Meldepflichtige Ereignisse während laufender Revision im Atomkraftwerk Emsland
Während der laufenden Revision hat die Betreiberin des Atomkraftwerks Emsland, RWE, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz fristgerecht über drei Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.
Im Zuge der Revisionsarbeiten wurden an einer Schweißnaht im Nebenkühlwassersystem Wanddickenschwächungen festgestellt, der betroffene Flansch wurde ausgetauscht. Die Verfügbarkeit des Systems, welches vierfach vorhanden ist und der Kühlung von Kraftwerkskomponenten dient, war nicht beeinträchtigt.
Im zweiten Fall wurde im Rahmen von zerstörungsfreien Prüfungen festgestellt, dass an einem von vier Dampferzeugern zwei Heizrohre lokal Wanddickenschwächungen aufwiesen. Die beiden betroffenen Heizrohre wurden vorsorglich verschlossen.
Im dritten Fall wurde bei der im Inspektionsprogramm festgelegten Überprüfung von Kernbauteilen an einem Brennelement eine defekte Niederhaltefeder festgestellt. Das betroffene Brennelement ist nicht mehr für den Wiedereinsatz vorgesehen.
Aufgrund eines Befundes am Generator, der umfangreiche Austauscharbeiten erforderlich macht, verzögert sich das Wiederanfahren der Anlage vermutlich bis Ende Juni.
Der Generator dient der Stromerzeugung und gehört zum nichtnuklearen Teil der Anlage. Die für die Revision geplanten Instandhaltungsarbeiten und Wiederkehrenden Prüfungen sind in weiten Teilen abgeschlossen. Sicherheitstechnisch relevante Abweichungen sind dabei bisher nicht aufgetreten.
Die zum Wiederanfahren der Anlage erforderliche Zustimmung durch das Niedersächsische Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde wird erst nach Abschluss der Arbeiten am Generator erteilt, wenn bestätigt werden kann, dass alle sicherheitstechnisch erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß abgeschlossen wurden.
Das Kernkraftwerk Emsland (KKE) ist seit Freitag, den 16. Mai zur diesjährigen Revision mit Brennelementwechsel abgeschaltet.
Das Niedersächsische Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde wird die noch ausstehenden Arbeiten auch weiterhin in Zusammenarbeit mit den hinzugezogenen Sachverständigen eng begleiten. [PM Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 04.06.2019]