Berliner Mietendeckel: Der lange Kampf der Lobbyisten
In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitung Publik 03/2021 der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ver.di wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel kritisiert. Das Urteil selbst stehe auf wackeligen Füßen: „Die Bundesländer seien zur eigenen Gesetzgebung nur dann berechtigt, wenn der Bund nicht eingreife. Aber er tue es, denn mit den Paragraphen 556 bis 561 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB sei alles ‚umfassend und abschließend` geregelt“, heiße es im Urteil.
Die Artikel regelten aber nur teilweise die Betriebskostenpflicht, Mieterhöhungen, ortsübliche Vergleichsmiete, Mieterhöhung durch Modernisierungen, Sonderkündigungsrecht des Mieters nach einer Mieterhöhung und die so genannte „Mietpreisbremse“. Die aber habe bekanntlich keinen Mietpreisanstieg gebremst, und schon gar nicht in „angespannten Wohnungsmärkten“.
Im Vergleich zu den massiven Umgestaltungen seit 1990 und zur Explosion von Mieten, Nebenkosten und auch der Preise für Eigentumswohnungen, die heute überwiegend zur teuren Vermietung erworben werden, erweise sich das vom Gericht zitierte Bundesrecht als unwirksam: Nichts sei „umfassend und abschließend“ geregelt, im Gegenteil.
Das Urteil kam auf eine Klage von Abgeordneten der CDU, CSU und FDP zustande, die auch 1990 schon für die Einleitung der Wohnungskatastrophe verantwortlich waren. Damals wurden die öffentlichen Wohnungen den so genannten „Heuschrecken“ zum Fraß vorgeworfen. Mehr dazu im Ver.di-Publik-Artikel… [jdm]