Ems-Zeitung | 16.06.2008 |
Ziel ist es, die Änderungen bereits zum kommenden Schuljahr wirksam werden zu lassen. Wir sollten den Zug nicht mehr anhalten, mahnte Erster Kreisrat Reinhard Winter zur Eile. Den endgültigen Beschluss für die neue Schülerbeförderungssatzung fasst der emsländische Kreistag in seiner Sitzung am Montag, 30. Juni. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Anspruchsberechtigung: Für die Klassenstufen 5 und 6 wird die Enfernungsgrenze von bisher 3,85 Kilometern auf 3 Kilometer herabgesetzt. Allein dies kostet den Landkreis nach Angaben der Verwaltung zusätzlich rund 300000 Euro. Die Gesamtkosten der Schülerbeförderung belaufen sich derzeit auf etwa 9,1 Millionen Euro.
Mit Blick auf die wachsende Anzahl von Ganztagsschulen sollen nachmittags zusätzliche Busse eingesetzt werden. Hier kommen in Zukunft gewaltige Kosten auf uns zu, prophezeit Kreisrat Winter. Unabhängig davon wird der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Kinder ausgedehnt, die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen.
Gutachterausschuss: Wenn der Schulweg nach objektiven Gegebenheiten gefährlich oder ungeeignet ist, übernimmt der Landkreis die Schülerbeförderung unabhängig von Mindestentfernungen. In Zweifelsfällen wird die Angelegenheit künftig einem Gutachterausschuss vorgelegt, dessen Votum bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Dem sechsköpfigen Ausschuss, der vom Kreistag berufen wird, wird unter anderem ein Vertreter des Kreiselternrates sowie der Polizei angehören. Erster Kreisrat Winter wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei derzeit rund 16000 anspruchsberechtigten von insgesamt etwa 57000 emsländischen Schülern im vergangenen Jahr ganze 123 strittige Fälle aufgetreten seien. 32 davon seien auf Kulanzebene geregelt, 91 abgelehnt worden. In 19 Fällen hätten Eltern geklagt.
Wartezeiten: Vor Unterrichtsbeginn hält der Ausschuss 20 Minuten Wartezeit an der Schule für zumutbar. Nach Schulschluss sollen es nicht mehr als 30 Minuten sein. Bei der Beförderung von Schülern über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll eine Stunde Wartezeit dann zumutbar sein, wenn eine Verlegung der Fahrpläne scheitert. Im Ganztagsbetrieb soll bei einem Unterrichtsende vor 15.30 Uhr maximal eine, danach höchstens eine halbe Stunde gewartet werden müssen. An Umsteigestellen soll die Wartezeit 15 Minuten nicht übersteigen.
Ausgleichsbetrag: Anspruchsberechtigte Schüler, die ihren Schulweg dennoch zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen, erhalten einen Ausgleichsbetrag, der sich auf 25 Prozent des ÖPNV-Tarifes beläuft. Der Kreis spart dadurch aber kein Geld. Im Gegenteil, sagte Winter. Schließlich müssten die Linien bedient werden, selbst wenn nur ein Schüler mitfährt.
Vor der Abstimmung hatten die Fraktionen der CDU, UWG und SPD Anträge mit zum Teil dezidierten weitergehenden Änderungswünschen eingebracht. Angesichts des engen Zeitfensters mit Blick auf das kommende Schuljahr beschloss der Ausschuss einstimmig, die Anträge ruhen zu lassen und die Diskussion in der kommenden Kreisausschuss- beziehungsweise der Kreistagssitzung fortzusetzen. Winter betonte, dass es sich bei den Verbesserungsvorschlägen der Verwaltung zunächst um eine moderate Veränderung der Schülerbeförderungssatzung handele, die später nachgebessert werden könne. Wichtig ist, dass wir jetzt vorankommen.
Auf diese Woche vertagt wurden Beratungen über freiwillige Leistungen des Landkreises im Sekundarbereich II. Hier gibt es Überlegungen, unter dem Aspekt der Chancengleichheit das zweite sowie alle weiteren Kinder schwächer verdienender Eltern kostenlos mitfahren zu lassen (wir berichteten).