P R E S S E I N F O R M A T I O N der EWE

 

 

EWE stellt Fehler richtig

 

Oldenburg, 14. März 2006. Der Oldenburger Energiedienstleister EWE gibt Fehler bei der internen Prüfung des Falls einer Kundin zu, die gegen eine Sperrandrohung des Unternehmens vor dem Landgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte.

 

Die Aussage, dass die Kundin Außenstände habe, die über die Weigerung, die Erdgaspreiserhöhung zu zahlen, hinausgingen, sei aufgrund einer falschen Berechnung entstanden. Dies habe eine detaillierte Aufarbeitung des Falls nun ergeben. „Wir legen Wert auf diese Richtigstellung“, sagte Rainer Doering, Leiter der Abteilung Netzabrechnung und Inkasso. Die falschen Berechnungen stünden allerdings auch im Zusammenhang mit wechselnden Zahlungseingängen.

 

EWE betont aber gleichzeitig auch, dass das Unternehmen daran festhalte, gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Oldenburg Rechtsbehelfe einzulegen. Darin war dem Unternehmen untersagt worden, solche Außenstände, die aus der Nichtzahlung der Erdgaspreiserhöhungen resultieren, mittels einer Sperrung einzufordern.

 

In erster Instanz war der Antrag der Kundin auf einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Oldenburg mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass nicht jeder nach eigenem Gutdünken den Gaspreis festsetzen könne. Würden dies alle Gasabnehmer der EWE tun, dann wäre EWE binnen kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Gasversorgung sicherzustellen.

 

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