Gemeindeversammlung in Wippingen am 15.02.2012 |
Aussegnungshalle ein Ort der Würde - Restbetrag soll durch Umlage
aufgebracht werden
Ca. 100 BürgerInnen haben gestern in der Mehrzweckhalle über das vom Kirchenvorstand vorgelegte Konzept für eine neue Leichenhalle und die Sanierung des alten Kirchturms diskutiert. Trotz des Glücksfalls, dass dadurch, dass der denkmalsgeschützte Kirchturm von der Leichenhallensanierung betroffen ist, Fremdgelder eingeworben werden können, bleibt ein erheblicher Betrag durch die Wippinger zu finanzieren. Die Versammlung war sich über die Notwendigkeit einer Neugestaltung einig. Vieles wurde im Detail diskutiert; Einigkeit bestand aber darin, dass versucht werden soll, alle Wippinger auf freiwilliger Basis für eine Mitfinanzierung zu gewinnen.
Zur
Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle am 15.2.12 konnte Pfarrer Francis Sanjeevi ca.
100 BürgerInnen begrüßen. Sanjeevi umriss zu Beginn kurz das Thema des Abends. Es gehe
im Wesentlichen um die Neugestaltung der Aussegnungshalle, die im allgemeinen
Sprachgebrauch als Leichenhalle bezeichnet wird. Es gehe hier nicht einfach darum, wo
unsere Toten bis zur Beerdigung aufbewahrt würden, sondern es handele sich um einen Ort
der Erinnerung, der Dankbarkeit und auch der geistigen Begegnung mit dem Verstorbenen auf
seinem Weg der Erlösung. Dieser Ort müsse deshalb würdevoll gestaltet werden; auch der
Tote habe eine Würde.
Anschließend stellte der Architekt Gerd Jansen aus Westoverledingen zwei
Planungsvarianten dar. Diese folgten den Vorgaben eines Treffens im Mai 2011 mit
Bistumsvertretern und Vertretern des LGLN (Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung Niedersachsen, früher GLL oder Amt für Agrarstruktur). Bei allen
Vorhaben der Kirchengemeinde müsse die Genehmigung des Bistums vorliegen; das LGLN sei
mit ins Boot gekommen, weil man Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung einwerben wolle.
Dies sei möglich, weil es auch um die Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes, des
alten Kirchturms, gehe.
Die jetzige Leichenhalle stamme aus den 70er Jahren. Die Gestaltung entspreche nicht mehr
den heutigen Ansprüchen. Das Gebäude sei renovierungsbedürftig. Es gebe Probleme mit
dem Flachdach. Die gesetzlichen Anforderungen sehen eine Kühlmöglichkeit vor und es muss
ein Vorbereitungsraum mit Waschgelegenheit vorhanden sein. Die Vorgabe für Jansens
Planungen sei gewesen, einen Raum für bis zu 40 Personen zu realisieren. Weiter gebe es
von der LGLN bauliche, gestalterischeVorgaben.
Das jetzige Gebäude steht auf dem Grundriss der alten Kirche; der Raum
habe die Form eines Dreiecks. Dieses Dreieck solle auf dem Grundriss der alten Kirche zu
einem vollständigen Rechteck erweitert werden. Dies bedeute, dass die Gebäudelänge auf
der südlichen Seite (zum Haus Westhoff) bestehen bleibe und die Wand auf der Kirchenseite
entsprechend verlängert werde. Das Gebäude werde historisiert und an den alten Turm
optisch angeglichen. Es erhalte ein Spitzdach; im Innern werde der Dachraum mit
einbezogen, so dass dem Raum durch die Höhe das Drückende genommen werde. Das Innere
solle hell gestaltet werden, im Gegensatz zu dem jetzigen dunklen Ziegelmauerwerk, das
typisch für die damalige Zeit gewesen sei. Die Türen sollten transparent gestaltet sein,
um die Offenheit der Anlage zu unterstreichen.
Neben dem Hauptraum werde es den Vorbereitungsraum mit Waschbecken und eine öffentliche
Toilette geben. Die Technik (u. a. das Kühlaggregat) werde im Technikraum im Turm
untergebracht. Die Wände der Halle werden wie allgemein üblich gedämmt. In
hochfrequentierten Leichenhallen, wie denen von Krankenhäusern, sei eine Art
Kühlschrank-Dämmung erforderlich. Diese Leichenhalle dagegen werde nur einige Mal im
Jahr genutzt, so dass eine besondere Dämmung unwirtschaftlich sei.
Für
den Grundriss des Gebäudes stellte Jansen zwei Varianten vor. Die Variante A sieht einen
Ausgang Richtung Schulstraße vor. Im Inneren gibt es somit eine Achse vom Turm zum
Ausgang. Der Sarg steht an der Wand zum Turm, die Besucherbänke sind in Richtung Turm
ausgerichtet. Der Auszug zum Friedhof verläuft dann so, wie Wippingen es bisher gewohnt
ist. Die Angehörigen gehen dann dem Sarg folgend durch den Mittelgang nach draußen.
