Geflügelpest: Tierhalter unterliegen strenger Meldepflicht

Geflügelpest: Neue Verordnung

Meppen.- Nachdem in den Niederlanden immer neue Fälle der klassischen Geflügelpest auftreten, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine bundesweite Verordnung erlassen, nach der Halter von Enten und Gänsen ihre Bestände zu melden haben und Geflügelhalter innerhalb von 24 Stunden vor einem Transport eine tierärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen.

Niederlande melden weitere Ausbruchsfälle

Inzwischen sei nach Auskunft der Behörden in den Niederlanden in 210 Betrieben die klassische Geflügelpest festgestellt worden, in weiteren 26 Fällen bestehe der Verdacht. Seit Beginn des Seuchenzuges vor sechs Wochen seien mindestens 11 Millionen Tiere getötet worden, ohne die Geflügelpest in den Griff zu bekommen. In Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen ein Beobachtungs- und Sperrgebiet eingerichtet und erste Tiere vorsorglich getötet.

Neue Verordnung bringt neue Verhaltensregeln

Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass mit der neuen Verordnung kein neues Verbot der Freilandhaltung verbunden ist. Vielmehr seien zunächst bis zum 12. Oktober alle Geflügelausstellungen und -märkte untersagt. Die Tierhalter seien verpflichtet, soweit nicht schon geschehen, ihre Bestände anzuzeigen und unerklärliche Todesfälle von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden in dem Bestand dem Veterinäramt zu melden. Sämtliche Tiere mit Ausnahme der Eintagsküken müssten einen Tag vor dem Transport von einem Tierarzt auf die Klassische Geflügelpest untersucht werden. Diese Arbeit übernehme in der Regel der Haustierarzt. Zudem lege die Verordnung dem Tierhalter die Pflicht auf, ein Register zu führen, in das ab sofort unter anderem alle Zu- und Abgänge zu dokumentieren und die Personalien von betriebsfremden Personen aufzunehmen sind, die sich in der Geflügelanlage aufgehalten haben. Ausdrücklich sind darin auch die Hobbygeflügelhalter mit einbezogen, damit bei einem Seuchenausbruch ermittelt werden kann, wohin die Seuche möglicherweise weitergetragen wurde.


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