Polizei mahnt zum Schulanfang das Vorbildverhalten der Erwachsenen im Straßenverkehr an

 

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Das Foto zeigt zwei Schülerinnen (Lena und Leonie, 8 Jahre aus Lingen) beim Befahren der Radfahrerfurt im Kreisverkehr – Foto: Polizei


 

Am Donnerstag sind auf den Straßen im Emsland und in der Grafschaft Bentheim wieder zigtausend Schülerinnen und Schüler zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem eigenen Kraftfahrzeug oder als Schüler im Bus unterwegs zu ihren Schulen. Nach den Wochen der Erholung in den Sommerferien werden sie wieder Teil des immer hektischer werdenden Straßenverkehrs.

Am Samstag werden in Niedersachsen die Erstklässler eingeschult. Diese benötigen unsere besondere Aufmerksamkeit, weil sie noch zu unbekümmert und spontan sind. Sie übersehen häufig andere im Straßenverkehr, weil körperlich bedingt, sie noch ein eingeengtes Blickfeld haben und Geräusche nicht zuordnen können. Auch können sie Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht richtig einschätzen. Sie sind klein und für andere Verkehrsteilnehmer häufig nicht wahrnehmbar. Deshalb sollten die Kleinen auffällig gekleidet sein, am besten mit einer gelben Warnweste.

Eltern sollten ihre Kinder regelrecht und regelgerecht auf den Schulweg vorbereiten. Dabei kommt einem immer gleichen Schulweg große Bedeutung zu. Zum einen können die Eltern auf diesem Schulweg den Kindern die für sie wichtigsten Verkehrsregeln erklären, dabei auch das sichere Überqueren der Fahrbahn üben und zum anderen wissen die Eltern dann, auf welcher Strecke ihr Kind unterwegs ist.

Der Fußgängerüberweg sollte eine Möglichkeit sein, an dieser Stelle die Fahrbahn sicher zu überqueren. Dies sollte aber erst dann geschehen, wenn der Fußgänger zuvor Blickkontakt mit den Verkehrsteilnehmern aufgenommen hat, die ihnen das Überschreiten der Fahrbahn ermöglichen müssen. Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Rad fahrende Verkehrsteilnehmer, und das sind häufig Jugendliche und Erwachsene, auf dem Fußgängerüberweg das Vorrecht erzwingen. Sie fahren, ohne vom Fahrrad abzusteigen, auf die Fahrbahn und zwingen so den Autofahrer zur Vollbremsung. Damit riskieren die Radfahrer, den entstandenen eigenen und fremden Schaden selbst zu tragen.

Grundschülerinnen und -schüler sollte solange wie möglich zu Fuß den Schulweg zurücklegen. Sollte dieser ausnahmsweise mit dem Fahrrad gefahren werden müssen, dann wird empfohlen, konsequent den Fahrradhelm zu tragen. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Dieses gilt besonders auch für Mountainbikes. Auch dieses Fahrrad benötigt eine vollständige Beleuchtungsanlage. Sogenannte Stecklichter sind nur zusätzlich zur vorhandenen, fest angebrachten Lichtanlage erlaubt.

Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen mit ihren Fahrrädern auf Gewegen, und zwar in beide Richtungen, fahren und zwar auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Die Eltern sollten ihren Kindern erklären, dass sich jeder – also auch die Kinder - im Straßenverkehr so zu verhalten hat, dass niemand gefährdet, belästigt, behindert oder geschädigt wird. Ältere Fahrradfahrer, die verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs sind – zunehmend auch in die falsche Richtung -, werden ermahnt, bzw. von den kontrollierenden Polizeibeamten mit einem Verwarnungsgeld verwarnt.

 

  

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Kinder können häufig die Gefahren des Straßenverkehrs nicht richtig einschätzen, weil sie damit auch nicht konfrontiert werden. Viel zu oft werden Kinder mit dem Auto zur Schule gefahren. Dabei ist zu beachten, dass jedes Kind im Auto einen eigenen Kindersitz benötigt, wenn das Kind jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm ist. Die Polizei wird auf die Einhaltung der Vorschriften über das richtige Sichern der Kinder im Kindersitz einen Schwerpunkt ihrer Kontrollen zum Schulbeginn legen. Vor den Schulen ist auch ständig zu beobachten, dass die Eltern ihr Fahrzeug in Halteverbotszonen parken oder den Busparkplatz zustellen und damit den Schulbussen keine Parkmöglichkeit mehr bieten. Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, dann sollten sie nur dort parken, wo es auch zulässig ist. Kinder sollten grundsätzlich zur rechten Seiten, also zur Gehwegseite, das Fahrzeug verlassen.

Viele Kinder müssen den Schulweg täglich mit dem Schulbus zurücklegen. Dabei sollten Eltern den Schülerinnen und Schüler auch erklären, wo am Bus der sogenannte tote Winkel ist. Dies ist wichtig zu wissen, damit die Straße niemals vor oder hinter dem Bus überqueren wird. Besser ist, abzuwarten, bis der Bus wieder abgefahren ist. Gefahren an der Bushaltestelle entstehen auch dadurch, dass geschuppst und gedrängelt wird. Deshalb wird empfohlen, an Bushaltestellen eine elterliche Aufsicht zu organisieren. Drängeln an der Haltestelle oder nachher im Bus, um einen Fensterplatz oder einen Platz auf der Rücksitzbank zu erlangen, führt häufig zu Stürzen. Auch hier gilt, die Ruhe zu bewahren. Bereits beim Einsteigen sollten die Kinder ihre Fahrausweise bereithalten und unaufgefordert dem Busfahrer zeigen.

Wenn Sie etwas mehr für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg tun wollen, dann melden Sie sich bitte als Elternlotse. Für wenig Zeit, die die Elternlotsen ehrenamtlich jeden Tag zur Verfügung stellen, wird ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit gewährleistet. Und die wollen Sie ja schließlich auch. Wenn Sie Fragen dazu haben oder wenn Sie wissen wollen, was Sie tun müssen, um Elternlotse zu werden, dann wenden Sie sich bitte an ihre nächste Polizeidienststelle oder an die Verkehrswacht in ihrem Kreis.

Besonders wird auch empfohlen, den Kindern zu erklären, dass diese sich nicht mit Fremden unterhalten oder gar Auskünfte geben müssen. Auch sollte es den Kindern nicht erlaubt sein, mit fremden Menschen mitzugehen oder in fremde Autos einzusteigen. Schaffen Sie Vertrauen zu Ihrem Kind, dass es Ihnen über solche Vorfälle berichtet, falls jemand den Versuch gemacht hat, zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert hat. Wenden Sie sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an Ihre nächste Polizeidienststelle.

Kinder und Jugendliche verfügen heute zunehmend über ein eigenes Handy. Erklären Sie Ihrem Kind den Notruf, dass dieser auch ohne Guthaben bzw. ohne Karte im Handy abgesetzt werden kann. Ein Notruf kann auch in einer Telefonzelle ohne Bargeld oder an einem Kartentelefon ohne Guthaben auf der Karte abgesetzt werden. Das Handy darf nicht während des Radfahrens benutzt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen unserer Verkehrssicherheitsberater PHK Franz Frieling, Tel. (0591) 87 – 109, zur Verfügung.