Naturschutz gegen Freilandversuche mit gentechnisch veränderte Speisekartoffeln

Bundesamt für Naturschutz gegen Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Speisekartoffeln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat weitere Feldversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln der BASF Plant Science an Standorten in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bayern und im emsländischen Werpeloh genehmigt. Missverständliche Formulierungen des BVL und der BASF Plant Science lassen dabei den Eindruck entstehen, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) habe den Versuchen zugestimmt. Dem widerspricht das Amt.

BASF teilte in einer Presseinformation mit: „Nach übereinstimmender Beurteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, des Bundesamtes für Naturschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Robert-Koch-Institutes sind keine schädlichen Einwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten.“

BVL-Pressesprecher Jochen Heimberg bestätigt die Darstellung von BASF Plant Science: „Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erwarten sind.“
Und weiter: „Die Entscheidung des BVL erging im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut.“
Falsche Schlüsse könnte dabei die Formulierung „im Benehmen“ auslösen. Dies Formulierung ist jedoch keineswegs gleichbedeutend mit „im Einvernehmen“ wie fälschlich angenommen werden kann. Jochen Heimberg bestätigt auf Nachfrage den Unterschied: „Einvernehmen bedeutet in der Rechtswissenschaft, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle vorliegen muss. Ist dagegen eine Entscheidung lediglich im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen, so bedeutet dies, dass dieser Stelle lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ohne dass ein Einverständnis erforderlich wäre.“

Im BfN lehnt man die Darstellung ab und hat beim BVL darum gebeten, im Genehmigungsbescheid auf diese Formulierung zu verzichten sowie den Dissens darzustellen, jedoch bisher ohne Erfolg.
Andreas Krug, Abteilungsleiter im BfN, formuliert die Position des BfN eindeutiger: „Die Beurteilung der Freisetzung war zwischen den Behörden unterschiedlich. In unserer Stellungnahme hatten wir nur unter bestimmten Auflagen und Abständen zugestimmt. Diese wurden vom BVL nicht in den Genehmigungsbescheid übernommen, so dass wir dem Bescheid nicht zugestimmt haben.“

Die neuen Kartoffeln sollen gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule resistent sein. Erreicht wurde die besondere Widerstandsfähigkeit der Pflanzkartoffeln biotechnologisch durch den Einbau von Genen einer mexikanischen Wildkartoffel, die sich als besonders resistent gegen die Fäulnisbildung erwiesen hat. Da die Wildkartoffel selber jedoch sehr klein ist, kann sie nach Darstellung von BASF Plant Science wirtschaftlich nicht genutzt werden. Deswegen habe man die Resistenzgene mit dem Schutzmechanismus auf Kartoffeln übertragen, die durch eine ausreichende Größe im kommerziellen Anbau einsetzbar seien. Durch eine herkömmliche Kreuzung der Wildkartoffel mit ertragsreichen Pflanzkartoffeln könne eine Übertragung der Resistenzeigenschaften nicht erreicht werden.

Umweltschützer sehen dagegen jedoch die Möglichkeiten der klassischen Züchtung noch nicht ausgeschöpft und fordern die Aussetzung entsprechender Versuche. Henning Stradthoff, Gentechnikexperte bei Greenpeace Deutschland, sieht bei einem späteren Produktionseinsatz zudem die Gefahr der Vermischung von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Kartoffeln. „Wer Lebensmittelpflanzen gentechnisch verändert, der riskiert, dass damit die Nahrungskette verunreinigt wird. Dies gilt auch für Kartoffeln,“ begründet er seine Ablehnung. Anbieter von Speisen auf Kartoffelbasis könnten dann nicht mehr sicher sein, dass ihre Produkte frei von gentechnischen Veränderungen sei. Folglich lehnt Greenpeace die BASF-Versuche ab.

top

Zur Homepage