Schwarzfahren: Von den Nazis eingeführtes Sonderstrafrecht gehört endlich abgeschafft

Einen selten dämlichen Artikel konnte man heute vom Chefredakteur der NOZ, Burkhard Ewert, lesen. Er hält die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgeschlagene Entkriminalisierung von Schwarzfahrern für einen dämlichen Vorschlag. Ewert äußert hier eine starke Meinung, appelliert an einfachste Reflexe und seine Argumente gegen die Entkriminalisierung sind derart unterkomplex, dass es schon an Debilität grenzt.

Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten bedeutet keineswegs, wie Ewert darstellt, dass das Kaufen von Fahrkarten plötzlich nur noch eine freiwillige Sache sei. Es bedeutet lediglich, dass sich der Staat nicht mehr als Inkassobüro für die Verkehrsbetriebe betätigen würde.

Wer bei Otto eine Kaffeemaschine bestellt und dann nicht bezahlt, oder den Kredit seiner Bank nicht mehr bedient, bekommt es in der Regel mit einem Inkassobüro zu tun. Mit dem Strafrecht hat er nichts zu tun.

Beim Schwarzfahren ist das anders, weil die Nazis 1935 den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ (§ 265a StGB) einführten. Damit wollten sie ihr ideologisches Konzept der „Volksgemeinschaft“ strafrechtlich durchsetzen. 

Bis dahin war das „Schwarzfahren“ nicht strafbar, da kein Betrug vorlag (es wurde kein Mensch getäuscht) und kein Diebstahl (keine körperliche Sache weggenommen) vorlag. Der neue Paragraph kriminalisierte das reine „Erschleichen“ einer Leistung, auch wenn keine Schutzvorkehrungen umgangen wurden. Die NS-Ideologie betonte die Leistungsgemeinschaft. Wer Leistungen in Anspruch nahm, ohne dafür zu bezahlen, handelte gegen das „gesunde Volksempfinden“. Dies wurde als asoziales Verhalten gewertet, das sanktioniert werden musste.

Und genau damit argumentiert Ewert heute noch, wenn er schreibt „Jene Leute zu belohnen, die ein funktionierendes Netz zum Festpreis vor der Tür haben und es dann noch missbrauchen, wäre absurd.“ Um billigen Beifall durch Neid zu erheischen, stellt er in dieser Frage einen Gegensatz zwischen Metropolen und dem „Rest der Republik“ her. Er stellt eine vollkommen sinnfreie Verbindung her zwischen dem schlechten Nahverkehrsangebot auf dem Lande und der Entkriminalisierung von Schwarzfahren.

Das Problem der Strafbarkeit von Schwarzfahren durch § 265a StGB ist erstens, dass es sich hier um ein Sondergesetz handelt. Mit dem gleichen Recht könnte man ein Sondergesetz erlassen, dass das Nichtbezahlen eines Zeitungsabonnements zu einer strafbaren Handlung macht. Ewert wäre natürlich auch dafür – aber ist es richtig, Zahlungsversäumnisse mit dem Strafrecht zu sanktionieren?

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ordnet die strafrechtliche Behandlung von Schwarzfahrten so ein: Jährlich gehen bundesweit etwa 150.000 Anzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ein. Das Massendelikt wird häufig aus finanzieller Not heraus begangen. Verhängen Gerichte Geldstrafen, können Betroffene diese häufig nicht zahlen und kommen in Ersatzhaft. Das belaste nicht nur die Justiz und Verwaltung, sondern habe laut DAV auch keinen sozialen Nutzen: „Dabei handelt es sich um ein typisches Armutsdelikt. Die Betroffenen sind überhaupt nicht in der Lage, sich den Fahrschein oder die Strafen zu leisten“.

Der DAV hält auch nichts davon, die Strafbarkeit zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Denn dann habe man es mit einem Bußgeld zu tun, das durch Erzwingungshaft eingetrieben werden könne. Auch hier komme es zur sinnlosen Inhaftierung von Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, die Geldstrafen oder Bußgelder zu bezahlen. Bei einer vollständigen Entkriminalisierung hätte man es mit Forderungen der Verkehrsbetriebe gegen die Schwarzfahrer zu tun, die mit den üblichen Mitteln des Geschäftsverkehrs bzw. Schuldeneintreibung behandelt werden. Die Betroffenen hätten dann auch die Chance, diese Schulden z. B. durch Ratenzahlungen zu begleichen, was ja in der Regel auch (ohne eine Anzeige) geschieht.

Mehr Infos zum Thema finden Sie im Dossier "Ersatzfreiheitsstrafen: Strafender Staat bekämpft die Armen" auf LabourNet Germany. [jdm]

Emden: Ostermarschierer fordern Verhandlungslösungen und Ende deutscher Waffenlieferungen in Krisengebiete

Ostermarsch Emden
Etwa 300 Teilnehmer nahmen an der Abschlusskundgebung des Ostermarsches in Emden teil.

Gut 300 Teilnehmer konnten die Organisatoren des Emder Ostermarsches am Samstag begrüßen – unter ihnen auch einige Emsländer, die offensichtlich der Partei Die Linke zugeordnet werden konnten. Erfreulich daran war insbesondere, dass es vornehmlich junge Menschen waren, die aus dem Emsland nach Emden angereist waren.
Der Demonstrationszug und der Kundgebungsplatz waren geprägt von Fahnen und Transparenten aus Friedensinitiativen, Gewerkschaften und den Parteien BSW und Die Linke. Grüne und weitere konservative Parteien wie SPD und CDU waren zumindest nicht mit Fahnen oder Transparenten zu sehen, und dürften – abgesehen von einigen SPD-Gewerkschaftsmitgliedern – kaum unter den Teilnehmern vertreten gewesen sein.

Ostermarsch Emden
Das BSW war auch in Emden vertreten.

Während des Demonstrationszuges forderten die Teilnehmer höhere Löhne und Ausgaben für die Ausbildung statt für das Militär. Ebenso wurden Rufe nach dem Ende der deutschen Beteiligung an Kriegen und militärischen Aktionen auf der ganzen Welt durch Waffenlieferungen laut – auch war immer wieder der Ruf „Free Palestine“ zu hören.

Ostermarsch Emden 2026, Jaquelin Andres (IMI)
Jaquelin Andres (IMI) war als Hauptrednerin nach Emden gekommen.

Bei der Abschlusskundgebung am Neuen Markt hielt Jaquelin Andres von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen eine engagierte Rede. Deutschland sei inzwischen zum viertgrößten Waffen-Exporteur weltweit aufgerückt – nach den USA, Russland und Frankreich aber vor China. „Die Waffen aus Deutschland werden in der Ukraine eingesetzt, seit vier Jahren herrscht dort Krieg nachdem Russland einmarschierte, und die Bundesregierung befeuert mit stetigen Waffenlieferungen den Krieg, statt sich für Diplomatie und Frieden einzusetzen.
Dabei bringt der Krieg Tod und zerstört das Land, verseucht den Boden, vergiftet die Luft und über viele Kilometer bedecken mittlerweile die übriggebliebenen Glasfaserkabel eingesetzter russischer und ukrainischer Drohnen ganze Felder und Wälder und decken ganze Dörfer in schimmernde, dünnfädige Netze aus diesen Kabeln ein. Die Ukraine ist ein Labor für neue Kriegstechnologien, ein showroom der Rüstungsindustrie, die profitiert. Und die Menschen in der Ukraine? die verlieren.“

Deutschland sei zweitgrößter Waffenlieferant an Israel, obwohl der Internationale Gerichtshof es bereits im Januar 2024 für plausibel hielt, dass Israel in Gaza einen Völkermord verübe, obwohl der internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen habe, kritisiert Andres weiter.

