Wiedereinführung der Vermögenssteuer

Aufrechte Parteisoldaten beklatschen auch den größten Blödsinn, wenn er von irgendwelchen Funktionären "wortgewaltig" auf sie herabregnet. So auch auf dem CDU-Kreisparteitag in Aschendorf, wo McAllister, der niedersächsische CDU-Generalsekretär, laut einem Bericht der EZ von heute die kuriose These aufstellte, die Erhebung der geplanten Vermögenssteuer lohne nicht, weil man dazu 6000 Steuerbeamte neu einstellen müsse.

Wenn es darum geht, zu überprüfen, ob Sozialhilfeempfänger vielleicht einen Cent zu Unrecht kassiert haben, ist der CDU kein Personalaufwand zu viel - wie zuletzt in Hamburg. Und jetzt das! Wenn es sich nach CDU-Angaben schon nicht mehr lohnt, Reiche zu besteuern, wäre es vielleicht besser, Steuern ganz abzuschaffen.


Nach vorläufigen Informationen sollen von der neuen Vermögenssteuer ausschließlich Millionäre erfasst werden. Oberhalb des Freibetrages von einer Million Euro soll ein Steuersatz von 0,75 bis 1,0 Prozent gelten. Die dadurch pro Jahr eingenommene Summe liegt nach Expertenschätzungen zwischen sieben und acht Milliarden Euro.

Die bis 1997 bestehende Vermögensteuer war 1995 vom Bundesverfassungsgericht u. a. beanstandet worden, weil das Grund- und Immobilienvermögen wegen der niedrigen Bemessungsgrundlagen zu gering besteuert und damit der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vermögensarten verletzt werde. Statt die Berechnung des Grund- und Immobilienvermögens nun auf eine realistische höhere Grundlage zu stellen, hatte die alte Bundesregierung die Erhebung der Vermögensteuer kurzerhand ganz ausgesetzt. Dieser Verzicht auf die Vermögensteuer hat die Haushaltssituation weiter angespannt und die soziale Ungerechtigkeit verschärft.

Dass die Erhebung einer Vermögensteuer vor allem aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit angemessen ist, belegt auch die außerordentlich große - und in den 90er Jahren weiter gestiegene - Ungleichheit der Vermögensverteilung in Deutschland. Nach der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Bundes verfügten die zehn Prozent reichsten Haushalte in Deutschland 1998 über gut die Hälfte (50,4 Prozent) des gesamten Nettogeldvermögens; 1993 hatte dieser Anteil noch bei 46,4 Prozent gelegen. Am anderen Ende der Verteilung hatte 1993 die untere Hälfte aller Haushalte 7,7 Prozent des Nettogeldvermögens besessen, und dieser Anteil sank bis 1998 auf 4,7 Prozent. Während das untere Viertel der Haushalte 1993 noch einen kleinen positiven Anteil am Nettogeldvermögen besaß (0,1 Prozent), überstiegen 1998 hier die Schulden sogar das Vermögen (-1,5 Prozent). Die leistungslosen Vermögenseinkommen sind in den neunziger Jahren im Vergleich zu allen anderen Einkommensarten weitaus am schnellsten gestiegen. Nach Berechnungen des WSI nahmen sie (brutto, saldiert) von 125 Milliarden Euro 1991 auf 205 Milliarden Euro 2000, damit um 64 Prozent zu.

Vermögensteuern sind in anderen Ländern üblich und tragen dort in erheblichem Umfang - in den USA, Großbritannien und Japan beispielsweise zu über 10 Prozent - zum gesamten Steueraufkommen bei. Schon Mitte der 90er Jahre, als die Vermögensteuer in Deutschland noch erhoben wurde, lag ihr Beitrag zu den Steuereinnahmen mit 2,8 Prozent weit unter dem der genannten Vergleichsländer. Es kann also auch nicht argumentiert werden, dass die Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern schaffe.


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