Kirchengemeinde Wippingen seit 110 Jahren selbständig
Vor 110 Jahren am 23. Januar 1911 erhob Bischof Hubertus Voß Wippingen in den Rang einer Kuratie mit Wirkung vom 1.04.1911. Damit erreichte die Kirchengemeinde einen wichtigen Schritt in Richtung Selbständigkeit.
Die Wippinger Gläubigen gehörten bis dahin noch immer ihren beiden Pfarreien Sögel und Steinbild an. Es war den Wippingern zwar 1843 gelungen, eine eigene Kapelle bauen zu dürfen. Damit waren die weiten Wege zur Sonntagsmesse endlich vorbei. Aber Taufen und Beerdigungen, sowie die Hochfeste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Allerheiligen) fanden weiter in den Pfarrkirchen statt.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Unabhängigkeit war 1903 die Einrichtung des Wippinger Friedhofes. 1905 fand erstmals das Fest der 1. Kommunion in der Wippinger Kirche statt.
Der Selbständigkeit standen im Wesentlichen zwei Probleme entgegen. Erstens wollten die bisherigen Pfarrgemeinden einen Ausgleich für den finanziellen Verlust durch eine Selbständigkeit der Wippinger haben. Denn aus Sicht der Pfarrgemeinden verloren sie zahlende Mitglieder und auch Landbesitz. Die Pfarrgemeinde Steinbild verlangte 7000 Mark Ablösung, man einigte sich schließlich auf 4500 Mark. Die Pfarrgemeinde Sögel bekam 7400 Mark. Allerdings mussten die beiden Muttergemeinden aus der Armenkasse wiederum 1370,22 Mark (Sögel) und 1400 Mark (Steinbild) an die neue Wippinger Kuratiegemeinde zahlen. Die Ablöseverhandlungen führte vor allem der von 1906 bis 1910 als Primissar amtierende Geistliche Friedrich Frieling. 1911 führte Bernardus Hake die Gemeinde. Er war am 23. Oktober 1910 zu seiner zweiten Amtszeit nach Wippingen zurückgekehrt.
Das zweite Problem war, dass die Diözese auch nicht an der Einrichtung einer neuen Pfarrei interessiert war. Die Wippinger hatten sich mit der Errichtung der Kapelle 1843 verpflichtet, das Gehalt der Wippinger Geistlichen zu zahlen. Das war nicht viel. Im Totenbrief des Primissars Johannes Sürken, der 24 Jahre in Wippingen als Geistlicher tätig war, ist zu lesen von einer „bescheidenen Stellung“ in einer „kleinen Gemeinde“. Bei Vertretungen scheuten sich die Priester nicht, in Bittbriefen an den Bischof um möglichst kurzen Dienst zu bitten, da dieser Ort doch sehr abgelegen sei.
Ein Pfarrer hat im Kirchenrecht eine starke Stellung. Er kann nicht einfach nach Gutdünken des Bischofs versetzt werden. Auch hat er gegenüber der Kirche ein Anrecht auf Besoldung. Für die Amtskirche lag die Lösung darin, keine echte neue Pfarrei zu gründen, sondern nur eine Quasipfarrei oder auch Kuratie genannt. Eine Kuratie funktionierte wie eine Pfarrei, hatte aber nicht die vollen Rechte einer Pfarrei. Ihr stand somit auch kein Pfarrer vor.
Für die Wippinger spielte dies nur bei der Finanzierung eine Rolle. Sie mussten sämtliche Ausgaben durch Umlagen aus dem Kreis der Gemeindemitglieder decken. Aber das Kirchenleben fand endlich vollständig in Wippingen statt. [jdm/Quelle Chronik der Gemeinde Wippingen]