Den Schluss ihrer Rede widmete Andres der aktuellen Situation in Emden. Aktuell prüfe das Bundesverteidigungsministerium, wo ein neuer Marinestützpunkt für die Bundeswehr entstehen soll – und Emden sei einer der möglichen Orte. Es werde behauptet: die Vertreter der Stadt hätten zum Ausdruck gebracht, dass sie, ebenso wie die Bevölkerung, eine Rückkehr der Marine an den Standort Emden begrüßen und unterstützen würden. Dazu Adres: „Lasst uns laut sein und den Vertretern der Stadt zeigen, dass die Bevölkerung Emdens den Hafen nicht begrüßt, sondern sich dagegen wehrt! Von Emden soll kein Krieg ausgehen! Emden soll weder Drehscheibe der Bundeswehr noch ein Bundeswehrstandort sein! Es soll ein Friedenshafen sein! Wir sehen in den Golfstaaten, dass Militärstützpunkte auch immer Ziele im Krieg sind. Und dass weiß auch die Geschichte Emdens!

Diese Entwicklung, dem Militär Raum zu geben und die militärische Produktion anzukurbeln, finde auch an anderen Orten statt, es rege sich aber auch immer mehr Widerstand, so Andres. Die vollständige Rede kann auf der Homepagee des Netzwerks Friedenskooperative nachgelesen werden. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-de]

Anhörung zum Antrag „Tierschutzgesetz“

Mit Datum vom 13.05.2025 hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ gestellt. (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/139)

Die Parlamentsnachrichten „heute im bundestag“ (hib) berichteten am 14.05.2025 über den Antrag:

Die Fraktion Die Linke fordert von der neuen Bundesregierung „eine echte Novellierung des Tierschutzgesetzes“ (20/12719). In ihrem Antrag (21/139) begründen die Abgeordneten die Notwendigkeit einer Reform mit dem Hinweis, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung sei „kein Tierschutzgesetz, sondern ein ,Profitierschutzgesetz’“.
In dem Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ fordern die Parlamentarier unter anderem, „zu präzisieren, dass rein wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen“, um Tieren „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zuzufügen. Zudem sollten Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten sowie Transporte, deren Dauer über vier Stunden hinausgehen, verboten werden. Die Anbindehaltung solle in fünf Jahren abgeschafft werden, als einzige Ausnahme solle die Ausübung bestimmter Arbeiten wie des Melkens erlaubt bleiben. Die Qualzucht solle durch eine „handhabbare Symptomliste“ konkretisiert werden, in der garantiert wird, dass „auch Qualzuchten in der Landwirtschaft verboten werden“.Die Linken-Fraktion fordert außerdem, nicht-kurative Eingriffe weiter zu reduzieren und diese Eingriffe „nur nach Negativ-Abwägung aller Alternativen dazu sowie nur unter Betäubung stattfinden zu lassen“. Außerdem solle das Amt des Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen sollten auf Bundesebene das Verbandsklagerecht erhalten.

Hierzu findet am Montag, 13. April 2026 von 15.30 bis 17.30 Uhr eine Anhörung statt, die auf https://www.bundestag.de/ übertragen wird. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Blutspenden in Renkenberge

Logo SV Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 20. April 2026 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.  

Blut spenden in Renkenberge

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.  

Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können!   

Blut spenden in Renkenberge
Blut spenden in Renkenberge

Im Jahr 2026 sind folgende weitere Spendetermine vorgesehen:
Mo. 20. Juli 2026 ab 16:30 Uhr und
Mi. 28. Oktober 2026 ab 16:30 Uhr, jeweils im Gemeindehaus. [Alwin Illenseer]

Welt-Roma-Tag: Antiziganismus immer noch verbreitet

Flagge der Roma
Flagge der Roma

Aus Anlass des heutigen Welt-Roma-Tags beklagte der Antiziganismus-Beauftragte der Bundesregierung, Michael Brand, eine fortdauernde Feindseligkeit gegen Sinti und Roma in Deutschland. "Antiziganismus ist weiterhin ein drängendes Problem in unserer Gesellschaft", sagte Brand am Internationalen Tag der Roma.

Viele Sinti und Roma zeigten aus Angst vor Ablehnung ihre Identität nicht offen. "Das dürfen wir nicht gleichgültig hinnehmen", mahnte er. Der Begriff Antiziganismus beschreibt eine Abneigung oder Feindschaft gegenüber Sinti und Roma.

In Deutschland leben etwa 120.000 Sinti und Roma, davon 70.000 mit deutscher Staatsbürgerschaft. Zu den in Deutschland lebenden Roma und Sinti zählen die deutschen Sinti, die seit etwa 600 Jahren im deutschsprachigen Gebiet leben, sowie Roma, die bereits seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland leben. Die Vorfahren der Sinti wanderten vor etwa 1000 Jahren aus Indien nach Norden. Die Gesellschaft im Deutschland des späten Mittelalters war sehr statisch ständisch organisiert und nicht in der Lage, fremde Menschen zu integrieren. Sogar Menschen aus anderen Städten, Arme, aus dem Kriegsdienst entlassene Soldaten oder entwurzelte landlose Bauern wurden abgelehnt und mussten ein rechtloses Leben leben. Die Sinti teilten in Deutschland das rechtlose Leben mit den einheimischen Opfern der ständischen Ordnung, den so genannten Vagabunden und Kesselflickern.

Jeweils am 16. Mai wird der internationale Gedenktag an die Opfer des Holocaust an den Sinti und Roma Europas begangen.

Seit 1998 haben Sinti und Roma in Deutschland den Status einer nationalen Minderheit. Das heißt, dass sie juristisch besondere Schutzrechte genießen, und dass ihre Sprache und ihre Kultur besonders gefördert werden. Sinti und Roma gelten mit geschätzten 12 Millionen Menschen als die größte ethnische Minderheit Europas.

