Neue Moped-Kennzeichen |
Neue Moped-Kennzeichen
Seit dem 1. März heißt es aufgepasst: Denn da begann für alle Fahrer von Rollern (50
ccm), Mokicks, Mopeds, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor das neue Versicherungsjahr.
Die bisherigen schwarzen Kennzeichen verlieren dann ihre Gültigkeit und es dürfen nur
noch die neuen blauen Nummernschilder benutzt werden.
Außerdem muss der gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherungsschutz wieder erneuert werden. Zusätzlich empfehlen sich eine
Teilkaskoversicherung, die beispielsweise Schäden durch Feuer, Kabelbrand oder Diebstahl
ersetzt, sowie eine private Unfallversicherung.
Wer den rechtzeitigen Umstieg verpasst und nach dem 1. März mit seinem alten, schwarzen
Mopedschild fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Es wird daher
empfohlen, sich rechtzeitig ein neues Versicherungskennzeichen zu besorgen.
Hinweis: Auch für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
muss der Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Krankenfahrstühle mit Motor brauchen
ebenfalls ein neues Versicherungskennzeichen.
kl