Am 30. September werden mögliche Standorte für Atommülllager bekannt gegeben
Die Atommüll-Endlagersuche nähert sich der Schlussphase. Die „Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)“ hat angekündigt, dass ihre Datensammlung über mögliche Standorte im Herbst beendet ist und am 30. September die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die BGE stattfindet. Das heißt: Es werden mögliche Standorte benannt. Und wer davon ausgeht, dass der Standort Salzstock Wahn zwischen Werpeloh, Renkenberge und Wippingen einer der Vorschläge sein wird und mitreden möchte, kann sich schon mal einige Konferenztermine merken.
Wie die BGE ihre Standortvorschläge begründet, wird aber eher unbekannt bleiben, weil die zugrunde liegenden Daten, vor allem die aktuellen, zum großen Teil nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
Nach dem Gesetz soll der „Zwischenbericht Teilgebiete“ auf drei Teilgebietekonferenzen besprochen werden, die das Atommüll-Bundesamt (BaSE) organisiert. Die erste der drei Konferenzen findet gleich darauf am 17./18. Oktober in Kassel statt. Interessierte haben also nur knapp drei Wochen Zeit, diesen Zwischenbericht zu lesen und mit Fachleuten zu begutachten. Ursprünglich wurde diskutiert, dass dafür drei Monate zu wenig seien. Und jetzt das!
Nach der Planung sollen an der Konferenz alle Interessierten, also Vertreter von Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden, sowie interessierte Bürger, teilnehmen können. Es werden dann wohl mehrere Hundert bis über Tausend Teilnehmer werden. Nach dem Gesetz sollen diese sich selbst organisieren. Wie soll das so schnell gehen? Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der vom Bundesamt beauftragte Moderator eine Tagesordnung durchzieht, die letztlich nur aus dem Referieren des Zwischenberichtes durch die BGE besteht. Das Bundesamt hatte zwischendurch auch schon mal die Idee, den Zwischenbericht erst auf der Konferenz zu veröffentlichen. Dann wäre es noch leichter gewesen, eine reine Lesung als Bürgerbeteiligung vor großer Kulisse auszugeben.
Einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung der Konferenz gibt es auch schon. Aber der gibt auch keine Hinweise darauf, wie in den zwei Tagen die Selbstorganisation und eine qualifizierte Diskussion stattfinden könnte. Und die Corona-Einschränkungen machen dies sicher nicht einfacher.
Vorsorglich hat sich die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) anwaltlich beraten lassen und ein Schreiben des Berliner Rechtsanwalts Dr. Philipp Schulte an die Umweltministerin Svenja Schultze adressiert: „Namens meiner Mandantschaft fordere ich Sie auf, das BASE anzuweisen, die … in Kassel geplante erste Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9 StandAG) angesichts der derzeitigen COVID-19 Pandemie um mindestens sechs Monate zu verschieben.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) schätzte am 04. Juni in einer Stellungnahme ein: „Das bisherige Vorgehen der zuständigen Behörden und Gesellschaften lässt bisher keine Chance für eine wirksame Beteiligung: Vielmehr scheint nur noch ein schneller Abschluss bis Sommer 2021 angestrebt zu werden – augenscheinlich vor Ende der Legislaturperiode. Der BUND lehnt ein solch beschleunigtes Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenso ab, wie die bestehenden Einschränkungen beim Zugang zu entscheidungsrelevanten Daten.“
Der BUND fordert deshalb die vollständige Transparenz durch Offenlegung und Erläuterung aller Daten und Methoden. Und im Blick auf die Teilgebietekonferenz fordert der BUND die Bereitstellung ausreichender zeitlicher und finanzieller Ressourcen für die Zivilgesellschaft zur Überprüfung des Berichts.
Die nächsten Termine der Teilgebietekonferenz sind übrigens am 04. – 07. Februar 2021 auch in Kassel, am 15. – 18. April 2021 in Darmstadt und eventuell am 10. – 13. Juni 2021 in Berlin.
Jochen Stay von der Anti-Atom-Organisation „ausgestrahlt“ resümiert im ausgestrahlt-Newsletter vom 30. 06.2020: „So bleibt die Frage im Raum, ob es überhaupt Sinn macht, sich an einem Pseudo-Beteiligungsformat zu beteiligen, bei dem nichts ausgerichtet werden kann und dies auch gar nicht gewünscht ist.“ [jdm]