Eine Initiative der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen den Schutz der vier nationalen Minderheiten (dänische Minderheit vorwiegend in Schleswig-Holstein, die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, das sorbische Volk in Brandenburg und Sachsen und die deutschen Sinti und Roma im gesamten Bundesgebiet) durch die Aufnahme in das Grundgesetz zum Staatziel zu machen, wurde im Februar 2026 von der Bundesregierung abgelehnt. [jdm/Grafik Public Domain]

Fundsache: Fahrrad

Wem gehört dieses Fahrrad? Es steht in der Herzogstraße zwischen Wester und Hackmann. [Birgit Kuper-Gerdes]

USA drohen offen mit Kriegsverbrechen – Deutschland leistet auch dafür militärische Unterstützung

US-Präsident Trump drohte Iran mit dem Untergang einer ganzen Zivilisation. Damit dreht der US-Präsident vollkommen frei. Die westeuropäischen Staaten unterstützen ihn dabei nicht offiziell, aber sie haben bisherige Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbrüche der USA und Israels aktiv unterstützt. Deutschland hilft den USA mit der Erlaubnis, die Airbase Ramstein für die Angriffe auf den Iran zu nutzen weiterhin aktiv.

Trump drohte bei einer Pressekonferenz zum Iran-Krieg im Weißen Haus: "Das ganze Land könnte in einer Nacht ausgelöscht werden, und diese Nacht könnte morgen sein".

UN-Generalsekretär António Guterres hat an die USA appelliert, von Angriffen auf die zivile Infrastruktur in Iran abzusehen. Solche Attacken seien nach dem Völkerrecht verboten, erklärte UN-Sprecher Stéphane Dujarric. Selbst wenn bestimmte zivile Infrastruktur als militärisches Ziel eingestuft werden könne, wäre ein Angriff dennoch untersagt, wenn er das Risiko eines "übermäßigen unbeabsichtigten Schadens für Zivilisten" berge.

Die Tagesschau meldet, dass sich die meisten Experten einig seien, dass die Bombardierung ziviler Infrastruktur, wie Brücken oder Kraftwerke, ein Kriegsverbrechen darstelle. Doch US-Präsident Trump seien solche Einschätzungen offenbar egal. Bei einer Pressekonferenz habe er gesagt, er mache sich "überhaupt keine Sorgen" darüber, Kriegsverbrechen zu begehen, falls er anordnet, Irans Brücken und Kraftwerke zu zerstören. "Jede Brücke in Iran wird am Dienstag um Mitternacht zerstört. Ohne eine Vereinbarung mit Iran werden auch alle Kraftwerke demoliert." Und weiter erklärte er: "Ich mache mir keine Sorgen über Kriegsverbrechen. Wissen Sie, was ein Kriegsverbrechen ist? Eine Atombombe zu haben."

Die USA haben zahlreiche Krankenhäuser und die Wasserversorgung des Landes angegriffen. Durch die iranische Taktik, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, werden - ebenfalls völkerrechtswidrig - lebenswichtige Wasserentsalzungsanlagen in den Golfstaaten zerstört.

Im Libanon und im Westjordan ist Israel ebenfalls dabei, durch die Zerstörung von ziviler Infrastruktur die Einwohner zu vertreiben und Platz zu schaffen für israelische Siedler. Sowohl die Zerstörung von Infrastruktur, als auch die Inbesitznahme des fremden Landes sind völkerrechtlich verboten.

In den Zusatzprotokollen von 1977 zum Genfer Abkommen heißt es in Art. 52 zum Allgemeinen Schutz ziviler Objekte, dass zivile Objekte weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden dürfen. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellen. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.

Nach Art. 54 über den Schutz der für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte Ist das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegführung ist verboten. Es ist verboten, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Objekte wie Nahrungsmittel, zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzte landwirtschaftliche Gebiete, Ernte und Viehbestände, Trinkwasserversorgungsanlagen und vorräte sowie Bewässerungsanlagen anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, um sie wegen ihrer Bedeutung für den Lebensunterhalt der Zivilbevölkerung oder der gegnerischen Partei vorzuenthalten, gleichviel ob Zivilpersonen ausgehungert oder zum Fortziehen veranlasst werden sollen oder ob andere Gründe massgebend sind.

Im Art. 56 über den Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten, werden nämlich Staudämme, Deiche und Kernkraftwerke, auch dann unter Schutz vor Angriffen gestellt, wenn sie militärische Ziele darstellen, sofern ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann. Andere militärische Ziele, die sich an diesen Anlagen oder Einrichtungen oder in deren Nähe befinden, dürfen nicht angegriffen werden, wenn ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann.

Durch den jetzigen Krieg der USA und Israels gegen den Iran und durch die vorbehaltlose Unterstützung des offensichtlichen völkerrechtswidrigen Vorgehens Israels in Gaza, im Westjordanland und im Libanon durch die westlichen Demokratien, wurde das Völkerrecht derartig kompromittiert, dass es womöglich schon dem Untergang geweiht ist. Aber ohne ein Völkerrecht, dass zumindest eine gewisse Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Verträgen garantiert, kann es überhaupt keine Friedensordnung geben.

Jeder Tag, den z. B. die deutsche Regierung das barbarische Vorgehen der USA praktisch unterstützt (trotz der verbalen Ablehnung des Krieges), wird das Völkerrecht weiter erodiert. Und die Menschen werden weltweit unsäglichen Qualen ausgesetzt. [jdm]

Eiersuche mit Fehlstart!

Die Ostereiersuche im Pfarrgarten begann in diesem Jahr mit einem Fehlstart. Die Kinder konnten das Startsignal nicht abwarten und stürmten schon vor dem Startsignal los. Für einen kurzen Moment herrschte ein fröhliches Durcheinander ehe es dann offiziell losging.

Bei frischem, aber sonnigem Wetter wurde eifrig gesucht und mitunter auch etwas geschummelt...

Benno mit dem Goldenen Ei
Herzlichen Glückwunsch Benno!

Besonders spannend war die Suche nach dem goldenen Ei, welches vom Osterhasen besonders gut versteckt war. Schließlich wurde das Ei von Benno Hackmann gefunden. Herzlichen Glückwunsch Benno! Am Ende waren die Körbchen gut gefüllt und alle Kinder (und Erwachsenen) begeistert von der wieder einmal gelungenen Aktion. 

Ob wirklich alle Eier gefunden wurden, kann an den Ostertagen gerne überprüft werden. [Kathrin Richert]

Zehntausende bei den Ostermärschen für Abrüstung, Diplomatie und gegen die Wehrpflicht

An deutlich über 100 Orten im gesamten Bundesgebiet haben über das Osterwochenende zehntausende Menschen für Frieden, Abrüstung und zivile Konfliktlösungen demonstriert. Im Fokus der diesjährigen Proteste standen der entschiedene Widerstand gegen die Reaktivierung der Wehrpflicht, die drohende Stationierung von Mittelstreckenwaffen in Europa sowie die drängende Forderung nach sofortigen Waffenstillständen in der Ukraine und im Nahen Osten.

Das Netzwerk Friedenskooperative zieht eine positive Bilanz der diesjährigen Aktionstage. Die rege Beteiligung zeige, dass der Wunsch nach einer nachhaltigen Friedenspolitik fest in der Mitte der Gesellschaft verankert sei. Positiv wertet das Netzwerk Friedenskooperative die Einbindung von jungen Menschen, die sich in Streikkomitees organisieren und gegen die Reaktivierung der Wehrpflicht engagieren. Bei zahlreichen Ostermarsch-Aktivitäten, traten diese als Redner*innen auf. Insgesamt lag die Beteiligung mit mehreren zehntausend Menschen auf dem Niveau des Vorjahres mit einer leichten Tendenz der Steigerung.

