Der Petitionsausschuss steht der Idee, eine Verbindung der europäischen Hauptstädte über Magnetschienenbahnen zu schaffen, ablehnend gegenüber. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer dahingehenden Eingabe abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.

Mit der öffentlichen Petition wird ein Projekt zur Verbindung der europäischen Hauptstädte über Magnetschienenbahnen gefordert, „wobei eine erste Versuchsstrecke zwischen München und Berlin und eine zweite zwischen Berlin und Brüssel ins Auge gefasst werden soll“. Die Technologie sei eine Zukunftstechnologie, schreibt der Petent. Reisegeschwindigkeiten von über 400 Kilometer pro Stunde könnten Inlandsflüge überflüssig machen. Bei der Entwicklung dieser Technologie könnte aus seiner Sicht die Deutsche Bahn federführend sein.
Die einzige in Deutschland entwickelte Magnetschwebebahn, die Geschwindigkeiten jenseits der 400 km/h erreichen kann, sei der Transrapid, schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Dieser sei seit den 1970er Jahren in Deutschland bis zur Einsatzreife entwickelt worden und habe bis heute keine kommerzielle Anwendung in Deutschland gefunden. „In der Vergangenheit gab es verschiedene Projekte, die den Bau einer Transrapidstrecke in Deutschland vorsahen und deren zugehörige Planungen recht weit fortgeschritten waren“, heißt es weiter. Letztlich seien alle Projekte an der Wirtschaftlichkeit gescheitert, „die relativ zum System Schiene unvorteilhaft war“.
Grundsätzlich könne der für Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 500 km/h entwickelte Transrapid als Alternative zu Inlandsflügen oder innereuropäischen Flügen dienen, räumen die Abgeordneten ein. Der Transrapid besitze jedoch den Nachteil, „dass er nicht mit vorhandener Infrastruktur kompatibel ist“. Die gesamte Infrastruktur müsste neu errichtet werden, weshalb eine Nutzung vorhandener Strecken wie bei der Eisenbahn nicht möglich sei. Wenn Transrapidlinien ähnlich wie Eisenbahnlinien an innerstädtischen Bahnhöfen enden sollen, müssten zudem entsprechende Trassen durch dicht bebaute Gebiete geführt werden, wofür unter Umständen vorhandene Bebauung abgerissen oder verlegt werden müsse.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Nachteile für den Transrapid vermag der Petitionsausschuss die Forderung der Petition nicht zu unterstützen, heißt es in der Vorlage. Die Empfehlung an den Bundestag laute daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. (Quelle: Deutscher Bundestag/Parlamentsnachrichten hib 513/2026)
Mit der Entscheidung des Petitionsausschusses zeigt sich wieder einmal, dass auch eine Mehrheit in der Politik nicht an eine Zukunft der Magnetbahntechnik glaubt. Somit wäre es an der Zeit, die Versuchsstrecke im Emsland zurückzubauen. Denn nach dem „Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr“ wäre der Betreiber hierzu verpflichtet, wenn kein Forschungsbedarf mehr besteht.
Doch darüber entscheidet offenbar nicht die Politik, sondern der Betreiber. Laut § 13 (Beseitigung der Versuchsanlage) ist er zum Rückbau verpflichtet, wenn er feststellt, dass der Erprobungszweck der Anlage entfallen ist oder die Anlage nicht anderweitig für öffentliche Zwecke benutzt wird. Erst dann hätte der Betreiber die Versuchsanlage auf seine Kosten zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Und dem scheint sich die Bundesregierung zu fügen, kann man aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Filiz Polat schließen:
„Die zum Rückbau der Anlage verpflichtete Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH ging gemäß ihrem Rahmenterminplan von einer Gesamtdauer von rund 23 Jahren aus. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“ (Deutscher Bundestag – Plenarprotokoll 21/76 vom 6. Mai 2026)
Die Landwirte, durch deren Flächen die Versuchsstrecke der Transrapid führt, werden also noch weiterhin die Nachteile bei der Feldbearbeitung hinnehmen müssen. Hierfür werden sie zwar entschädigt, doch bei den sehr hohen Pachtpreisen in der Region (bis 1.500 Euro/ha) erscheint vielen Landwirten dieser finanzielle Ausgleich nicht mehr interessant. Sie würden lieber die durch die Teststrecke versperrten Flächen bewirtschaften, statt den Flächenverlust durch weitere Pachtflächen auszugleichen. Dabei wirkt sich besonders eine bogenförmige Flächenquerung durch die Versuchsanlage negativ aus. Während bei einem Streckenverlauf parallel zu den Ackerrändern die Flächen geteilt werden können, muss bei einem kurvenförmigen Verlauf die Bewirtschaftung dem Streckenverlauf bei jedem Bearbeitungsschritt aufwendig angepasst werden. Dies ist insbesondere in der Nordschleife der Versuchsstrecke um den Ort Neudörpen der Fall, wie man bei Google Earth nachvollziehen kann. Je nach Vergrößerung der Betrachtung sind einzelne Flächenanschnitte durch die Strecke oder deren Gesamtverlauf in der Nordschleife zu erkennen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]


























































