Waffen straffrei abgeben |
Waffen straffrei abgeben
Letzte Frist endet Ende September
Mit dem am 1. April in Kraft getretenen neuen Waffengesetz wurde eine vorübergehende
Möglichkeit zur straffreien Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen geschaffen. Der
Landkreis Emsland weist darauf hin, dass die letzte Frist dafür am 30. September endet.
Bis dahin können bei den zuständigen Behörden noch Waffen abgegeben werden.
Unerlaubter Waffenbesitz kann sowohl der Besitz von generell verbotenen Waffen als auch
der Besitz von nicht verbotenen, aber erlaubnispflichtigen Waffen ohne die erforderliche
Erlaubnis sein. Generell verboten sind nach dem neuen Waffengesetz unter anderem
vollautomatische Schusswaffen, bestimmte Vorderschaftrepetierflinten,
Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen,
bestimmte Ziel- und Sichtgeräte für Schusswaffen, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe,
Wurfsterne, Molotowcocktails, nicht zugelassene Reizstoffsprüh- oder
Elektroimpulsgeräte, Präzisionsschleudern, Nun-Chakus, bestimmte Springmesser,
Butterfly-, Faust- und Fallmesser.
Zu den erlaubnispflichtigen Waffen gehören alle Schusswaffen, soweit sie nicht generell
verboten oder ausdrücklich von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, deren wesentliche
Teile und Schalldämpfer. Minderjährigen ist mit wenigen Ausnahmen der Umgang mit Waffen
allgemein untersagt.
Der Landkreis ruft dazu auf, die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von unerlaubt
besessenen Waffen zu nutzen. Voraussetzung ist, dass ein Verstoß nicht bereits
behördlich oder polizeilich bekannt ist. Im Emsland sind die Städte Lingen, Meppen und
Papenburg für ihr Gebiet und der Landkreis Emsland für das übrige Kreisgebiet
zuständig. Nähere Auskünfte sind unter der Telefonnummer 05931/44-1445 erhältlich.
Presseerklärung Landkreis Emsland vom 11.09.2003