„Die Menschen auf den Straßen haben am Osterwochenende unmissverständlich klargemacht: Wir brauchen eine zivile und soziale Zeitenwende, keine militärische! Die ständige Beschwörung der „Kriegstüchtigkeit“ und die immer weiter steigenden Rüstungsausgaben nehmen wir nicht hin. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich konsequent auf Diplomatie statt auf Aufrüstung zu setzen. Maßstab der deutschen Außenpolitik muss das Völkerrecht sein und Verstöße gegen das Völkerrecht sollten immer klar benannt werden – ganz gleich wer sie verübt“, erklärt Kristian Golla vom Netzwerk Friedenskooperative im Hinblick auf die bisherige Positionierung der Bundesregierung zum völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israels auf den Iran. [Netzwerk Friedenskooperative]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Dienstag, 07.04.2026: Esterwegen
Mittwoch, 08.04.2026: Lingen
Donnerstag, 09.04.2026: Bersede
Freitag, 10.04.2026: Geeste
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sporttombola 2026 – Lose ab sofort erhältlich.

Claudia Ganseforth

Der SV Wippingen verkauft wieder Lose für die Sporttombola. Der Verkauf findet an allen Heimspielen der 1ten Herren statt. Zwischendurch werden wir auch auf diversen öffentlichen Veranstaltungen anwesend sein.

Solltet Ihr uns dennoch verpassen, ruft doch gerne bei Sophie Schwering unter Tel. 015207949753 an. [Claudia Ganseforth]

Kein Krieg ohne die US-Air Base Ramstein

Militärschlag gegen Iran: Ohne diese US-Basis in Deutschland wäre der Angriff nicht möglich gewesen.

Eine unvollständige Zusammenstellung von Reiner Braun (IPB)

Schon Wochen vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran am 28.02.2026 hat es vielfältige Hinweise auf seine Vorbereitung gegeben. So herrschte auf der Ramstein Air Base ein intensiver Betrieb. Transportmaschinen vom Typ Boeing C-17 Globemaster III und Lockheed C-130 Hercules landeten und starteten „im Minutentakt“, so das Portal austrianwings.info; dazwischen zivile Boeing-747-Frachter der Atlas Air im Auftrag des amerikanischen Militärs.

Dies war die logistische Choreografie eines Krieges, der Tausende Kilometer entfernt geführt wird – aber ohne das pfälzische Drehkreuz in dieser Form kaum denkbar wäre.

In den Tagen vor dem Angriff wurde immer deutlicher: Ein Flughafen im Ausnahmezustand. Flugdatenauswertungen und Beobachtungen von Luftfahrtexperten dokumentierten einen drastischen Anstieg der Flugbewegungen. Personal und Material wurden über Ramstein in Richtung Naher Osten verlegt – etwa über Al Udeid (Katar) und andere Basen. Ramstein fungierte dabei als das, was es seit Jahrzehnten ist: das zentrale Scharnier zwischen dem amerikanischen Heimatkontinent und den Einsatzgebieten jenseits des Mittelmeers.

Ein Flugzeug stach besonders hervor. Am 25. Januar 2026 landete eine EA-37B Compass Call auf der Ramstein Air Base – der erste beobachtete Einsatz dieses Flugzeugtyps auf europäischem Boden überhaupt, so das Portal defensenetwork.com. Die Maschine, die auf dem Rumpf einer Gulfstream G550 basiert und die veraltete EC-130H ersetzt, ist kein gewöhnliches Militärflugzeug. Sie ist das modernste Werkzeug der U.S. Air Force für elektronische Kriegsführung. Die EA-37B ist darauf spezialisiert, feindliche Radar-, Kommunikations- und Navigationssysteme zu stören und zu unterdrücken. Ihr Herzstück ist das Saber-System – ein hoch entwickeltes Paket für elektronische Angriffe. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 767 mph und einer im Vergleich zum Vorgängermodell deutlich reduzierten Besatzung operiert die EA-37B schneller und flexibler als das Vorgängermodell.

Dass ausgerechnet dieses Flugzeug nach Ramstein verlegt wurde, ist aus militärischer Perspektive hoch signifikant. Jeder Angriff auf iranische Nuklearanlagen würde nach militärischer Logik zunächst die Unterdrückung gegnerischer Luftverteidigungssysteme erfordern. Die Ankunft der EA-37B könnte auf eine Ausbildung, Tests oder eine mögliche Positionierung für Operationen im Nahen Osten hindeuten.

Ramstein diente dabei nicht nur als Tankstation, sondern als Koordinationspunkt – ein Ort, an dem Einsatzplanung, Logistik und elektronische Kampfführung zusammenlaufen. Die Air Base Ramstein ist das Nervenzentrum für die Kriegsführung. Die Funktion Ramsteins für die Operationen der USA gegen Iran geht weit über sichtbare Flugbewegungen hinaus. Die Air Base beherbergt eine Infrastruktur, die in ihrer strategischen Bedeutung kaum zu überschätzen ist: ein Feld von Satellitenantennen, das als Relaisstation für die Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge dient.

Das Prinzip ist dabei so simpel wie folgenreich: Dronhnenpiloten sitzen in den USA. Ihre Steuerbefehle laufen über Glasfaserkabel nach Ramstein, werden dort an Satelliten weitergeleitet und von diesen an die Drohnen in den Einsatzgebieten übertragen. Umgekehrt fließen Live-Videobilder und Sensordaten auf dem gleichen Weg zurück. Aufgrund der Erdkrümmung ist eine direkte Satellitenverbindung zwischen dem amerikanischen Kontinent und dem Nahen Osten technisch kaum realisierbar. Ramstein ist die einzige Satelliten-Relaisstation der USA in der erforderlichen Reichweite. Ohne diesen Zwischenschritt kämen Steuerbefehle zu langsam an, präzise Flugmanöver und Zielerfassung wären stark eingeschränkt.

In Ramstein ist zudem ein Teil des „Distributed Common Ground System“ (DCGS) angesiedelt – jenes Analysenetzwerks, in dem Echtzeit-Bilddaten von Drohnen und Aufklärungsflugzeugen ausgewertet werden. Teams von Analysten sichten dort laufend Videomaterial, unterstützen die Zielauswahl und speisen ihre Erkenntnisse in die Entscheidungskette ein.

Ehemalige Drohnenoperatoren haben in Aussagen vor Untersuchungsausschüssen und gegenüber investigativen Medien bestätigt, dass praktisch alle Videofeeds und Missionsdaten zunächst in Ramstein ankommen, bevor sie an Piloten, Auswerter und Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Für die Iran-Operationen bedeutet das: Selbst wenn kein einziger Kampfjet von Ramstein aus gestartet ist und keine einzige Bombe dort beladen wurde (beides kann mit Recht bezweifelt werden angesichts des gigantischen Munitionslagers in Ramstein), lief ein erheblicher Teil der Kommunikations- und Datenströme, die den Angriff ermöglichten, über pfälzischen Boden.

