Vatikanpapier |
Wortlaut: Das Vatikan-Dokument vom 31.07.2003
Rom (dpa) - Der Vatikan hat am Donnerstag alle Gläubigen und katholischen Politiker zum
Widerstand gegen die Legalisierung von Ehe-ähnlichen Partnerschaften von Homosexuellen
aufgerufen. dpa dokumentiert Auszüge aus dem 14-Seiten-Dokument, das den Titel
«Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften
zwischen homosexuellen Personen» trägt:
«Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und
dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren
Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche
Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt "die Weitergabe
des Lebens ... beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren
affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu
billigen".
(...) Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen
"mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise
ungerecht zurückzusetzen." Diese Personen sind wie die anderen Christen gerufen, ein
keusches Leben zu führen. Aber die homosexuelle Neigung ist "objektiv
ungeordnet", und homosexuelle Praktiken gehören "zu den Sünden, die schwer
gegen die Keuschheit verstoßen".
(...) Die Legalisierung von homosexuellen Lebensgemeinschaften würde deshalb dazu
führen, dass das Verständnis der Menschen für einige sittliche Grundwerte verdunkelt
und die eheliche Institution entwertet würde.
(...) Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption
bedeutet faktisch eine Vergewaltigung dieser Kinder in dem Sinn, dass man ihren Zustand
der Bedürftigkeit ausnützt, um sie in ein Umfeld einzuführen, das ihrer vollen
menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist. Eine solche Vorgangsweise wäre gewiss
schwer wiegend unsittlich und würde offen einem Grundsatz widersprechen, der auch von der
internationalen Konvention der UNO über die Rechte der Kinder anerkannt ist. Demgemäß
ist das oberste zu schützende Interesse in jedem Fall das Interesse des Kindes, das den
schwächeren und schutzlosen Teil ausmacht.
(...) Wenn die Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts in rechtlicher
Hinsicht nur als eine mögliche Form der Ehe betrachtet würde, brächte dies eine
radikale Veränderung des Begriffs der Ehe zum schweren Schaden für das Gemeinwohl mit
sich.
(...) Weil die Ehepaare die Aufgabe haben, die Folge der Generationen zu garantieren, und
deshalb von herausragendem öffentlichen Interesse sind, gewährt ihnen das bürgerliche
Recht eine institutionelle Anerkennung. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften bedürfen
hingegen keiner spezifischen Aufmerksamkeit von Seiten der Rechtsordnung, da sie nicht die
genannte Aufgabe für das Gemeinwohl besitzen.
Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzentwurf zu Gunsten der
rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische
Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern
und gegen den Gesetzentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der
Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche
Handlung.».
jdm