Gemeindeversammlung in Wippingen am 15.02.2012

Gemeindeversammlung in Wippingen am 15.02.2012

Aussegnungshalle ein Ort der Würde - Restbetrag soll durch Umlage aufgebracht werden

Ca. 100 BürgerInnen haben gestern in der Mehrzweckhalle über das vom Kirchenvorstand vorgelegte Konzept für eine neue Leichenhalle und die Sanierung des alten Kirchturms diskutiert. Trotz des Glücksfalls, dass dadurch, dass der denkmalsgeschützte Kirchturm von der Leichenhallensanierung betroffen ist, Fremdgelder eingeworben werden können, bleibt ein erheblicher Betrag durch die Wippinger zu finanzieren. Die Versammlung war sich über die Notwendigkeit einer Neugestaltung einig. Vieles wurde im Detail diskutiert; Einigkeit bestand aber darin, dass versucht werden soll, alle Wippinger auf freiwilliger Basis für eine Mitfinanzierung zu gewinnen.

NordansichtZur Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle am 15.2.12 konnte Pfarrer Francis Sanjeevi ca. 100 BürgerInnen begrüßen. Sanjeevi umriss zu Beginn kurz das Thema des Abends. Es gehe im Wesentlichen um die Neugestaltung der Aussegnungshalle, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Leichenhalle bezeichnet wird. Es gehe hier nicht einfach darum, wo unsere Toten bis zur Beerdigung aufbewahrt würden, sondern es handele sich um einen Ort der Erinnerung, der Dankbarkeit und auch der geistigen Begegnung mit dem Verstorbenen auf seinem Weg der Erlösung. Dieser Ort müsse deshalb würdevoll gestaltet werden; auch der Tote habe eine Würde.
Ost-Ansicht
Anschließend stellte der Architekt Gerd Jansen aus Westoverledingen zwei Planungsvarianten dar. Diese folgten den Vorgaben eines Treffens im Mai 2011 mit Bistumsvertretern und Vertretern des LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, früher GLL oder Amt für Agrarstruktur). Bei allen Vorhaben der Kirchengemeinde müsse die Genehmigung des Bistums vorliegen; das LGLN sei mit ins Boot gekommen, weil man Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung einwerben wolle. Dies sei möglich, weil es auch um die Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes, des alten Kirchturms, gehe.

Die jetzige Leichenhalle stamme aus den 70er Jahren. Die Gestaltung entspreche nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Das Gebäude sei renovierungsbedürftig. Es gebe Probleme mit dem Flachdach. Die gesetzlichen Anforderungen sehen eine Kühlmöglichkeit vor und es muss ein Vorbereitungsraum mit Waschgelegenheit vorhanden sein. Die Vorgabe für Jansens Planungen sei gewesen, einen Raum für bis zu 40 Personen zu realisieren. Weiter gebe es von der LGLN bauliche, gestalterischeVorgaben.
West-Ansicht
Sued_Ansicht_15.jpg (1857 Byte)Das jetzige Gebäude steht auf dem Grundriss der alten Kirche; der Raum habe die Form eines Dreiecks. Dieses Dreieck solle auf dem Grundriss der alten Kirche zu einem vollständigen Rechteck erweitert werden. Dies bedeute, dass die Gebäudelänge auf der südlichen Seite (zum Haus Westhoff) bestehen bleibe und die Wand auf der Kirchenseite entsprechend verlängert werde. Das Gebäude werde historisiert und an den alten Turm optisch angeglichen. Es erhalte ein Spitzdach; im Innern werde der Dachraum mit einbezogen, so dass dem Raum durch die Höhe das Drückende genommen werde. Das Innere solle hell gestaltet werden, im Gegensatz zu dem jetzigen dunklen Ziegelmauerwerk, das typisch für die damalige Zeit gewesen sei. Die Türen sollten transparent gestaltet sein, um die Offenheit der Anlage zu unterstreichen.

Neben dem Hauptraum werde es den Vorbereitungsraum mit Waschbecken und eine öffentliche Toilette geben. Die Technik (u. a. das Kühlaggregat) werde im Technikraum im Turm untergebracht. Die Wände der Halle werden wie allgemein üblich gedämmt. In hochfrequentierten Leichenhallen, wie denen von Krankenhäusern, sei eine Art Kühlschrank-Dämmung erforderlich. Diese Leichenhalle dagegen werde nur einige Mal im Jahr genutzt, so dass eine besondere Dämmung unwirtschaftlich sei.

Grundriss waehrend der TrauerfeierFür den Grundriss des Gebäudes stellte Jansen zwei Varianten vor. Die Variante A sieht einen Ausgang Richtung Schulstraße vor. Im Inneren gibt es somit eine Achse vom Turm zum Ausgang. Der Sarg steht an der Wand zum Turm, die Besucherbänke sind in Richtung Turm ausgerichtet. Der Auszug zum Friedhof verläuft dann so, wie Wippingen es bisher gewohnt ist. Die Angehörigen gehen dann dem Sarg folgend durch den Mittelgang nach draußen.