Die Debatte über die Rolle Ramsteins in der Kriegsführung der USA besonders bei der Drohnensteuerung ist nicht neu. Sie begann mit den Enthüllungen über das amerikanische Drohnenprogramm im Jemen, in Somalia und in Pakistan, als Whistleblower und investigative Journalisten die technische Architektur hinter den „gezielten Tötungen“ offenlegten. Doch mit den Angriffen auf Iran hat diese Debatte eine neue Dimension erreicht.

Denn während die Drohnenangriffe im Jemen sich gegen nichtstaatliche Akteure richteten – Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel, später die Huthis –, handelt es sich bei den Angriffen auf Iran um militärische Operationen gegen einen souveränen Staat, gegen dessen reguläre Streitkräfte und dessen Nuklearinfrastruktur. Die völkerrechtlichen Implikationen sind fundamental andere. Deutschland wird durch die Bereitstellung der Ramstein-Infrastruktur zum Mittäter, trägt Mitverantwortung an völkerrechtswidriges Handeln

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die amerikanischen und israelischen Angriffe auf das iranische Atomprogramm politisch unterstützt. Iran dürfe „niemals Atomwaffen erwerben“, erklärte er – eine offenkundige Falschaussage. Die Nutzung von Ramstein wird von ihm nicht thematisiert – ein Schweigen, mit dem die Bundesregierung Schuld auf sich lädt.

Es bleibt bei der zentralen Forderung der Kampagne: die Air Base muss geschlossen werden – um des Friedens willen. [Pressenza]

STARCHILD & MEGALIZZ – Metal Night am 18. April 2026 in Börger

STARCHILD & MEGALIZZ – Metal Night am 18. April 2026

Ein besonderer Abend für alle ‚Metalheads‘ kündigt sich an: Am Samstag, den 18. April 2026, bringt der Kulturverein Pro Börger e.V. mit den Bands STARCHILD und MEGALIZZ zwei absolute Power-Acts auf die Bühne des Gemeinde- und Kulturzentrums Börger. 

Die Power Metal Band STARCHILD, 2014 von Sandro Giampietro gegründet, hat in den vergangenen Jahren eindrucksvoll Fahrt aufgenommen. Ihr drittes Album „Battle of Eternity“ wurde sowohl Fans als auch der Fachpresse gefeiert. 

Außerhalb der Metal-Szene ist Giampietro insb. durch seine Zusammenarbeit mit Helge Schneider. Bereits 1995 wurde er von Schneider entdeckt und spielte zunächst bis 1997 sowie seit 2006 dauerhaft in dessen Band. Zudem hat er am Film „The Klimperclown“ (2025), anlässlich von Schneiders 70. Geburtstag, u. a.  als Co Regisseur mitgewirkt. In Sögel und Umgebung hat er sich zudem als Teil der Gruppe „Allegro“ einen Namen gemacht. 

Die Band MEGALIZZ steht für modernen Metal ohne stilistische Einschränkungen und wurde dafür in Fachmagazinen wie dem ‚Metal Hammer‘ oder ‚Rock Hard‘ gelobt. Live konnte sich MEGALIZZ bereits auf zahlreichen lokalen Festivals beweisen.

Der Vorverkauf ist bereits gestartet: Tickets für das Konzert am 18. April 2026 sind ab sofort erhältlich bei:  Janinas Nahkauf, Börger; im Gemeindebüro Börger oder online unter www.pro-boerger.de. [Gemeinde Börger]

Nabu-Angebot im April: Unterwassererkundung und Wiesenvögel

Jahresprogramm Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzgruppen im nördlichen Emsland

Im April bietet die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzgruppen im nördlichen Emsland zwei Veranstaltungen an.

Am Samstag, 25.04.2026, von 10.00 – 13.00 Uhr trifft man sich am Seitenkanal Gleesen, Bokeler Straße, Aschendorf, zur „Unterwassererkundung mit der Tauchdrohne“. Gemeinsam erforschen die Teilnehmer mit zwei Tauchdrohnen das Gewässer am Seitenkanal Gleesen an der Bokeler Straße und bekommen spannende Einblicke in die Welt unter Wasser
Ansprechpartner: Thomas Großmann 0151/16943092

Ebenfalls am Samstag, 25.04.2026, von 09.00 – 12.00 Uhr findet das Treffen am Klärwerk in den Leher Wiesen statt. Thema sind die „Wiesenvögel in den Leher Wiesen“. Hier handelt es sich um eine gemeinsame Veranstaltung der AG Naturschutz mit den Leher/Dörpener Bauern und dem Hof Lampen in den Emsauen (Solawi).
Ansprechpartner: Kalle Augustin 04961/71852 [jdm]

Ostermarsch am Samstag in Emden

Ostermarsch 2026

Für das Emsland sind in diesem Jahr keine Ostermärsche auf der Homepage der Friedenskooperative zu finden. Alternativ bietet sich die Teilnahme am ostfriesischen Ostermarsch in Emden an.

Der Auftakt findet um 11 Uhr am Emder Hauptbahnhof statt. Anschließend folgt eine Demonstration durch die Emder Innenstadt. Die Abschlusskundgebung ist für 12:15 Uhr am Neuen Markt vorgesehen.

Als Hauptrednerin wird Jaquelin Andres von der Informationsstelle Militarisierung, Tübingen, sprechen. Für Musik sorgt Svenja Burmeester. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Zoll: Groß angelegte Durchsuchungsaktion in der Geflügelhaltung in den Landkreisen Emsland, Rotenburg/Wümme und Cloppenburg

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsuchten 80 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück am 26. März 2026 mehrere Wohnungen und Firmen in den Landkreisen Emsland, Rotenburg/Wümme sowie Cloppenburg.

Eine bulgarische Firma steht im Verdacht, seit Sommer 2023 georgische Staatsbürger im Rahmen eines fiktiven Werkvertrages für Firmen im Raum Emsland und Cloppenburg in der Geflügelausstallung eingesetzt zu haben, ohne dass diese im Besitz einer Arbeitserlaubnis für Deutschland gewesen sind.

In den Arbeitnehmerunterkünften wurden 24 georgische Staatsbürger angetroffen, für die bereits nachgewiesen werden konnte, dass sie in Deutschland ohne Arbeitsgenehmigung gearbeitet haben. Zeitgleich wurden auf einem Bauernhof neun georgische Staatsbürger bei Hähnchenfangarbeiten angetroffen, die ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthaltstitel waren.

Aus den bereits vorangegangen Ermittlungen konnten zuvor weitere 40 georgische Staatsbürger ohne Arbeitsgenehmigung festgestellt werden, die ebenfalls derselben bulgarischen Firma zuzuordnen waren. Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Menschen halbkrank schreiben? Eine miese Idee!

Ganz begeistert äußert sich der NOZ-Kommentator Lucas Wiegelmann über den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit für eine Einführung eines Teilkrankengeldes („Menschen halbkrank schreiben? Gute Idee!“). In der NOZ-Online-Ausgabe ist es sogar eine „Super“ Idee. Und dann kommt eine Begründung, bei der man merkt, Wiegelmann weiß leider nicht, worüber er redet.

