"Internationalen Tag gegen die Todesstrafe" begangen |
Am 10. Oktober wurde erstmals der "Internationale Tag gegen die
Todesstrafe" begangen. Das Datum appellierte an alle Regierungen, die Todesstrafe
abzuschaffen. Denn noch immer halten 84 Länder weltweit an der Hinrichtung fest.
In mindestens 31 Ländern wurden im Jahr 2002 Menschen exekutiert, 81 Prozent der
Hinrichtungen fanden in den UN-Mitgliedsländern China, Iran und USA statt. Auch in
Deutschland gerät die Diskussion um die Todesstrafe immer wieder in den Focus der
öffentlichen Diskussion. Vor allem wenn es sich bei den Opfern um Kinder handelt, wird
schnell der Ruf nach der Hinrichtung des Täters laut. Ist die Todesstrafe notwendig oder
sollte man diese Art der Bestrafung ächten?
Was die Befürworter der Todesstrafe sagen
Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für einen 20 Jahre langen Gefängnisaufenthalt mit
psychologischer Betreuung, Sportmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Weiterbildung, gutem
Essen und Trinken und teuren Sicherheitsvorkehrungen für den Staat eine nicht zu
unterschätzende Belastung ist. Eine Hinrichtung wäre da selbstverständlich wesentlich
günstiger. Ist es notwendig, dass man für Leute, die andere Menschen gequält und
umgebracht haben so viel Geld ausgibt?
Ein weiteres Argument der Hinrichtungsbefürworter ist die Rache am Täter. Die Maßnahme,
Mörder oder Kinderschänder nicht etwa in einer Gemeinschaftszelle den Beschimpfungen und
Angriffen seiner Zellengenossen auszusetzen, sondern die Verwahrung in einer geräumigen
und gut ausgestatteten Einzelzelle, stößt häufig auf Unverständnis. Die Strafe sei
nicht gerecht, so die Argumentation. Es wäre laut Volkes Stimme doch gerechter, diesen
Unmenschen mit dem Tod zu strafen.
Das nächste starke Argument, das für die Todesstrafe ins Feld geführt wird, ist die
angeblich abschreckende Wirkung dieser Strafe. Wenn zum Begehen einer bösen Tat ein
krimineller Wille gehört, so muss man diesen bösen Willen durch Androhung einer schweren
Strafe abschrecken - so ungefähr ist der Gedankengang, der auch heute noch vielen
Strafsystemen zugrunde liegt und der in bezug auf die allgemeine Kriminalität sicher
unverzichtbar ist.
In einem Staat, der keine Todesstrafen verhängt, geht eine gewisse Gefahr von
Wiederholungstätern aus. Durch "gute Führung" werden viele Pädophilie,
Mörder, Vergewaltiger und andere ähnliche Verbrecher bis zu 4 Jahre früher, als
vorgesehen wieder auf die Bevölkerung "losgelassen". Ein toter Verbrecher kann
niemand mehr etwas antun. Es gab schon krankhafte Mörder, die wegen irgendwelcher Fehler
der Justiz oder fehlerhafter Einschätzungen nach der verbüßten Freiheitsstrafe wieder
entlassen wurden und bald darauf ihren Trieb an einem neuen Opfer gestillt haben.
Die Argumente der Gegner
Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Keine
Statistik kann dokumentieren, daß es einen Zusammenhang zwischen der Todesstrafe und
einem Rückgang der Kriminalität gibt. In den US-Bundesstaaten mit Todesstrafe ist die
Zahl der Tötungsdelikte nicht niedriger als in denen ohne - in vielen ist sie sogar
höher. Statt eine abschreckende hat die Todesstrafe eher eine verrohende Wirkung.
Kriminologen beklagen, daß Hinrichtungen die Schwerstkriminalität sogar fördern. Wenn
selbst der Staat tötet, zeigt er, daß er das Töten billigt.
Ein toter Mörder kann nicht noch einmal morden - dieses Argument ist nicht von der Hand
zu weisen. Demgegenüber steht die Tatsache, daß auch ein Mörder ein Recht auf Leben
hat. Außerdem ist es fraglich, ob die psychische Notsituation, in der viele Morde
geschehen, sich wiederholen wird. Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten beträgt nach
Beendigung einer Haftstrafe ein bis drei Prozent.
Ein wichtiges Argument ist außerdem die Gefahr eines Fehlurteils. Kein Rechtssystem ist
unfehlbar. Es gibt zahlreiche Beispiele für Justizirrtümer. Bei Todesurteilen ist das
besonders schlimm, weil Hinrichtungen nicht rückgängig gemacht werden können.
kl