinde Dörpen zuständig.

Im ersten Bereich von der Neudörpener Straße bis ca. 120 m Richtung Neubörger ist ein Bereich von Emissionen aus anliegenden landwirtschaftlichen Betrieben ausgewiesen. Das bedeutet, dass hier keine Büros oder anderweitige Betriebe mit ständigen Arbeitsplätzen gebaut werden dürfen, sondern nur Lagerhallen und dergleichen.

Graues Pflaster

Den Antrag des Schützenvereins auf eine weitere Teilpflasterung des Schützenplatzes wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Gemeinde ist bereit, die Hälfte der Materialkosten zu übernehmen; Vom Schützenverein wird erwartet, dass die Arbeiten durch eigene Anstrengungen erledigt werden. Bei den Kosten ist der Gemeinderat von der Verwendung von gebrauchten grauen Steinen ausgegangen und hat eine Zuschussobergrenze von 1500 € festgelegt. Der im Mittelbereich rot gepflasterte Platz wird somit im vorderen, der Straße zugewandten Bereich mit einem weiteren grauen Flicken ausgestattet, es sei denn, der Schützenverein entschließt sich aus eigener Kraft zu einer größeren finanziellen Kraftanstrengung. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für eine Bepflanzung mit Bäumen an der Grundstücksgrenze zu Timmer und zur Straße, um den Platz aufzuwerten.

Bedarf der Grundschule anerkannt

Den Antrag der Grundschule auf Beschaffung von Sportgeräten im Gesamtwert von 8500 € hat der Rat positiv aufgenommen und zum Teil genehmigt. Bürgermeister Gerdes hatte im Vorfeld von der Schulleitung durch einen vorläufigen Verzicht auf ein Reck und einen Turnbock eine Reduzierung des Antragswertes auf 5900 € erreicht. Beschlossen wurde letztendlich, dass die beantragte Ausstattung beschafft werden soll, sofern der Haushalt das hergebe. Wenn nicht, soll die Beschaffung zum Teil erst im nächsten Haushaltsjahr erfolgen.

Kirmes und Osterfeuer

Zum Tagesordnungspunkt "Kirmes" konnte Gerdes berichten, dass letztlich am bisherigen Konzept festgehalten werden soll. Der Festwirt wolle versuchen, den Sonntagnachmittag aufzuwerten. es bleibe abzuwarten, ob dies gelinge.

Gerdes berichtet, dass die Firma Wester beabsichtige, ihre Kapazitäten zu erweitern und somit der bisherige Platz für das Osterfeuer nicht mehr zur Verfügung stehe. Es müsse über Alternativen nachgedacht werden. In der Diskussion wurde überlegt, ob ein Osterfeuer auf dem Schützenplatz technisch und rechtlich möglich sei, ohne dass Beschlüsse gefasst wurden.

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