Informationsbrief zum Pfarrpark und zur Friedhofserweiterung vom 10.07.2002

Gemeinsamer Informationsbrief der Gemeinde Wippingen und der Kath. Kirchengemeinde "St. Bartholomäus" Wippingen

Liebe Wippinger!

 Diejenigen Gemeindemitglieder, die an der Bürgerversammlung am 22.05.2002 nicht teilnehmen konnten, möchten wir auf diesem Wege über die dort besprochenen Angelegenheiten informieren:

 Pfarrpark beim Pfarrer-Schniers-Haus:

 Die Gemeinde Wippingen beabsichtigt, das im Eigentum der Kirchengemeinde stehende Gelände im Umfeld des Pfarrer-Schniers-Hauses (ca. 9000 qm) zu einer Parkanlage umzugestalten. Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Schätzung auf ca. 120.000,- Euro. Für die Maßnahme werden Zuschüsse in Höhe von 75 % der Gesamtkosten erwartet.

 Elemente des zukünftigen Parkes sind lt. Entwurf u.a. Bauerngarten, Obstwiese, Spazierwege, Blumenwiese sowie eine Laube. 

Der Pfarrpark wird mit dem Pfarrer-Schniers-Haus und dem angrenzenden Mühlenhof (Heimathaus, Mühle, Backhaus) gestalterisch eine Einheit bilden. Die sich dann ergebende Gesamtanlage stellt nach unserer Auffassung eine entscheidende Weiterentwicklung der Ortsmitte Wippingens und zugleich deren optischer Höhepunkt dar. 

Das Bewirtschaftungskonzept für den Bauerngarten (im ehemaligen Pfarrgarten) sieht vor, die Nutzung komplett in die Hände von Privatpersonen zu geben. Interessierte Gruppen und Einzelpersonen sind hiermit herzlich eingeladen, sich die Planungen einmal näher erläutern zu lassen, um dann zu entscheiden. ob sie sich engagieren wollen. Ausdrücklich sei hier erwähnt, dass die Planungen für den Bauerngarten noch nicht abgeschlossen sind, so dass die Ideen der Interessenten auch hier Berücksichtigung finden können. 

Erweiterung des Friedhofes: 

Die Gemeinde Wippingen hat den Hausplatz des ehemaligen Ladengeschäftes Hans Schomaker erworben. Die Fläche soll zur Erweiterung des Friedhofes genutzt werden. 

Da viele Bürger sich darüber beklagt haben, dass sie ihrer Trauer über den Verlust eines Verstorbenen nicht ungestört nachgehen können, weil insbesondere auf der Nordseite (Schützenstraße, Gaststätte "Zum Herzog") kein ausreichender Sichtschutz vorhanden ist, sind wir zu der Auffassung gelangt, sowohl die Erweiterungsfläche (entlang der Kreisstraße) als auch die Nordseite (entlang der Schützenstraße) mit einer Klinkermauer einzugrenzen. 

Aus statischen Gründen wird das Bauwerk zweischalig ausgeführt, wobei die hintere Schale aus Stahlbeton errichtet wird. Die Maßnahme einschl. Bodenauffüllung und Neugestaltung des Eingangbereiches (Erweiterung Parkfläche, Erneuerung des großen Tores) wird einen Kostenaufwand in Höhe von insgesamt 40.000,- Euro verursachen. 

Leider muss an dieser Stelle eingeräumt werden - es ist kein Geld vorhanden. 

Gründe: 

Die Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, deren Wahrnehmung grundsätzlich der Gemeinde als Pflichtaufgabe obliegt. 

 Vielfach besteht jedoch die historisch gewachsene Situation, dass diese staatliche Aufgabe von einer Kirchengemeinde - freiwillig - wahrgenommen wird. So auch in Wippingen.

 Der Träger eines Friedhofes hat das Recht und die Pflicht, dessen Nutzung und Unterhaltung durch den Erlass einer Satzung zu regeln und sicherzustellen. 

Ziel der Kirchengemeinde Wippingen war es bislang stets, die Kosten für Pflege und Unterhaltung des Friedhofs möglichst gering zu halten. Die Gebührensatzung in Wippingen weist deshalb im Vergleich zu allen Nachbargemeinden mit Abstand die geringsten Beträge aus. 

In Wippingen sind in den Gebühren jedoch lediglich die Aufwendungen für die Pflege der Anlage kalkulatorisch berücksichtigt Worden. Nicht enthalten sind die Kosten für Gerätschaften und bauliche Unterhaltung. 

Eine Rücklage für bauliche Maßnahmen konnte somit in der Vergangenheit nicht angespart werden. 

Auch muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass das Generalvikariat Osnabrück strikt untersagt hat, Mittel der allgemeinen Rücklage der Kirchengemeinde (hierzu gehören auch Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken) für den Friedhof einzusetzen, denn, wie bereits oben ausgeführt, es handelt sich hierbei um die Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe. Vielmehr wird von dort die Auffassung vertreten, ggf. den Friedhof an die Gemeinde abzutreten, was jedoch auch keine Lösung wäre, denn auch diese würde den Friedhof nicht aus allgemeinen Finanzmitteln finanzieren, sondern ausschließlich über Gebühren. 

Wie könnte die Friedhofserweiterung finanziert werden? 

Auf der Bürgerversammlung wurde nach eingehender Diskussion folgende Idee entwickelt: 

Wenn jeder Haushalt eine Spende in Höhe von durchschnittlich 180,- Euro leisten würde, wäre die Finanzierung sichergestellt. 

Mit dieser Vorgehensweise wäre die finanzielle Last einer derartigen Maßnahme nicht nur auf die Nutzer des Friedhofes, sondern auf möglichst viele Schultern verteilt. Ferner wäre hierdurch gewährleistet, dass auch in Zukunft die Friedhofsgebühren moderat gestaltet werden können. 

Die Teilnehmer der Bürgerversammlung und wir sind davon überzeugt, mit dem vg. Finanzierungsmodell eine gerechte und für jedermann tragbare Lösung gefunden zu haben. Die Spende wäre zudem von der Steuer absetzbar; entsprechende Bescheinigungen werden ausgestellt. 

In den nächsten Wochen werden Vertreter des Gemeinderates und des Kirchenvorstandes Hausbesuche durchführen, um die o.a. Projekte nochmals eingehend zu erläutern und um die diversen Fragen, die sich sicherlich bei vielen Bürgern ergeben, zu beantworten. 

Über einen freundlichen Empfang würden wir uns sehr freuen. 

Der Gemeinderat                         Der. Kirchenvorstand 

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