Schröders Kriegserklärung an Bedürftige |
Durch den Irak-Krieg ist sie in den Hintergrund getreten: Schröders
Kriegserklärung an Arbeitnehmer und Arbeitslose. Und der CDU ist das noch zu wenig,
obwohl sie andererseits das Copyright für die Regierungspläne beansprucht.
Wenn wahr wird, was der Kanzler in seiner Regierungserklärung am vergangenen Freitag als seine wichtigsten
Vorhaben bezeichnete, stehen wir vor der bisher rigorosesten Ausplünderungsaktion gegen
breite Bevölkerungsschichten, vor allem gegen Arbeitslose, Rentner und Kranke. Was
Gewerkschaften an sozialem Fortschritt erkämpft haben, stünde stückweise zur
Disposition. Der Kanzler beteuerte aber, es gehe ihm "nur" um den
"Umbau", nicht um den Abbau des Sozialstaats.
Arbeitslosigkeit = Absturz in Armut?
- Der tiefste Schnitt betrifft den Status der Arbeitslosen. Die Höchstdauer für den
Bezug von Arbeitslosengeld soll sich für über 55-Jährige auf nur noch 18 Monate, für
Jüngere auf 12 Monate beschränken. Die bisher anschließende Arbeitslosenhilfe wird
praktisch abgeschafft. Die Betroffenen müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen und erhalten
Hilfe nur in Sozialhilfehöhe. Dann müssen Arbeitslose zuerst ihr ganzes Vermögen
verbraucht haben, bevor sie auf Arbeitslosenhilfe hoffen können.
- Arbeitslosen wird generell unterstellt, sie wollten gar nicht arbeiten. Arbeitslose
unter 25 Jahren können zur Annahme von jeder Art Beschäftigung gezwungen werden, obwohl
zur Zeit 110 000 Ausbildungsplätze fehlen.
Den Arbeitgebern wird mit einer Ausbildungsumlage gedroht, falls sie nicht genug
Ausbildungsplätze schaffen. Aber diese Forderung dient der SPD traditionell dazu,
Gewerkschaften Entgegenkommen zu zeigen und wird traditionell nicht umgesetzt. Kurzum: Ob
die Ausbildungsumlage angekündigt wird oder irgendwo ein Fahrrad umfällt, ist von
gleichem Interesse.
- Im Arbeitsrecht wird das Kündigungsschutzrecht weiter demontiert. Befristet
eingestellte Arbeitskräfte sollen in Kleinbetrieben bei der Überschreitung der Schwelle
von 5 Beschäftigten nicht gezählt werden, so dass der Kündigungsschutz nicht greift.
- Bei betriebsbedingten Kündigungen sollen sich die Betroffenen nicht mehr wehren
können, sondern mit einem Rechtsanspruch auf Abfindung in gesetzlich festgesetzter Höhe
zufrieden geben.
- Die Ermöglichung von mehr einzelbetrieblichen Sonderregelungen soll den
Flächentarifvertrag durchlöchern.
Eintrittsgeld für den Arztbesuch
- Um die Arbeitgeber von ihrem Anteil zur Krankenversicherung zu entlasten, sollen die
Arbeitnehmer einen Großteil der bisherigen Versicherungsleistungen ganz allein zahlen.
Pro Arztbesuch soll ein Eintrittsgeld abverlangt werden und für den Erhalt von
Krankengeld bei längerer Erkrankung muss sich der Arbeitnehmer privat versichern. Die
Beitragssatzsenkungen zur Krankenversicherung bringen den Arbeitnehmern also nur
Mehrkosten.
Die Abschaffung weiterer Versicherungsleistungen, wie zahnmedizinische Versorgung oder
die Versorgung von Unfallfolgen werden von Schröder zwar noch abgelehnt. Aber die CDU
fordert weitere Kürzungen und Schröder wird über kurz oder lang diesen Forderungen
folgen.
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