Waffen straffrei abgeben

Waffen straffrei abgeben

Letzte Frist endet Ende September

Mit dem am 1. April in Kraft getretenen neuen Waffengesetz wurde eine vorübergehende Möglichkeit zur straffreien Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen geschaffen. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass die letzte Frist dafür am 30. September endet. Bis dahin können bei den zuständigen Behörden noch Waffen abgegeben werden.

Unerlaubter Waffenbesitz kann sowohl der Besitz von generell verbotenen Waffen als auch der Besitz von nicht verbotenen, aber erlaubnispflichtigen Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis sein. Generell verboten sind nach dem neuen Waffengesetz unter anderem vollautomatische Schusswaffen, bestimmte Vorderschaftrepetierflinten, Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen, bestimmte Ziel- und Sichtgeräte für Schusswaffen, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Molotowcocktails, nicht zugelassene Reizstoffsprüh- oder Elektroimpulsgeräte, Präzisionsschleudern, Nun-Chakus, bestimmte Springmesser, Butterfly-, Faust- und Fallmesser.

Zu den erlaubnispflichtigen Waffen gehören alle Schusswaffen, soweit sie nicht generell verboten oder ausdrücklich von der Erlaubnispflicht freigestellt sind, deren wesentliche Teile und Schalldämpfer. Minderjährigen ist mit wenigen Ausnahmen der Umgang mit Waffen allgemein untersagt.

Der Landkreis ruft dazu auf, die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen zu nutzen. Voraussetzung ist, dass ein Verstoß nicht bereits behördlich oder polizeilich bekannt ist. Im Emsland sind die Städte Lingen, Meppen und Papenburg für ihr Gebiet und der Landkreis Emsland für das übrige Kreisgebiet zuständig. Nähere Auskünfte sind unter der Telefonnummer 05931/44-1445 erhältlich.

Presseerklärung Landkreis Emsland vom 11.09.2003


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