Mit dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Jeder
Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen oder verpachten will, muss dann dem potentiellen
Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können.
Betroffen sind zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind. Für
jüngere Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009.
Aus Gründen der Energieeinsparung und damit auch aus Umweltschutzsicht ist es
generell sinnvoll, sich über Möglichkeiten zur Verbesserung des Energieverbrauchs bei
der eigenen Immobilie zu informieren, sagt Hauptgeschäftsführer der
Handwerkskammer, Dr. Heinz-Gert Schlenkermann. Dazu wird auch das neue Gesetz
beitragen.
Schon jetzt gebe es umfangreiche Unterstützung vom Staat, und verweist auf die
bestehenden Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und zur Verminderung des
CO2-Ausstoßes.
Das Bau- und Ausbaugewerbe wird sicherlich von dieser neuen gesetzlichen Regelung
profitieren können. Denn diese dient der Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung von
Immobilien und dürfte damit auch im Interesse vieler Immobilieneigentümer sein,
meint Schlenkermann weiter.
Neben zahlreichen Fachbetrieben des Handwerks, die schon jetzt kompetent und zuverlässig
in diese Richtung beraten, hob der Hauptgeschäftsführer auch noch die speziell
geschulten Gebäudeenergieberater des Handwerks hervor. Diese hoch
qualifizierten Ansprechpartner können alle Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und
Energieeinsparung beantworten, energetische Schwachstellen erkennen und letztlich auch die
Energieausweise ausstellen.
Ein großer Teil der Gebäudeenergieberater sind in der Datenbank der Handwerkskammer
Osnabrück-Emslands gelistet: www.hwk-os-el.de
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