Freilandhaltungsverbot bis 30. November |
Zum Schutz vor der Geflügelgrippe hat der niedersächsische
Landwirtschaftsminister ein Freilandhaltungsverbot vom 15. September bis zum 30. November
auch für das Gebiet des Landkreises Emsland erlassen. Es betrifft alle Hühner,
Perlhühner, Truthühner, Enten, Wachteln, Fasane und Gänse von gewerblichen und privaten
Tierhaltern. Im Emsland sind davon rund 1.000 Betriebe und etwa 290.000 Tiere betroffen.
Niedersachsen kommt damit einer Forderung von Landrat Hermann Bröring nach, die dieser
bereits vor einigen Wochen an das Bundesverbraucherschutzministerium richtete. Mit dem
Verbot soll die Gefahr der Ansteckung einheimischer Geflügeltiere mit dem im asiatischen
Raum und Russland grassierenden Virus vermieden werden. Im Emsland werden insgesamt rund
18 Millionen Stück Geflügel gehalten, der Großteil von ihnen allerdings in
geschlossenen Ställen.
Die Verordnung betrifft deshalb besonders private Kleinbestände in Volieren, offenen
Gehegen und sonstigen Freilandhaltungen. Hier könnten Zugvögel die für Geflügel
gefährliche Seuche einschleppen, die dann über Kontaktpersonen, Futter oder Tränkwasser
auch in geschlossene Tierhaltungsanlagen verbracht werden könnte. Der wirtschaftliche
Schaden für die emsländischen Geflügelzüchter wäre dann erheblich.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder, die niedersächsische
Tierseuchenkasse verweigert zudem in diesen Fällen eine Entschädigung. Ausnahmen von der
Aufstallungsverpflichtung können nur in begründeten Einzelfällen gewährt werden.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des
Landkreises Emsland unter 05931/44-1170 (-1172).
kl/www.Emsland.de
vom 12.09.2005