Holzschutznorm wird überarbeitet Emsland soll Informationen liefern |
Holzschutznorm wird überarbeitet Emsland soll
Informationen liefern
Im Bauwesen sollen Normen eine notwendige Qualität gewährleisten und Gefahren für die
Nutzer von Bauwerken abwenden. Durch einheitliche Rahmenbedingungen können Fehler und
Schäden am Bau vermieden werden. Im Bereich des Holzschutzes haben sie große Bedeutung
für eine möglichst lange Haltbarkeit der Konstruktion.
Die Normen für Holzschutzmaßnahmen betreffen zwar in erster Linie Planer und
ausführende Betriebe, können dem Privatmann (Bauherren) aber nützlich sein, wenn
geprüft werden muss, ob eine Holzkonstruktion ausreichend geschützt ist, bzw. ob die in
Rechnung gestellte Leistung auch erbracht wurde.
Normen nützen allerdings wenig, wenn sie in der Praxis nicht ausreichend beachtet werden.
Und hier sind zurzeit viele Fragen offen, denn eine normgerechte Ausführung von
Holzbaumaßnahmen ist keineswegs selbstverständlich.
Da die deutschen Holzschutznormen in nächster Zeit überarbeitet werden sollen, hat der
Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN-VR) nun eine Verbraucherbefragung
gestartet, die Informationen über die praktische Anwendung der Normen aus der Sicht des
Verbrauchers liefern soll.
Die Befragung richtet sich vornehmlich an Bauherren, die in den letzten fünf Jahren
Holzkonstruktionen planen oder bauen lassen haben. Interessant ist dabei, ob die Planer
die schon in der bestehenden Norm vorgegebene Anwendung des baulichen Holzschutzes
ausreichend beachtet und die Bauherren über die Möglichkeiten des Verzichtes auf
chemische Holzschutzanwendungen informiert haben.
Wenn chemische Holzschutzmaßnahmen durchgeführt wurden ist interessant, ob dabei die
Vorgaben der Norm und der Zulassungen der Mittel beachtet wurden. Die Ergebnisse der
Befragung können aufzeigen, welche Bereiche bei der Überarbeitung der Norm in Interesse
des Verbraucherschutzes verstärkt Beachtung finden sollten.
Die Verbraucherbefragung geht auf eine Initiative des Dörpener Fachjournalisten und
Holzsachverständigen Dr. Johann Müller zurück. Er ist ehrenamtlich für den DIN-VR in
der Normung tätig und wird auch die Befragung fachlich begleiten. Hierdurch ergibt sich
die Möglichkeit, im Emsland einige Ortsbesichtigungen durchzuführen, wenn Teilnehmer der
Fragebogenaktion dies wünschen. Zudem ist das Emsland von besonderem Interesse, da hier
der chemische Holzschutz weiterhin die Regel ist. So kann in Neubaugebieten an noch nicht
eingedeckten Dachstühlen häufig eingefärbtes Holz festgestellt werden, was auf eine
Holzschutzbehandlung hinweist. Offensichtlich schenken emsländische Planer und
Bauunternehmen den baulichen Schutzmaßnahmen wenig Vertrauen oder sie haben sich bisher
noch zu wenig mit den Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes beschäftigt.
Andererseits wird gerade im Emsland häufig noch nasses Bauholz eingesetzt, weshalb
später, bedingt durch das Schwinden des Holzes bei der Trocknung, Formänderungen
auftreten können. Hierdurch können wiederum Risse und Fugen in der Luftdichtigkeitsebene
von Dächern entstehen, die den Energieverbrauch des Gebäudes erhöhen. Auch ist ein
chemischer Holzschutz in den nachträglich entstandenen Trockenrissen nicht gegeben, da
die Mittel bei der Imprägnierung nur wenige Millimeter in die Holzoberfläche eindringen.
Entgegen der Normforderung werden diese Risse aber in der Regel nicht nachimprägniert.
Die Holzschutzleistung ist somit unzureichend und Schadinsekten können sich in den Rissen
entwickeln.
Der Fragebogen im Internet unter http://www.verbraucherrat.din.de abzurufen.
Beim Hausbau kann Holz auf zwei Arten geschützt werden, die beide in den Normen der Reihe
DIN 68800 "Holzschutz" festgelegt sind:
1. durch bestimmte konstruktive Maßnahmen, die das Holz gegen Wasserangriff so schützen,
dass es nicht mehr chemisch behandelt werden muss.
2. durch vorbeugende Behandlung mit chemischen Mitteln.
Variante eins wird häufig nicht in dem technisch möglichen Umfang durchgeführt. Oftmals
wird vor Beginn einer Baumaßnahme die grundsätzlich geforderte umfassende Planung von
Holzschutzmaßnahmen in der Praxis nicht entsprechend durchgeführt. Dadurch werden die
Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes nicht optimal genutzt, wodurch ein chemischer
Holzschutz später notwendig erscheinen kann.
Bei Variante zwei hat die Praxis gezeigt, dass die begleitenden Maßnahmen zum chemischen
Holzschutz, wie etwa die Nachbehandlung von Trockenrissen, nur selten ausgeführt werden.
Der Erfolg einer Holzschutzbehandlung ist damit eingeschränkt, und die ausgewiesene und
vergütete Leistung nicht erbracht.
Zurzeit ist die Kontrolle einer Holzschutzleistung ohne aufwendige Verfahren kaum möglich
und somit oftmals für Verbraucher nicht durchführbar.
Zur genaueren Abschätzung der praktischen Gegebenheiten bei der Umsetzung von
Holzschutzmaßnahmen wurde deshalb ein Fragebogen
entwickelt, dessen Ergebnisse als Grundlage für die Formulierung von
Verbraucherpositionen im Normungsprozess dienen sollen und damit zu einer
verbraucherorientierten Gestaltung der zukünftigen Normen beitragen kann. Da die
Aussagekraft der Ergebnisse auch von der Anzahl der eingegangenen Antworten abhängig ist,
bittet der DIN-Verbraucherrat um eine rege Teilnahme, auch wenn nicht alle Fragen
beantwortet werden können.
Dr. Johann Müller