Informationsbrief zum Pfarrpark und zur Friedhofserweiterung vom 10.07.2002 |
Gemeinsamer Informationsbrief der Gemeinde Wippingen
und der Kath. Kirchengemeinde "St. Bartholomäus" Wippingen
Liebe
Wippinger!
Pfarrpark beim
Pfarrer-Schniers-Haus:
Der Pfarrpark wird mit dem
Pfarrer-Schniers-Haus und dem angrenzenden Mühlenhof (Heimathaus, Mühle, Backhaus)
gestalterisch eine Einheit bilden. Die sich dann ergebende Gesamtanlage stellt nach
unserer Auffassung eine entscheidende Weiterentwicklung der Ortsmitte Wippingens und
zugleich deren optischer Höhepunkt dar.
Das Bewirtschaftungskonzept für den
Bauerngarten (im ehemaligen Pfarrgarten) sieht vor, die Nutzung komplett in die Hände von
Privatpersonen zu geben. Interessierte Gruppen und Einzelpersonen sind hiermit herzlich
eingeladen, sich die Planungen einmal näher erläutern zu lassen, um dann zu entscheiden.
ob sie sich engagieren wollen. Ausdrücklich sei hier erwähnt, dass die Planungen
für den Bauerngarten noch nicht abgeschlossen sind, so dass die Ideen der Interessenten
auch hier Berücksichtigung finden können.
Erweiterung
des Friedhofes:
Die Gemeinde Wippingen hat den Hausplatz
des ehemaligen Ladengeschäftes Hans Schomaker erworben. Die Fläche soll zur Erweiterung
des Friedhofes genutzt werden.
Da viele Bürger sich darüber beklagt
haben, dass sie ihrer Trauer über den Verlust eines Verstorbenen nicht ungestört
nachgehen können, weil insbesondere auf der Nordseite (Schützenstraße, Gaststätte
"Zum Herzog") kein ausreichender Sichtschutz vorhanden ist, sind wir zu der
Auffassung gelangt, sowohl die Erweiterungsfläche (entlang der Kreisstraße) als auch die
Nordseite (entlang der Schützenstraße) mit einer Klinkermauer einzugrenzen.
Aus statischen Gründen wird das Bauwerk
zweischalig ausgeführt, wobei die hintere Schale aus Stahlbeton errichtet wird. Die
Maßnahme einschl. Bodenauffüllung und Neugestaltung des Eingangbereiches (Erweiterung
Parkfläche, Erneuerung des großen Tores) wird einen Kostenaufwand in Höhe von insgesamt
40.000,- Euro verursachen.
Leider muss an dieser Stelle eingeräumt
werden - es ist kein Geld vorhanden.
Gründe:
Die Errichtung und Unterhaltung von
Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, deren Wahrnehmung grundsätzlich der Gemeinde
als Pflichtaufgabe obliegt.
Vielfach besteht jedoch die historisch gewachsene Situation, dass diese staatliche Aufgabe von einer Kirchengemeinde - freiwillig - wahrgenommen wird. So auch in Wippingen.
Ziel der Kirchengemeinde Wippingen war es
bislang stets, die Kosten für Pflege und Unterhaltung des Friedhofs möglichst gering zu
halten. Die Gebührensatzung in Wippingen weist deshalb im Vergleich zu allen
Nachbargemeinden mit Abstand die geringsten Beträge aus.
In Wippingen sind in den Gebühren jedoch
lediglich die Aufwendungen für die Pflege der Anlage kalkulatorisch berücksichtigt
Worden. Nicht enthalten sind die Kosten für Gerätschaften und bauliche Unterhaltung.
Eine Rücklage für bauliche Maßnahmen
konnte somit in der Vergangenheit nicht angespart werden.
Auch muss an dieser Stelle erwähnt
werden, dass das Generalvikariat Osnabrück strikt untersagt hat, Mittel der allgemeinen
Rücklage der Kirchengemeinde (hierzu gehören auch Erlöse aus dem Verkauf von
Grundstücken) für den Friedhof einzusetzen, denn, wie bereits oben ausgeführt, es
handelt sich hierbei um die Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe. Vielmehr wird von dort
die Auffassung vertreten, ggf. den Friedhof an die Gemeinde abzutreten, was jedoch auch
keine Lösung wäre, denn auch diese würde den Friedhof nicht aus allgemeinen
Finanzmitteln finanzieren, sondern ausschließlich über Gebühren.
Wie könnte die Friedhofserweiterung finanziert
werden?
Auf der Bürgerversammlung wurde nach
eingehender Diskussion folgende Idee entwickelt:
Wenn jeder Haushalt eine Spende in Höhe
von durchschnittlich 180,- Euro leisten würde, wäre die Finanzierung
sichergestellt.
Mit dieser Vorgehensweise wäre die
finanzielle Last einer derartigen Maßnahme nicht nur auf die Nutzer des Friedhofes,
sondern auf möglichst viele Schultern verteilt. Ferner wäre hierdurch gewährleistet,
dass auch in Zukunft die Friedhofsgebühren moderat gestaltet werden können.
Die Teilnehmer der Bürgerversammlung und
wir sind davon überzeugt, mit dem vg. Finanzierungsmodell eine gerechte und für
jedermann tragbare Lösung gefunden zu haben. Die Spende wäre zudem von der Steuer
absetzbar; entsprechende Bescheinigungen werden ausgestellt.
In den nächsten Wochen werden Vertreter
des Gemeinderates und des Kirchenvorstandes Hausbesuche durchführen, um die o.a. Projekte
nochmals eingehend zu erläutern und um die diversen Fragen, die sich sicherlich bei
vielen Bürgern ergeben, zu beantworten.
Über einen freundlichen Empfang würden
wir uns sehr freuen.
Der Gemeinderat Der. Kirchenvorstand