P R E S S E I N F O R M A T I O N der EWE
EWE stellt Fehler richtig
Oldenburg, 14. März 2006. Der
Oldenburger Energiedienstleister EWE gibt Fehler bei der internen Prüfung des
Falls einer Kundin zu, die gegen eine Sperrandrohung des Unternehmens vor dem
Landgericht Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte.
Die Aussage, dass die Kundin
Außenstände habe, die über die Weigerung, die Erdgaspreiserhöhung zu zahlen,
hinausgingen, sei aufgrund einer falschen Berechnung entstanden. Dies habe eine
detaillierte Aufarbeitung des Falls nun ergeben. „Wir legen Wert auf diese
Richtigstellung“, sagte Rainer Doering, Leiter der Abteilung Netzabrechnung und
Inkasso. Die falschen Berechnungen stünden allerdings auch im Zusammenhang mit wechselnden
Zahlungseingängen.
EWE betont aber gleichzeitig
auch, dass das Unternehmen daran festhalte, gegen die einstweilige Verfügung
des Landgerichtes Oldenburg Rechtsbehelfe einzulegen. Darin war dem Unternehmen
untersagt worden, solche Außenstände, die aus der Nichtzahlung der Erdgaspreiserhöhungen
resultieren, mittels einer Sperrung einzufordern.
In erster Instanz war der
Antrag der Kundin auf einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Oldenburg mit der
Begründung zurückgewiesen worden, dass nicht jeder nach eigenem Gutdünken den
Gaspreis festsetzen könne. Würden dies alle Gasabnehmer der EWE tun, dann wäre
EWE binnen kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Gasversorgung sicherzustellen.