Der Vorschlag der Finanzkommission ist keine „Gute Idee“, sondern der Vorschlag für die Abschaffung eines Rechtes: Wer krank ist, soll nicht mehr unbedingt Zuhause bleiben können. Wieviel Geld der/die Kranke während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls bekommt, soll der Arzt mit der Krankschreibung ad hoc entscheiden.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, über die Wiegelmann dann schreibt, gibt es schon lange. Sie ermöglicht es, nach längerer Krankheit schrittweise zur vollen Arbeitsbelastung zurückzukehren. Der behandelnde Arzt erstellt einen individuellen Stufenplan, dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen müssen. Während dieser Zeit gelten Beschäftigte als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld, keine Gehaltszahlung vom Arbeitgeber. 

Dass Wiegelmann hier eine „gute Idee“ entdeckt, liegt nur daran, dass er nicht Bescheid weiß, aber der Abschaffung von Arbeitnehmerrechten vollkommen unkritisch gegenüber steht. [jdm]

Zuschlag von der Bundesnetzagentur: Windpark Neubörger III wird konkreter

Windkraftanlagen

Die Bundesnetzagentur hat heute in einer Pressemitteilung die Zuschläge der Ausschreibung für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen veröffentlicht; die Gebote der interessierten Betreiber waren zum 1. Februar 2026 einzureichen. „Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war wie in der vorherigen Gebotsrunde stark überzeichnet. Die Zuschlagswerte sanken abermals deutlich“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens, die Zuschlagswerte blieben dennoch stabil.“

Zuschläge in EEG-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land sind die offizielle Genehmigung der Bundesnetzagentur, dass ein Projektbetreiber Anspruch auf die Förderung für seinen erzeugten Strom erhält. Sie garantieren für 20 Jahre eine fixe Vergütungshöhe, die sich nach dem Gebotspreis richtet, und sind zwingend an eine bestehende Genehmigung gebunden.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.445 Megawatt (MW) für Windenergieanlagen an Land wurden 924 Gebote mit einer Gebotsmenge von 7.858 MW eingereicht. Die Ausschreibung war damit stark überzeichnet. Es konnten 439 Gebote einen Zuschlag erlangen. 24 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Einen Zuschlag haben auch sieben Windenergieanlagen (WEA) des Bieters WP Neubörger III GmbH & Co. KG erhalten. Die Nennleistung je Anlage (maximale Leistung) beträgt 6,8 Megawatt, womit sich eine Gesamtnennleistung von 47,6 MW ergibt. Für alle sieben Anlagen wird als Standort die Gemeinde Neubörger, bzw. die Gemarkung Neubörger, Flur 11 und Flur 12 angegeben. Diese Flächen befinden sich nordwestlich der Ortschaft Neubörger.

Zum weiteren Gebiet des Windparks gehören aber auch Flächen in der Gemeinde Dörpen. Diese Flächeneigentümer werden ebenfalls von den Vergütungen profitieren, zudem auch die vom Windpark betroffenen Gemeinden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dürfen den Gemeinden je kWh Stromproduktion pro Jahr 0,2 Cent angeboten werden, womit sich durchaus Summen über 100.000 Euro für die vornehmlich betroffenen Gemeinden Neubörger und Dörpen ergeben können.

Neben dem Windpark III Neubörger erhielten aus dem nördlichen Emsland auch Bewerber aus Rastdorf, Rhede, und Vrees ebenfalls Zuschläge, zudem noch WEA im mittleren und südlichen Landkreis. Weitere Informationen findet man in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur und den darin angebotenen Links. [HM/erstveröffentlicht auf Gruenealternative.de/forum-d]

Kostenlose Energieberatung im Rathaus

Die Samtgemeinde Dörpen bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine kostenlose und unabhängige Energieberatung im Rathaus an. Das Angebot richtet sich an Mieter, private Hauseingetümer, private Vermieter und Bauherren.

Dipl.-Ing. Wilfried Gravel wird an folgenden Tagen jeweils von 14 bis 17 Uhr in Zimmer 116 im Rathaus vor Ort sein:

  • 16.04.26
  • 28.05.26
  • 11.06.26

An jedem Datum finden insgesamt vier Termine á 45 Minuten statt, die entweder telefonisch beim Klimaschutzmanager der Samtgemeinde Dörpen Alexander Herbers (04963 402 410) oder über die kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale (0800 8098 02400) vereinbart werden können.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland und seit 1978 verlässlicher Begleiter auf dem Weg in eine energiebewusste Zukunft. Bundesweit beraten mehr als 1000 Energieberater und Energieberaterinnen im Auftrag der Verbraucherzentrale zu den Themen Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Hohe fachliche Kompetenz und strikte Unabhängigkeit zeichnen die Energieberatung der Verbraucherzentrale aus.

Beratungsangebot der Energieberatung der Verbraucherzentrale:

  • Moderne Heiztechnik:
    Heiztechniken, Energieträger
  • Dämmung und Hitzeschutz:
    Dämmstoffe, Fenster- und Türentausch
  • Energie sparen in der Wohnung:
    Heizkostenabrechnung, Heizungsoptimierung, Gasanbieterwechsel
  • Erneuerbare Energien:
    Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen, Heizen mit Holz
  • Strom sparen im Haushalt:
    Sparsame Haushaltsgeräte, Energielabel, Stromanbieterwechsel
  • Gesundes Raumklima:
    Richtiges Lüften, Probleme mit Schimmel?
  • Fördermöglichkeiten:
    BAFA, KfW-Programme

Weitere allgemeine Inforamtionen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt es hier. [Samtgemeinde Dörpen]

Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle

Ehrenamtstag Dörpen 2026

Am Freitag den 29. Mai 2026 lädt die Servicestelle Ehrenamt der Samtgemeinde Dörpen zum Ehrenamtstag ein. Das Event findet von 16 bis 22 Uhr auf dem Gelände des Heimathauses in Dörpen statt. Besucher dürfen sich auf den Markt des Ehrenamtes, die Würdigung verdienter Ehrenamtlicher und einen gemeinsamen Ausklang mit Live-Musik freuen.

„Für dich. Für uns. Für alle.“ - Unter diesem Motto findet der Ehrenamtstag in der Samtgemeinde Dörpen statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gruppen und Engagierte sind herzlich zu der öffentlichen Veranstaltung eingeladen.

Programm

  • 16 bis 18 Uhr: "Markt des Ehrenamtes"
    • Vereine und Organisationen stellen sich und ihre Arbeit vor
  • 18 bis 18:30 Uhr: "Gemeinschaftsaktion Ehrenamt"
    • Gemeinsames Foto mit den Ehrenamtlichen aus allen Mitgliedsgemeinden
  • 18:30 Uhr: Feierliche Ehrung Ehrenamtlicher in 4 Kategorien
    • Junges Ehrenamt (bis 27)
    • Stiller Held im Hintergrund
    • Team des Jahres
    • Zeitschenker - Engagement für Senioren und einsame Menschen
  • Im Anschluss: Ausklang mit Live-Musik und 200 L Freibier

Wichtige Dokumente zum Ehrenamtstag

Einladung der KLJB zum Kreuzweg mit anschließender Agapefeier

An Gründonnerstag laden wir herzlich zum Kreuzweg mit anschließender Agapefeier ein. Wir treffen uns um 20:00 Uhr an der Kirche, um gemeinsam den Kreuzweg zu gehen.

