Berechtigungsscheine für FFP2-Masken
Berechtigungsscheine
Anschreiben zu den Berechtigungsscheinen für FFP2-Masken
Anschreiben

Zurzeit erhalten alle Menschen ab 60 Jahren sowie jüngere Bürger, bei denen bestimmte Risikofaktoren vorliegen, zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese können in zwei Zeiträumen in den Apotheken (vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021 und vom 16. Februar bis zum 15. April) jeweils gegen sechs Masken eingelöst werden. Pro eingelöstem Berechtigungsschein ist ein Eigenanteil von zwei Euro zu zahlen. [jdm]