Bekanntmachung
von drei Vorhaben zur Freisetzung gentechnisch
veränderter Organismen (GVO)
an den Standorten Sanitz (2 Standorte), Hohenmocker,
Lohmen (alle Mecklenburg‑Vorponunern),
Werpeloh (Niedersachsen), Gatersleben (Sachsen‑Anhalt)
und Möttingen (Bayern)
nach dem Gentechnikgesetz
(BVL 19/2006/4)
vom B. Februar 2006
Auf Grund des § 18 Abs. 3 des Gentechnikgesetzes (GenTG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts vom 21. Dezember
2004 (BGBl. 1 S. 186), in Verbindung mit den §§ 2 und 3 der Gentechnik‑Anhörungsverordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1996 (BGBl. 1 S. 1649) macht
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt:
Die BASF Plant Science GmbH, Carl‑Bosch‑Str. 38, D‑67056
Ludwigshafen, hat die Genehmigung von drei Vorhaben zur Freisetzung
gentechnisch veränderter Kartoffelpflanzen gemäß § 14 GenTG für die
Vegetationsperioden der Jahre 2006 bis 2010 beantragt (Aktenzeichen 6786‑01‑0172,
6786‑01‑0173 und 6786‑01‑0174).
Beschreibung der Vorhaben:
1) Zum Antrag 6786‑01‑0172:
Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 123
gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien. Zur
Erzeugung der Linien wurden in das Genom der Kartoffelkultivare Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P800 und P763 Abschnitte der für zwei
Verzweigungsenzyme kodierenden Gene (be1 und
be2) aus S. tuberosum in sense‑ und
antisense‑Orientierung (als inverted repeat) unter Kontrolle des
kartoffeleigenen gbss‑Promotors mittels Agrobacterium‑vermittelter
Transformation eingeführt. In den gentechnisch veränderten Kartoffellinien
kommt es dadurch zu einer Reduktion der Expression der Verzweigungsenzyme und
infolgedessen zu einer Reduktion des Amylopektinanteils in der Kartoffelstärke
zugunsten des Amyloseanteils. Bei einem Teil (83 Linien) der gentechnisch
veränderten Kartoffellinien wurde zusätzlich das für StGHl (Starch Biosynthesis
Enhancing Protein 1) kodierende Gen aus S. tuberosum
unter Kontrolle des gbss‑Promotors eingeführt. In diesen
Kartoffellinien soll es durch erhöhte Expression von StGHl zu einer Erhöhung
des Stärkegehalts kommen. Zur Auswahl erfolgreich transformierter Pflanzen im
Labor wurde außerdem das ahas‑Gen aus Arabidopsis
thaliana in die Kartoffelpflanzen übertragen. Das ahas‑Gen verleiht
Toleranz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu
dienen, Daten über agronomische Eigenschaften und über Umweltwechselwirkungen
zu generieren, sowie größere Mengen an Knollenmaterial für molekularbiologische
und biochemische Untersuchungen bereitzustellen. Zusätzlich sind
Überwinterungsversuche zur Bestimmung der Frosttoleranz geplant.
2) Zum Antrag 6786‑01‑0173:
Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 17
gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien. Zur
Erzeugung der Linien wurde in das Genom des Kartoffelkultivars Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P800 ein Abschnitt des für die Stärkekorn‑gebundene
Stärkesynthase kodierenden Gens (gbss) aus S. tuberosum entweder in antisense‑Orientierung oder in sense‑
und antisense‑Orientierung (als inverted repeat) unter Kontrolle des kartoffeleigenen gbss‑Promotors
mittels Agrobacterium‑vermittelter Transformation eingeführt. In den
gentechnisch veränderten Kartoffellinien kommt es dadurch zu einer Reduktion
der Expression der Stärkesynthase und infolgedessen zu einer Reduktion des
Amyloseanteils in der Kartoffelstärke zugunsten des Amylopektinanteils. Zur
Auswahl erfolgreich transformierter Pflanzen im Labor wurde außerdem das
ahas-Gen aus Arabidopsis thaliana in die
Kartoffelpflanzen übertragen. Das ahas-Gen verleiht Toleranz gegenüber dem
herbiziden Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu dienen, Daten über
agronomische Eigenschaften und über Umweltwechselwirkungen zu generieren, sowie
größere Mengen an Knollenmaterial für molekularbiologische und biochemische
Untersuchungen bereitzustellen. Zusätzlich sind Überwinterungsversuche zur
Bestimmung der Frosttoleranz geplant.
