Führerscheinumtausch: die ersten Fristen kommen näher
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind innerhalb bestimmter Fristen umzutauschen gegen Führerscheine im sogenannten Scheckkartenformat ( § 24a der Fahrerlaubnisverordnung i.V.m. der Anlage 8e zur FeV ). Die alten Führerscheine verlieren nach Ablauf dieser Fristen ihre Gültigkeit.
Das Verfahren ist ganz einfach, kostet leider Geld. Im beigefügten Flyer steht alles kurz und knapp drin. Der Antragsvordruck kann ausgefüllt bei der Samtgemeinde-Verwaltung abgegeben werden.
Besonderheit: Wer seinen Führerschein nicht im LK Emsland (oder in den Vorgängerlandkreisen) gemacht hat, muss eine (kostenlose) Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Führerscheinbehörde beantragen. Hintergrund: Früher wurden die Führerscheine dezentral verwaltet. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg weiß von diesen Führerscheinen nichts. [Hermann Gerdes]