Weil viele Angehörige es als belastend empfinden würden, durch das Spalier der
versammelten Gemeinde gehen zu müssen, habe man sich auch eine bevorzugte Variante A1
überlegt. Hierbei verläuft die Raumachse quer zum Turm. Der Raum hat zwei Außentüren:
eine zum Haus Westhoff, eine zur Kirche. Der Sarg steht vor der westlichen Tür; die
Besucherbänke sind entsprechend ausgerichtet (die Kirche ist im Rücken der Besucher).
Der Sarg verlasse dann beim Auszug den Raum durch die westliche Tür, gefolgt von den
Angehörigen und den übrigen Trauernden.
Eine Vorgabe des LGLN sei die Entfernung des Zwischenbaus zwischen Leichenhalle und
Kirche. Als Ersatz sei eine Mauer vorgesehen, die als Windschutz diene, aber auch einen
Raum zwischen Kirche und Leichenhalle schaffen soll. Diese Mauer sei aber nicht fest mit
den Gebäuden verbunden, sondern nur locker durch ein Gitter oder ein Tor. Die bisherigen
Gebäude (bis auf den Turm) werden vollständig entfernt; der Neubau erhält auch neue
Fundamente.
Die Kosten der beiden Varianten unterscheiden sich nur um 6000 . Für die Variante
A1 werden Gesamtkosten von ca. 317.000 veranschlagt. Der Bau der Leichenhalle werde
231000 kosten; die Sanierung des Turms sei mit 37500 zu machen. Der Umbau
der Kirche als Folge des Abrisses des Zwischenbaus erfordere 36000 und die
Einrichtung der Leichenhalle kostet 12500 .
Laut Hermann
Jansen-Rensen vom Kirchenvorstand werde mit Zuwendungen des LGLN in Höhe von 124.000
gerechnet. Das Bistum, die Kirchengemeinde und die politische Gemeinde seien
jeweils mit 25.000 dabei, so dass die Zuwendungen zusammen 199.000
betrügen. Somit müsse noch ein Restbetrag von 118.000 aufgebracht werden. Dies
sei prinzipiell nur durch Gebühren und Spenden möglich. Jansen-Rensen berichtete, dass
der Kirchenvorstand verschiedene Modelle erarbeitet habe, um Spenden einzuwerben (z.B. den
Verkauf von Anwartschaften für die kostenlose Nutzung der Leichenhalle bei
Eigenbedarf). Alle Modelle seien bei einer Besprechung am Mittwochmorgen vom
Bistum wegen rechtlicher Bedenken verworfen worden. Jetzt suche man noch eine Lösung.
In der Diskussion der Versammlung kristallisierte sich schnell heraus, dass die
Versammlung sich nicht in der Lage sah, dieses juristische Problem zu lösen. Diese
Problemlösung sei Aufgabe des Kirchenvorstandes. Sachlich wurde herausgearbeitet, dass
die Summe durch Spenden in der Gemeinde aufgebracht werden soll. Eine andere Lösung gibt
es nach Ansicht von Bürgermeister Hermann Gerdes auch nicht, weil die Kosten für das
Friedhofswesen sonst generell durch Gebühren aufzubringen sind. Zuschüsse von anderer
Seite gebe es nicht. Die jetzigen Zuschüsse können nur eingeworben werden, weil es sich
auch um die Sanierung eines Denkmals und seines Umfeldes handelt.
In der Diskussion wurde die Erarbeitung eines Vorschlages auf Basis der Haushalte
bevorzugt. Bei der einer Zahl von 250 Haushalten in Wippingen muss jeder Haushalt
rechnerisch 472 aufbringen. Es handelt sich hier um eine freiwillige Gabe. Klaus
Abeln warb dafür, an einer freiwilligen Zahlung teilzunehmen, weil letztlich jeder Zahler
durch die niedrigen Friedhofs- und Beerdigungskosten davon profitiere.
Pfarrer Sanjeevi wies aber auch schon daraufhin, dass die Friedhofs- und
Friedhofsgebührensatzung angepasst werden müsse, weil in Wippingen praktisch jeder eine
zeitlich unbegrenzte Grabstätte besitze und das gesamte jährliche Gebührenaufkommen
durch die Missachtung der Satzung nur noch 500 betrage.
Verschiedene Wortmeldungen übten Kritik am ersatzlosen Abriss des Zwischenbaus. Dann gebe
es keine Möglichkeit mehr, etwas unterzustellen, u.a. den Schriftenständer. Dies sei
aber dringend nötig. Architekt Jansen bekam den Auftrag, mit dem LGLN die Möglichkeit
des Erhalts eines Aufbewahrungsraumes für die Kirche zu besprechen. Nach Jansens Angaben
gibt es die Vorgabe des Generalvikariats, dass nicht zu groß gebaut werden dürfe. Da
mancherorts Kirchen aufgegeben werden müssten, könnten nicht an anderen Stellen neue
Kapazitäten aufgebaut werden, die dann auch unterhalten werden müssten. Auch der Fall,
dass es gleichzeitig zwei Verstorbene in der Gemeinde gebe, könne baulich nicht
berücksichtigt werden. In diesem seltenen Fall müsse man halt auf die Einrichtungen der
Nachbargemeinden ausweichen.
jdm