Am gestrigen Tage ist eine Ausweitung des Kinderzuschlages beschlossen worden. Der
Kinderzuschlag existiert seit 2005. Er ist vorgesehen für Eltern, die in ihrem Haushalt
unverheiratete Kinder unter 25 Jahren versorgen und deren Einkommen zwar ihr eigenes
Existenzminimum deckt, nicht aber das der Kinder.
Bislang kam der Kinderzuschlag kaum zum Tragen, da in jedem Einzelfall eine
Mindesteinkommensgrenze festgelegt werden musste, erläuterte die
CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes.
Die Berechnung war nicht nur zu kompliziert, sondern auch häufig im Ergebnis
negativ.
Deshalb ist die Mindesteinkommensgrenze jetzt einheitlich auf 600 Euro für
Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit deutlich abgesenkt worden.
Gleichzeitig wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent
auf 50 Prozent gesenkt und damit ein durchgehender Erwerbsanreiz gelegt.
Mit einem kurzfristigen Änderungsantrag konnten wir erreichen, dass der
Berechtigtenkreis durch ein Wahlrecht gegenüber dem Arbeitslosengeld II auf einen
bestimmten Personenkreis - Alleinerziehende, Behinderte und Personen, die einer
kostenaufwendigen Ernährung bedürfen - ausgeweitet wird, so die Christdemokratin.
Dadurch würden weitere Familien erreicht werden.