Markenteilung in Wippingen
Ölgemälde mit Heidelandschaft Wippingen und Umgebung muss man sich um 1850 herum als eine kleine Insel aus Häusern und Ackerland in einer großen Ödnis aus Moor, Heide und Sanddünen vorstellen.

Nur auf den Eschflächen im Ort wurde Ackerbau betrieben. Nach Norden und Westen (Richtung Dörpen und Neubörger) gab es nur Moor und Wasser. Nach Süden (Richtung Werpeloh und Meppen) gab auch große Heideflächen.

Die wenigen Ackerflächen im Ort wurden mit Plaggen gedüngt. Plaggen waren die obere bewachsene Schicht (Narbe von 4 - 6 cm Dicke) von Heideflächen. Diese Plaggen wurden mit der Plaggenhacke abgeplaggt und als Streu auf die Äcker (und in den Ställen) verteilt. Um einen Acker zu düngen, brauchte man Plaggengrund von 20 bis 25facher Größe. Übrig blieben die nackten abgeplaggten Sandstellen. Wenn alles gut ging hatte sich nach ca. 15 Jahren wieder ein Pflanzenbewuchs eingestellt. Wenn die abgeplaggten Stellen zu groß waren, bildeten sich Sanddünen.

Das Land um das Dorf herum (die Mark) gehörte der Markengenossenschaft, also allen Bauern gemeinsam. Jeder konnte diese Flächen nutzen.

Die Wippinger weideten hier ihre Schafe, stachen hier Torf, schlugen Bäume und holten hier ihre Plaggen. Die Schafweidung bewirkte, dass nur Heidekraut und Wacholder überlebten. Alle anderen Pflanzen wurden von den Schafen verspeist.

Ähnliches taten alle im Emsland. Das Ergebnis: 7,5 % der gesamten Fläche im Herzogtum Arenberg-Meppen waren offene Sanddünen. Im gesamten Herzogtum gab es nur 70 ha hochstämmigen Wald.

Die Landwirtschaft stagnierte. Sie hatte keine Entwicklungsmöglichkeiten. Agrarreformen waren nötig. Als eine wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung sahen Reformer die Markenteilung an. Hierbei sollte die gemeinsame Mark auf die einzelnen Markgenossen aufgeteilt werden. So konnte das Land von ihnen selbstverantwortlich bewirtschaftet und kultiviert werden.

Das fanden die Kleinbauern, vor allem die Heuerleute, gar nicht gut. Denn sie waren keine Markgenossen, hatten die Mark aber bisher mitnutzen können.

1835 wurden im Herzogtum Arenberg-Meppen das erste von einer Reihe von Gesetzen über die Markenteilung beschlossen.

1866 begann in Ostwippingen die Markenteilung zunächst mit einer Generalteilung: Die gemeinsame Ostwippinger und die Werpeloher Mark musste zunächst geteilt werden. Ostwippingen ist ja als Kolonie in der Werpeloher Mark entstanden.

Bei der Spezialteilung erhielten die einzelnen Markgenossen ihren Anteil. Das war eine komplizierte Rechnung. Ausgegangen wurde von der Größe der Höfe. Aber auch besondere Rechte waren zu berücksichtigen: das Recht der Kirche an der Mark, das Recht von Bauern aus anderen Marken, die in der Wippinger Mark weiden lassen oder Torf stechen durften. Bei der Markenteilung in Börger erhielt der Wippinger Hof Sonderburg z. B. eine Entschädigung für sein Weiderecht von 300 Schafen in Börger.

In Westwippingen wurde die Teilung der Mark 1867 eingeleitet. Sie dauerte offiziell bis 1886. Wegen der Kompliziertheit der Besitzverhältnisse in Bezug auf Ländereien, Gewässer und Wege war der ganze Prozess in Wirklichkeit auch im Jahr 1900 noch nicht abgeschlossen.

Der Herzog hatte generell ein Anrecht auf 1/40 bis 1/60 der Fläche. Der Herzog hatte wegen seines Anteils großes Interesse an der Markenteilung. Er setzte nach der Teilung seine Flächen (und das Geld, falls sein Anteil ausgezahlt wurde) ein, um das Emsland großflächig aufzuforsten.

Die Bauern nutzten ihre Anteile, um das neue Land zu kultivieren (der neue Chemiedünger machte es möglich). Aus Sanddünen und Heide- und Moorflächen wurden in den Jahrzehnten danach Weide- und Ackerflächen. Neue Höfe konnten entstehen, weil auch wieder Land für Neuansiedlungen zur Verfügung stand. Bauern konnten sich entschulden, indem sie das neu erhaltene Land verkauften.

So wurde das Abplaggen immer weniger üblich. Die Schafhaltung wurde zurückgedrängt. Die Landschaft veränderte sich. Heideflächen mit den Wacholdern und die Sanddünen waren nicht mehr die einzigen Ausprägungen der emsländischen Landschaft.

verwendete Literatur:
Josef Gertken, Die Agrarreformen des 19. Jahrhunderts im Herzogtum Arenberg-Meppen, in Emsländische Geschichte 7, Dohren 1998
Josef Kimmann, Chronik der Gemeinde Wippingen, Wippingen 1993

J.D-M