Gemeinderat: „Bürgerbegehren gegen Mastställe nicht zulässig"

Ems-Zeitung vom 12.04.2003

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„Bürgerbegehren gegen Mastställe nicht zulässig"

Dersum: Initiative prüft Klage gegen die Gemeinde

Dersum (vb)  „Das Bürgerbegehren ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig", betonte Dörpens stellvertretender Samtgemeindedirekter Hans Hansen in seiner mit dem Landkreis abgestimmten Stellungnahme. Der Rat der Gemeinde Dersum wies daraufhin am Donnerstagabend das Bürgerbegehren der initiative "Contra Geflügelmastställe" bei nur einer Gegenstimme als unzulässig zurück.

558 Dersumer, 52 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung hatten das Bürgerbegehren unterstützt und sich gegen den Bau weiterer Geflügelmaststalle in der Gemeinde ausgesprochen (wir berichteten mehrfach). Als "mächtigstes Instrument der Bürger" bezeichnete denn auch Hansen die Möglichkeit des Bürgerbegehrens: „Wir müssen aber genau prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein solches Begehren überhaupt zulässig ist."

So sei in diesem Fall durch die erforderliche Unterschriftenanzahl und Einhaltung der Fristen die formelle Zulässigkeit gegeben. "Ein Bürgerbegehren ist aber unzulässig, wenn Angelegenheiten im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden sind, und dies ist in der vorliegenden Sache der Fall" erklärte Hansen zur Rechtslage. Diese Stellungnahme sei auch mit dem Rechtsamt des Landkreises abgesprochen werden: „Der Gemeinde steht in diesem Zusammenhang kein Ermessensspielraum zu. Eine Ablehnung weiterer Bauanträge seitens des Rates würde eine zum Schadensersatz führende Amtspflichtverletzung darstellen." Eine Möglichkeit, die auch für den CDU Fraktionssprecher Hermann Ross nicht in Betracht kommt .,Wir haben hier im Rat unsere Pflicht getan und verantwortungsbewusst gehandelt."

Nach dieser Ablehnung des Bürgerbegehrens steht der Bürgerinitiative der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht offen eine Möglichkeit, auf die der stellvertretende Samtgemeindedirektor hinwies und die die Mitglieder der Initiative nach eigener Aussage jetzt auch mit ihrer Anwältin prüfen werden. „Hier in Dersum kann man abends nicht spazieren gehen, ohne von den Gerüchen belästigt zu werden. Auch andere Gemeinden schauen auf unsere Initiative. Jetzt müssen wir mit unserer Anwältin klären, wie wir weiter vorgehen werden", erklärten mehrere der rund 25 anwesenden Mitglieder der Initiative nach der öffentlichen Ratssitzung. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht könne man sich aber schon vorstellen.

Dabei bot der Rat der Bürgerinitiative wiederum eine faire Zusammenarbeit an: „Wir wollen kein Gegeneinander, dann muss die Initiative aber auch auf weitere Maßnahmen verzichten." Dieses Angebot bezieht sich nach Angaben von Sprechern der Initiative aber nur auf die Prüfung vom verstärkten Einsatz von „Luftwäschern" und des Verbrennens von Hühnermist, „eine Garantie zur Verbesserung unserer Luft kann uns aber keiner geben".
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Stichwort "Bürgerbegehren"


Mit einem Bürgerbegehren können Einwohner beantragen, in einem Bürgerentscheid selbst über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Ein Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent aller Bürger unterzeichnet sein und einen Gegenstand betreffen, für den der Rat der Gemeinde auch zuständig ist. Angelegenheiten, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen, die innere Organisation der Gemeindeverwaltung oder ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung betreffen, können nicht Gegenstand eines solchen Begehrens sein. In Niedersachsen gibt es das Instrument des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides seit dem 1. November 1996. In dieser Zeit gab es 45 Bürgerbegehren, von denen 14 in einem Bürgerentscheid entschieden wurden. Zum Vergleich: In Bayern gab es in fünf Jahren 1112 Bürgerbegehren, wovon 508 in einen Bürgerentscheid mündeten..


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