Anschließend gehen wir zusammen in den Treff, wo wir in gemeinschaftlicher Runde Brot und Wein teilen und den Abend ausklingen lassen. Die ganze Gemeinde ist dazu herzlich eingeladen. [Gretel Frericks]

Kommissionsvorschlag für die Krankenversicherung: Viel Kleinkram, aber vor allem Leistungskürzungen für Versicherte

Bericht Finanzkommission Gesundheit Ganz

66 Empfehlungen haben zehn Professoren im Bericht der Finanzkommission Gesundheit zusammen getragen, um die gesetzliche Krankenversicherung, in der vermutlich niemand von ihnen versichert ist, wieder finanzierbar zu machen. Denn die Krankenversorgung für die Arbeiterklasse ist der Bundesregierung und den hinter ihnen stehenden Konzernen einfach ein zu hoher Kostenfaktor. Wenn weniger für die Kranken ausgegeben wird, müssen weniger Lohnkosten (direkt oder als Sozialabgaben) gezahlt werden. Damit sollen schon 2027 bei 375 Mrd. Ausgaben 42,3 Mrd. € gespart werden können.

Bericht Finanzkommission Gesundheit Summary

Viele Vorschläge beschäftigen sich mit Abrechnungsmodalitäten, wie Sonderregelungen für bestimmte Zwecke, z. B. um schneller Zugang zu Fachärzten zu bekommen, oder um Budgetierungsregelungen, bei denen wegen Fehlanreizen wieder gegengesteuert werden muss. Der häufige Hinweis „führt zu einem Mehraufwand für die Vertragspartner“ zeigt, dass das Gesundheitssystem vor lauter Regelungswut kaum noch einschätzen kann, welche Wirkungen entfaltet werden.

Bei der Psychotherapie hat man früher eine Entbudgetierung beschlossen, weil Psychotherapeuten ihre Honorare und ihre Klientenzahl wegen des zeitlich und personell feststehenden Aufwands nicht durch Anstellung von Personal beliebig erhöhen können und die Kosten somit automatisch gedeckelt sind. Jetzt hat man festgestellt, dass dort, wo es genügend Psychotherapeuten gibt, auch mehr Behandlungen durchgeführt werden. Das könnte ein Hinweis auf den großen Bedarf sein. Die Professoren sehen darin einen Bedarf, die Kosten für die Psychotherapeuten durch die Budgetierung zu deckeln (Reformempfehlung Nr. 10). Eine Logik, die sich nicht unbedingt erschließt.

Die Empfehlung Nr. 22 sieht geringere Zuschüsse zu Zahnersatz vor. Die Professoren drücken das anders aus: Es wird die "Rücknahme der Erhöhung (von 2020) der Festzuschüsse für Zahnersatz“ empfohlen.

Tariferhöhungen beim Krankenhauspersonal sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden (Empfehlung Nr. 26). Tariferhöhungen treffen somit die sowieso schon unterfinanzierten Allgemeinkrankenhäuser.

Reformempfehlung Nr. 32 enthält unverhofft etwas Positives. Weil zu oft operiert wird, sollen bei bestimmten häufigen OPs, wie Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen oder Knieprothesen zwingend Zweitmeinungen eingeholt werden, damit abgerechnet werden kann.

In Reformempfehlung Nr. 46 will die Kommission die geplante Anhebung des Apothekenfixums (Honorar je verschreibungspflichtiger Packung) über mehrere Jahre verteilen, weil die Anhebung in einem Schritt zu hoch sei. Dabei ist diese Höhe nur zustande gekommen, weil das Fixum seit 2013 nicht mehr angehoben wurde. Was die Professoren und die Minister wohl sagen würden, wenn ihre Gehälter 13 Jahre nicht mehr angepasst würden.

Empfehlung Nr. 49 sieht die Einführung eines Teilkrankengeldes vor. Das lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt.

Empfehlung Nr. 50 will das Krankengeld von 70% auf 65 % des Bruttogehaltes senken. Das würde nach Einschätzung des VdK insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen.

Mit der Empfehlung Nr. 53 sollen Krankengeldbezieher leichter dazu gedrängt werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Empfehlung Nr. 60 will die beitragsfreie Ehegattenversicherung abschaffen. Der VdK kritisiert dies. Es handele es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. „Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.“

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze schafft es nicht zu einer Empfehlung zu werden. Hier geht es darum, dass Hochverdiener nicht für das volle Einkommen einen prozentualen Anteil in die Krankenversicherung einzahlen müssen, sondern es eine Obergrenze gibt. Die Autoren verteidigen dies System damit, dass die gut Verdienenden sonst in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Die Idee, die Private Krankenversicherung (PKV) abzuschaffen und alle solidarisch in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen zu lassen, kommt den Autoren nicht. Denn die PKV ist wahrscheinlich das Modell, dem die Autoren einige Privilegien verdanken.

In Empfehlung Nr. 62 schlagen die Autoren vor, dass der Bund für Bürgergeldempfänger auch kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge zahlt – eigentlich eine selbstverständliche Forderung. Bisher zahlte der Bund aber etwa 12 Mrd. € zu wenig ein. Die gut verdienenden Autoren diskutieren hier aber noch eine Alternative, die ein Zurück in die Sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bedeuten würde: Die Versicherungspflicht für Bürgergeldempfänger könnte auch abgeschafft werden und der Staat würde den Krankenkassen nur die Kosten erstatten, die tatsächlich verursacht werden. Damit wären dann arbeitslose Bürger endgültig außen vor. Aber, schreiben die Autoren, diese Überlegung stellen sie nur der „Diskussion halber“ dar.

Ein bisschen Vorsorge muss auch sein: Die Autoren schlagen höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern vor. So geht Gesundheit.

Was sie nicht vorschlagen ist eigentlich viel interessanter. Die Pharmakonzerne könnten ihre enormen Gewinne zu Gunsten der Krankenversicherung verlieren, wenn die Krankenkassen für wirkstoffgleiche Medikamente nur noch das günstigste Präparat voll erstatten würden. Oder staatliche Preisobergrenzen könnten die Übergewinne der Pharmaindustrie begrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen.

Auch die Abgaben nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf alle Einkommensarten – also auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen – könnten die Finanzsituation der Krankenkassen verbessern. Und natürlich die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen. [jdm]

Lars Klingbeil lässt seine bürokratischen Kettenhunde los, um Hüseyin Doğru und seine Familie zu zerstören

Hallo-Wippingen hat bereits über die Sanktionen der EU gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru berichtet (hier, hier und hier). Er hatte kritisch über die Krieg Israels gegen Gaza berichtet, was ihm als Unterstützung Russlands ausgelegt wurde (»Desinformationsakteur«). Die Sanktionen verbieten Doğru jede Form von Geschäftstätigkeit oder Berufsausübung. Von seinem Konto darf er lediglich 506 € pro Monat abheben. Davon sollen er und seine Kinder leben (inklusive Miete).

