Gemeinderat: Bürgerbegehren gegen Mastställe nicht zulässig" |
Ems-Zeitung vom 12.04.2003
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Bürgerbegehren gegen Mastställe nicht zulässig"
Dersum: Initiative prüft Klage gegen die Gemeinde
Dersum (vb) Das Bürgerbegehren ist aus rechtlichen Gründen nicht
zulässig", betonte Dörpens stellvertretender Samtgemeindedirekter Hans Hansen in
seiner mit dem Landkreis abgestimmten Stellungnahme. Der Rat der Gemeinde Dersum wies
daraufhin am Donnerstagabend das Bürgerbegehren der initiative "Contra
Geflügelmastställe" bei nur einer Gegenstimme als unzulässig zurück.
558 Dersumer, 52 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung hatten das Bürgerbegehren
unterstützt und sich gegen den Bau weiterer Geflügelmaststalle in der Gemeinde
ausgesprochen (wir berichteten mehrfach). Als "mächtigstes Instrument der
Bürger" bezeichnete denn auch Hansen die Möglichkeit des Bürgerbegehrens:
Wir müssen aber genau prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein solches Begehren
überhaupt zulässig ist."
So sei in diesem Fall durch die erforderliche Unterschriftenanzahl und Einhaltung der
Fristen die formelle Zulässigkeit gegeben. "Ein Bürgerbegehren ist aber
unzulässig, wenn Angelegenheiten im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit
Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden sind, und dies ist in der vorliegenden Sache
der Fall" erklärte Hansen zur Rechtslage. Diese Stellungnahme sei auch mit dem
Rechtsamt des Landkreises abgesprochen werden: Der Gemeinde steht in diesem
Zusammenhang kein Ermessensspielraum zu. Eine Ablehnung weiterer Bauanträge seitens des
Rates würde eine zum Schadensersatz führende Amtspflichtverletzung darstellen."
Eine Möglichkeit, die auch für den CDU Fraktionssprecher Hermann Ross nicht in Betracht
kommt .,Wir haben hier im Rat unsere Pflicht getan und verantwortungsbewusst
gehandelt."
Nach dieser Ablehnung des Bürgerbegehrens steht der Bürgerinitiative der Rechtsweg vor
dem Verwaltungsgericht offen eine Möglichkeit, auf die der stellvertretende
Samtgemeindedirektor hinwies und die die Mitglieder der Initiative nach eigener Aussage
jetzt auch mit ihrer Anwältin prüfen werden. Hier in Dersum kann man abends nicht
spazieren gehen, ohne von den Gerüchen belästigt zu werden. Auch andere Gemeinden
schauen auf unsere Initiative. Jetzt müssen wir mit unserer Anwältin klären, wie wir
weiter vorgehen werden", erklärten mehrere der rund 25 anwesenden Mitglieder der
Initiative nach der öffentlichen Ratssitzung. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
könne man sich aber schon vorstellen.
Dabei bot der Rat der Bürgerinitiative wiederum eine faire Zusammenarbeit an: Wir
wollen kein Gegeneinander, dann muss die Initiative aber auch auf weitere Maßnahmen
verzichten." Dieses Angebot bezieht sich nach Angaben von Sprechern der Initiative
aber nur auf die Prüfung vom verstärkten Einsatz von Luftwäschern" und des
Verbrennens von Hühnermist, eine Garantie zur Verbesserung unserer Luft kann uns
aber keiner geben".
.
Mit einem Bürgerbegehren können Einwohner beantragen,
in einem Bürgerentscheid selbst über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Ein
Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent aller Bürger unterzeichnet sein und
einen Gegenstand betreffen, für den der Rat der Gemeinde auch zuständig ist.
Angelegenheiten, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen, die innere Organisation der
Gemeindeverwaltung oder ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung betreffen, können
nicht Gegenstand eines solchen Begehrens sein. In Niedersachsen gibt es das Instrument des
Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides seit dem 1. November 1996. In dieser Zeit gab es 45
Bürgerbegehren, von denen 14 in einem Bürgerentscheid entschieden wurden. Zum Vergleich:
In Bayern gab es in fünf Jahren 1112 Bürgerbegehren, wovon 508 in einen Bürgerentscheid
mündeten.
Aus der Ems-Zeitung vom 12.04.2003