Weil viele Angehörige es als belastend empfinden würden, durch das Spalier der versammelten Gemeinde gehen zu müssen, habe man sich auch eine bevorzugte Variante A1 überlegt. Hierbei verläuft die Raumachse quer zum Turm. Der Raum hat zwei Außentüren: eine zum Haus Westhoff, eine zur Kirche. Der Sarg steht vor der westlichen Tür; die Besucherbänke sind entsprechend ausgerichtet (die Kirche ist im Rücken der Besucher). Der Sarg verlasse dann beim Auszug den Raum durch die westliche Tür, gefolgt von den Angehörigen und den übrigen Trauernden.
Grundriss bei der Aufbahrung
Eine Vorgabe des LGLN sei die Entfernung des Zwischenbaus zwischen Leichenhalle und Kirche. Als Ersatz sei eine Mauer vorgesehen, die als Windschutz diene, aber auch einen Raum zwischen Kirche und Leichenhalle schaffen soll. Diese Mauer sei aber nicht fest mit den Gebäuden verbunden, sondern nur locker durch ein Gitter oder ein Tor. Die bisherigen Gebäude (bis auf den Turm) werden vollständig entfernt; der Neubau erhält auch neue Fundamente.

Die Kosten der beiden Varianten unterscheiden sich nur um 6000 €. Für die Variante A1 werden Gesamtkosten von ca. 317.000 € veranschlagt. Der Bau der Leichenhalle werde 231000 € kosten; die Sanierung des Turms sei mit 37500 € zu machen. Der Umbau der Kirche als Folge des Abrisses des Zwischenbaus erfordere 36000 € und die Einrichtung der Leichenhalle kostet 12500 €.

FinanzierungskonzepteLaut Hermann Jansen-Rensen vom Kirchenvorstand werde mit Zuwendungen des LGLN in Höhe von 124.000 € gerechnet. Das Bistum, die Kirchengemeinde und die politische Gemeinde seien jeweils mit 25.000 € dabei, so dass die Zuwendungen zusammen 199.000 € betrügen. Somit müsse noch ein Restbetrag von 118.000 € aufgebracht werden. Dies sei prinzipiell nur durch Gebühren und Spenden möglich. Jansen-Rensen berichtete, dass der Kirchenvorstand verschiedene Modelle erarbeitet habe, um Spenden einzuwerben (z.B. den Verkauf von Anwartschaften für die kostenlose Nutzung der Leichenhalle bei „Eigenbedarf“). Alle Modelle seien bei einer Besprechung am Mittwochmorgen vom Bistum wegen rechtlicher Bedenken verworfen worden. Jetzt suche man noch eine Lösung.

In der Diskussion der Versammlung kristallisierte sich schnell heraus, dass die Versammlung sich nicht in der Lage sah, dieses juristische Problem zu lösen. Diese Problemlösung sei Aufgabe des Kirchenvorstandes. Sachlich wurde herausgearbeitet, dass die Summe durch Spenden in der Gemeinde aufgebracht werden soll. Eine andere Lösung gibt es nach Ansicht von Bürgermeister Hermann Gerdes auch nicht, weil die Kosten für das Friedhofswesen sonst generell durch Gebühren aufzubringen sind. Zuschüsse von anderer Seite gebe es nicht. Die jetzigen Zuschüsse können nur eingeworben werden, weil es sich auch um die Sanierung eines Denkmals und seines Umfeldes handelt.

In der Diskussion wurde die Erarbeitung eines Vorschlages auf Basis der Haushalte bevorzugt. Bei der einer Zahl von 250 Haushalten in Wippingen muss jeder Haushalt rechnerisch 472 € aufbringen. Es handelt sich hier um eine freiwillige Gabe. Klaus Abeln warb dafür, an einer freiwilligen Zahlung teilzunehmen, weil letztlich jeder Zahler durch die niedrigen Friedhofs- und Beerdigungskosten davon profitiere.

Pfarrer Sanjeevi wies aber auch schon daraufhin, dass die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung angepasst werden müsse, weil in Wippingen praktisch jeder eine zeitlich unbegrenzte Grabstätte besitze und das gesamte jährliche Gebührenaufkommen durch die Missachtung der Satzung nur noch 500 € betrage.

Verschiedene Wortmeldungen übten Kritik am ersatzlosen Abriss des Zwischenbaus. Dann gebe es keine Möglichkeit mehr, etwas unterzustellen, u.a. den Schriftenständer. Dies sei aber dringend nötig. Architekt Jansen bekam den Auftrag, mit dem LGLN die Möglichkeit des Erhalts eines Aufbewahrungsraumes für die Kirche zu besprechen. Nach Jansens Angaben gibt es die Vorgabe des Generalvikariats, dass nicht zu groß gebaut werden dürfe. Da mancherorts Kirchen aufgegeben werden müssten, könnten nicht an anderen Stellen neue Kapazitäten aufgebaut werden, die dann auch unterhalten werden müssten. Auch der Fall, dass es gleichzeitig zwei Verstorbene in der Gemeinde gebe, könne baulich nicht berücksichtigt werden. In diesem seltenen Fall müsse man halt auf die Einrichtungen der Nachbargemeinden ausweichen.

jdm

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