Freilandhaltungsverbot bis 30. November

Zum Schutz vor der Geflügelgrippe hat der niedersächsische Landwirtschaftsminister ein Freilandhaltungsverbot vom 15. September bis zum 30. November auch für das Gebiet des Landkreises Emsland erlassen. Es betrifft alle Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten, Wachteln, Fasane und Gänse von gewerblichen und privaten Tierhaltern. Im Emsland sind davon rund 1.000 Betriebe und etwa 290.000 Tiere betroffen.

Niedersachsen kommt damit einer Forderung von Landrat Hermann Bröring nach, die dieser bereits vor einigen Wochen an das Bundesverbraucherschutzministerium richtete. Mit dem Verbot soll die Gefahr der Ansteckung einheimischer Geflügeltiere mit dem im asiatischen Raum und Russland grassierenden Virus vermieden werden. Im Emsland werden insgesamt rund 18 Millionen Stück Geflügel gehalten, der Großteil von ihnen allerdings in geschlossenen Ställen.

Die Verordnung betrifft deshalb besonders private Kleinbestände in Volieren, offenen Gehegen und sonstigen Freilandhaltungen. Hier könnten Zugvögel die für Geflügel gefährliche Seuche einschleppen, die dann über Kontaktpersonen, Futter oder Tränkwasser auch in geschlossene Tierhaltungsanlagen verbracht werden könnte. Der wirtschaftliche Schaden für die emsländischen Geflügelzüchter wäre dann erheblich.

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder, die niedersächsische Tierseuchenkasse verweigert zudem in diesen Fällen eine Entschädigung. Ausnahmen von der Aufstallungsverpflichtung können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Emsland unter 05931/44-1170 (-1172).

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