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Kinder
können häufig die Gefahren des Straßenverkehrs nicht richtig einschätzen, weil
sie damit auch nicht konfrontiert werden. Viel zu oft werden Kinder mit dem
Auto zur Schule gefahren. Dabei ist zu beachten, dass jedes Kind im Auto
einen eigenen Kindersitz benötigt, wenn das Kind jünger als 12 Jahre und
kleiner als 150 cm ist. Die Polizei wird auf die Einhaltung der Vorschriften
über das richtige Sichern der Kinder im Kindersitz einen Schwerpunkt ihrer
Kontrollen zum Schulbeginn legen. Vor den Schulen ist auch ständig zu
beobachten, dass die Eltern ihr Fahrzeug in Halteverbotszonen parken oder den
Busparkplatz zustellen und damit den Schulbussen keine Parkmöglichkeit mehr
bieten. Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, dann sollten sie nur dort
parken, wo es auch zulässig ist. Kinder sollten grundsätzlich zur rechten
Seiten, also zur Gehwegseite, das Fahrzeug verlassen.
Viele Kinder müssen den Schulweg täglich mit dem Schulbus zurücklegen. Dabei
sollten Eltern den Schülerinnen und Schüler auch erklären, wo am Bus der
sogenannte tote Winkel ist. Dies ist wichtig zu wissen, damit die Straße
niemals vor oder hinter dem Bus überqueren wird. Besser ist, abzuwarten, bis
der Bus wieder abgefahren ist. Gefahren an der Bushaltestelle entstehen auch
dadurch, dass geschuppst und gedrängelt wird. Deshalb wird empfohlen, an
Bushaltestellen eine elterliche Aufsicht zu organisieren. Drängeln an der
Haltestelle oder nachher im Bus, um einen Fensterplatz oder einen Platz auf
der Rücksitzbank zu erlangen, führt häufig zu Stürzen. Auch hier gilt, die
Ruhe zu bewahren. Bereits beim Einsteigen sollten die Kinder ihre
Fahrausweise bereithalten und unaufgefordert dem Busfahrer zeigen.
Wenn Sie etwas mehr für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg tun
wollen, dann melden Sie sich bitte als Elternlotse. Für wenig Zeit, die die
Elternlotsen ehrenamtlich jeden Tag zur Verfügung stellen, wird ein Höchstmaß
an Verkehrssicherheit gewährleistet. Und die wollen Sie ja schließlich auch.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder wenn Sie wissen wollen, was Sie tun müssen,
um Elternlotse zu werden, dann wenden Sie sich bitte an ihre nächste
Polizeidienststelle oder an die Verkehrswacht in ihrem Kreis.
Besonders wird auch empfohlen, den Kindern zu erklären, dass diese sich nicht
mit Fremden unterhalten oder gar Auskünfte geben müssen. Auch sollte es den
Kindern nicht erlaubt sein, mit fremden Menschen mitzugehen oder in fremde
Autos einzusteigen. Schaffen Sie Vertrauen zu Ihrem Kind, dass es Ihnen über
solche Vorfälle berichtet, falls jemand den Versuch gemacht hat, zum Mitgehen
oder Mitfahren aufgefordert hat. Wenden Sie sich in einem solchen Fall
vertrauensvoll an Ihre nächste Polizeidienststelle.
Kinder und Jugendliche verfügen heute zunehmend über ein eigenes Handy.
Erklären Sie Ihrem Kind den Notruf, dass dieser auch ohne Guthaben bzw. ohne
Karte im Handy abgesetzt werden kann. Ein Notruf kann auch in einer
Telefonzelle ohne Bargeld oder an einem Kartentelefon ohne Guthaben auf der
Karte abgesetzt werden. Das Handy darf nicht während des Radfahrens benutzt
werden.
Für Rückfragen steht Ihnen unserer Verkehrssicherheitsberater PHK Franz
Frieling, Tel. (0591) 87 – 109, zur Verfügung.
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