Flächennutzungsplanänderung Nr. 137 wird rechtswirksam
Bereits im Februar 2019 wurde diese Änderung des Flächennutzungsplanes, der das Gewerbegebiet am Eichenkamp (rund um Hawe-Wester) betrifft, von der Samtgemeinde beraten.
Das dortige Gewerbegebiet sollte südlich erweitert werden, während im Westen der Plan in einer kleinen Fläche der Realität angepasst und im Nordwesten (hinter Hawe-Wester) ein Teil des Waldes als Gewerbefläche ausgewiesen werden sollte.
Jetzt wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 137 in leicht veränderter Form mit der Bekanntmachung im Aushangkasten der Gemeinde rechtsverbindlich. [jdm]