Vom Manager zum Tellerwäscher |
Vom Manager zum Tellerwäscher
Die Bundesregierung will angeblich die Bedingungen verschärfen, unter denen
Langzeitarbeitslose weiter Geld erhalten. Nach der neuen Regelung sollen Menschen ohne Job
angebotene Stellen offenbar nicht mehr ablehnen können - egal wie mies diese unter
Umständen bezahlt sind.
Hannover - Nach Informationen der in Hannover
erscheinenden "Neuen Presse" werden die Zumutbarkeitskriterien für Bezieher des
künftigen Arbeitslosengeldes II sehr scharf ausfallen. Das Arbeitslosengeld II wird in
Zukunft die Arbeitslosenhilfe ("Stütze") ersetzen, die Langzeitarbeitslose
bekommen.
Im Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe heiße es, jedem
Erwerbsfähigen sei grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, schreibt die Zeitung in ihrer
Donnerstagausgabe. Bezieher des Arbeitslosengeldes II dürfen demnach Stellen, die
schlechter bezahlt werden oder schlechtere Arbeitsbedingungen mit sich bringen, nicht
ablehnen.
Auch längere Arbeitswege sollen kein Ablehnungsgrund mehr sein, schreibt die Zeitung.
Dies werde laut Entwurf auch für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt gelten.
Es gebe nur wenige Ausnahmen: So sei eine Arbeit nicht zumutbar, wenn der Betreffende dazu
"körperlich oder geistig nicht in der Lage ist". Auch die Erziehung von Kindern
bis zu drei Jahren dürfe nicht leiden. Ältere Kinder sollten in Betreuungseinrichtungen
untergebracht werden, um die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.
jdm/Spiegel-Online vom 31.07.03