Jetzt hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht, auch die Konten von Doğrus Ehefrau „sichergestellt“, wie die Junge Welt berichtet. Von dieser Maßnahme, sind auch die gemeinsamen Kinder, ein siebenjähriger Junge und zwei Säuglinge, direkt betroffen.

Laut Berliner Zeitung vertritt die Behörde in ihrer Anordnung die Auffassung, dass die Konten der Frau zur Umgehung der gegen Doğru verhängten Sanktionen genutzt worden seien. Zur Begründung verweist die Zentralstelle unter anderem auf eine Kfz-Versicherung: Nachdem eine bestehende Police aufgrund der Sanktionen gekündigt wurde, schloss Doğrus Ehefrau eine neue Versicherung für das gemeinsame Auto ab und übernahm dabei den Schadensfreiheitsrabatt ihres Mannes. Das wertet die Behörde als Indiz für eine Umgehung der Sanktionen.

Festzuhalten bleibt: Die EU verhängt unter Verletzung der allgemeinen Menschenrechte und unter Missachtung der Meinungsfreiheit Sanktionen, die durch keinerlei Gesetze gedeckt sind. Sie benutzt dabei ein Instrumentarium, dass ersonnen wurde, um unerwünschte Aktionen anderer Staaten gegen die EU abzuwehren. Es handelt sich um eine politische Entscheidung der EU-Kommission. Hier wird eine Strafe ausgesprochen unter Umgehung des Rechtsstaates.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung handelt somit vollkommen rechtswidrig und die Beamten in diesem Apparat sind mit einer perfiden Gehässigkeit eifrig dabei, einen Menschen mit ihrer bürokratischen Macht wirtschaftlich zu zerstören und psychisch zu erniedrigen. Dabei wird auch kein Halt davor gemacht, dass die Ehe unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, sondern die Ehefrau, die versucht das Familienleben aufrecht zu halten, wird als Kontaktperson ebenfalls sanktioniert. Das sieht das Sanktionsregime im Übrigen vor: jede Person, die einer sanktionierten Person hilft, wird selbst sanktioniert. Das ist finsterstes Mittelalter.

Verantwortlich ist in erster Linie die EU-Kommission der mehrfach straffällig gewordenen EU-Kommissarin von der Leyen. Diese menschenverachtende Handhabung im Fall Doğrus liegt in der Verantwortung des SPD-Vorsitzenden und Finanzministers Lars Klingbeil. [jdm]

Zukünftig ein Altkleidercontainer pro 1.000 Einwohner?

Im vergangenen Jahr wurden die Altkleidercontainer auch in der Samtgemeinde Dörpen nicht regelmäßig entleert. Über Wochen wurden neben den bis an den Rand gefüllten Containern weitere Säcke mit Altkleidern abgelegt. Die Branche hatte offenbar Absatzprobleme und wohl auch Personalmangel. Ein weiterer Grund ist aber auch der überbordende Anfall an Altkleidern, denn der Trend zu „Fast Fashion“ und „Ultra-Fast-Fashion“, also zur schnellen Mode, bringt eine kaum überschaubare Menge an nur wenige Male getragene Kleider mit sich.

Dieser verantwortungslose Trend zur Billigmode ist keineswegs nur bei Menschen aus ärmeren Bevölkerungsschichten zu verorten. Beispielsweise beschafften sich die wohl eher der gesellschaftlichen Mittelschicht zuzuordnenden Mitglieder des Rates der Gemeinde Dörpen für die Teilnahme an einer Jubiläumsveranstaltung zu „50 Jahre Samtgemeinde Dörpen“ im September 2023 ein Poloshirt mit dem Aufdruck „Gemeinderat Dörpen“ – man darf wohl davon ausgehen, dass das Kleidungsstück nach einer einmaligen Nutzung entsorgt wurde.

Die minderwertige Kleidung sei einfach nur noch eine Kostenbelastung, hört man aus der Entsorgungsbranche. Denn die aufwendige Sortierung per Hand ergibt offenbar nur wenig verwertbare Kleidung, und den Rest müssen die Firmen kostenpflichtig entsorgen. Bundesumweltminister Schneider will mit einem neuen Gesetz gegen das Problem der massenhaften Wegwerf-Klamotten vorgehen und den Handel an der Entsorgung beteiligen. Unter die neuen Regelungen sollen Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe fallen.

Wer Kleidung auf den EU-Markt bringe, solle auch für flächendeckende Sammlung und Verwertung bezahlen, gibt Schneider vor. Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen, so der Plan. Das solle auch für Billigimporte aus China gelten, die vornehmlich der „Ultra-Fast-Fashion“ zugerechnet werden.
Damit will der Umweltminister die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern auch finanziell wieder für die Entsorgungsbranche auskömmlich gestalten.

Geplant ist, dass in Zukunft ein Kleidercontainer pro 1.000 Einwohner verfügbar ist, hat die ARD-Tagesschau noch in Erfahrung gebracht. Gemeinnützige Sammler sind privilegiert, und Second-Hand-Läden oder Kleiderkammern sollen von den Neuerungen zunächst nicht betroffen sein.

Die Eckpunkte für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien hat das Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 27.03.2026 beschrieben. Das Gesetz muss bis zum 17. Juni 2027 in Kraft treten, da dann eine EU-rechtlich vorgegebene Umsetzungsfrist abläuft. Bis zum 24. April 2026 nimmt das Ministerium noch Stellungnahmen zum Eckpunktepapier entgegen.

Und die werden wohl kommen. Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie bezeichnet die Pläne bereits in einer Pressemitteilung – ebenfalls vom 27.03.2026 – als Ablasshandel und „geschäftsschädigend in einer Wirtschaftskrise“. Und natürlich darf dabei auch der Kampfbegriff „Bürokratie“ nicht fehlen. Der würden neue Schleusen geöffnet, ohne die Kreislaufwirtschaft voranzubringen – alles also nur ein großer Bluff. Damit dürfte dann auch die politische Lobbyarbeit anlaufen. Und ob der Schneider, bzw. das tapfere Schneiderlein von der SPD mit seinem Vorhaben eine Trendumkehr zur dauerhaft tragbaren Qualitätskleidung einleiten kann, bleibt abzuwarten.

Greenpeace informiert übrigens im Internetbeitrag Fast Fashion versus grüne Mode: Fragen und Antworten über Zusammenhänge und Hintergründe der Altkleiderproblematik. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 30.03.2026: Herzlake
Dienstag, 31.03.2026: Klein Hesepe
Mittwoch, 01.04.2026: Dörpen
Donnerstag, 02.04.2026: Vrees
Freitag, 03.04.2026: -
Samstag, 04.04.2026: Lingen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für den 30.03.2026 bis 31.03.2026 außer auf dem Schlagbrückener Weg keine Sperrungen. [jdm]