3) Zum Antrag 6786‑01‑0174:
Freigesetzt werden sollen Pflanzen der im Antrag aufgeführten 380
gentechnisch veränderten Kartoffellinien und Nachkommen dieser Linien. Zur
Erzeugung der Linien wurden in das Genom der Kartoffelkultivare Solanum tuberosum ssp. tuberosum L. cv. P698,
P835 und P880 zwei Resistenzgene (Rpi‑blbl
und Rpi‑blb2) aus der
Wildkartoffel Solanum bulbocastanum unter
Kontrolle der endogenen Promotoren mittels Agrobacterium‑vermittelter
Transformation eingeführt. Rpi‑blbl
und Rpi‑blb2 vermitteln
Resistenz gegen Phytophthora infestans (Kraut‑ und Knollenfäule). In
den gentechnisch veränderten Kartoffellinien soll die Expression dieser
Resistenzgene zu einer verbesserten Resistenz gegen Phytophthora infestans führen. Zur Auswahl erfolgreich
transformierter Pflanzen im Labor
wurde außerdem das ahas-Gen aus Arabidopsis thaliana in die Kartoffelpflanzen
übertragen. Das ahas-Gen verleiht
Toleranz gegenüber dem herbiziden
Wirkstoff Imazamox. Die Freisetzung soll dazu dienen, Daten über agronomische Eigenschaften und über
Umweltwechselwirkungen zu generieren, sowie größere Mengen an Knollenmaterial
für molekularbiologische und biochemische Untersuchungen bereitzustellen.
Weiter sind Kreuzungsexperimente mit konventionellen Kartoffelsorten geplant.
Für die Freisetzungsvorhaben sind folgende Kontrollmaßnahmen vorgesehen:
Zur Isolierung ist ein Abstand von 10 m zu landwirtschaftlichen Nutzflächen
mit nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln vorgesehen. Nach der Ernte sollen
die Kartoffelknollen zur Untersuchung in geeignete Laboratorien verbracht und
ggf. für eine Wiederauspflanzung aufbewahrt werden. Überschüssiges
Knollenmaterial wird inaktiviert und entsorgt. Das nach der Ernte der Kartoffelknollen
verbleibende Pflanzenmaterial soll zum Verrotten auf den Freisetzungsflächen
belassen werden. Nach Versuchsende ist auf den Versuchsflächen im Rahmen der
Nachkontrollen eine mindestens einjährige Anbaupause für Kartoffeln vorgesehen,
während der die Fläche auf Kartoffeldurchwuchs kontrolliert wird. Die
Anbaupause und Nachkontrolle wird um ein Jahr verlängert, falls
Kartoffeldurchwuchs auftritt.
Orte der Freisetzung und Größe der Freisetzungsflächen:
• Flurstücke
20. 21, 22, 23, 24, 25, Flur 1, Gemarkung Klein Lüsewitz, 18190 Sanitz,
Landkreis Bad Doberan, Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der
Freisetzungsfläche: 7,1 ha;
• Flurstück
11/3, Flur 1, Gemarkung Groß Lüsewitz, 18190 Sanitz, Landkreis Bad Doberan,
Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 29,2 ha;
• Flurstück
4, Flur 2, Gemarkung Strehlow, 17111 Hohenmocker, Landkreis Nordvorpommern,
Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 28,35
ha;
• Flurstücke
151/3, 352, 353, Flur 1, Gemarkung Gerdshagen, 18276 Lohmen, Landkreis Güstrow,
Bundesland Mecklenburg‑Vorpommern, Größe der Freisetzungsfläche: 46 ha;
• Flurstück
11/0, Flur 11, Gemarkung Werpeloh, 49741 Werpeloh, Landkreis Emsland,
Bundesland Niedersachsen, Größe der Freisetzungsfläche: 5,04 ha;
• Flurstück
466, Flur 1, Gemarkung Gatersleben, 06466 Gatersleben, Landkreis Aschersleben‑Staßfurt,
Bundesland Sachsen‑Anhalt, Größe der Freisetzungsfläche: 2,5 ha;
• Flurstücke
362, 363, Gemarkung Balgheim, 86753 Möttingen, Landkreis Donau‑Ries,
Bundesland Bayern, Größe der Freisetzungsfläche: 4,3 ha.
Anzahl freizusetzender Organismen, Zeitraum der Freisetzungen:
Es sollen maximal 45000 Knollen pro Linie, Standort und Jahr freigesetzt
werden, wobei die Pflanzdichte sich an der landwirtschaftlichen Praxis
orientieren wird (bis ca. 45000 Kartoffelpflanzen je 1 ha Ackerland). Die
Freisetzungen sind für die Jahre 2006 bis 2010 geplant.
Der Genehmigungsantrag und die Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.
Februar 2006 bis einschließlich 21. März 2006 aus und können während der
angegebenen Zeiten in den nachstehend aufgeführten Behörden eingesehen werden:
a) Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit,
Zimmer
502, Taubenstr. 42‑43,10117 Berlin
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30 ‑ 16.00 Uhr
Freitag: 7.30
‑ 14.00 Uhr
b) Rathaus der Samtgemeinde Sögel, Bauamt, Zimmer
47, Ludmillenhof, 49751 Sögel
zu folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 8.00 ‑
17.00 Uhr
Donnerstag: 8.00
‑ 18.00 Uhr
Freitag: 8.00
‑ 13.00 Uhr
Einwendungen können bis einschließlich 20. April 2006 an den zuvor
bezeichneten Stellen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit
Ablauf der Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen neben dem
Vor‑ und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders
tragen.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Berlin, den 8. Februar 2006
Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
Im Auftrag
Dr. H.‑J. Buhk