Atommüll: BGE benennt Pilot-Standorte
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat vier Gebiete zur Methodenentwicklung bei der Standortsuche für eine Atommüll-Endlager benannt. Denn jetzt gibt es 90 Teilgebiete, die 54% der Fläche der Bundesrepublik bedecken. Unklar ist bisher, wie man weitere Eingrenzungen für eine engere Standortauswahl finden soll. Für jede Gesteinsart wurde ein Teilgebiet als Pilotprojekt ausgewählt: für den Opalinuston das Teilgebiet 001_00 in Baden-Württemberg und Bayern, für kristallines Gestein (Granit) Teile des Teilgebiets 009_00 (Saxothuringikum), das Teilgebiet 078_02 für flache Salzstrukturen im Thüringer Becken und den Salzstock Bahlburg, Teilgebiet 035_00. An den Standorten regt sich jetzt Widerstand, weil die Sorge besteht, dass jetzt eine Vorentscheidung für einen Atommüllendlagerstandort getroffen worden sei.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat Kritik am Vorgehen der Bundesgesellschaft geübt, weil zwei der vier Gebiete, in denen in Deutschland spezielle Daten zu Gesteinsformen erhoben werden sollen, in Thüringen lägen. Im Landkreis Harburg liegt 18 Kilometer von Lüneburg entfernt der Salzstock Bahlburg. Auch hier bestehen bei den betroffenen Kommunen Sorgen und auch Verärgerung über die mangelhafte Information durch die BGE.
Bei dem vierten Pilotprojekt handelt es sich um ein sehr großes Teilgebiet, das sich über Bayern und Baden-Württemberg erstreckt. In diesen beiden Ländern besteht schon lange eine gut organisierte Abwehrfront der Kommunen gegen ein Atommülllager.
Die BGE betont, dass die Auswahl als Pilotprojekt keine Vorfestlegung bedeute und nichts mit einer besonderen Eignung zu tun habe. Es gehe nur darum, an Beispielen die Methoden für die weitere Eingrenzung der Flächen aller 90 Teilgebiete zu entwickeln. Da gehe es um praktische Fragen wie etwa: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet, und was lässt sich aus den ermittelten Daten für die umfassende geologische Beschreibung des Gebiets mit Blick auf den sicheren Einschluss des Atommülls ableiten?
Dass die BGE die Betroffenen nicht vorab informiert hat, sondern sie zunächst nur aus einer zufälligen Bemerkung am Rande einer Veranstaltung davon erfuhren und erst danach eine Presseerklärung nachgeschoben wurde, ist ziemlich typisch für die BGE. Es wird jede Menge an Informationen auf den Markt geworfen, so dass die Bürger letztlich im Wust der Informationen ertrinken, ohne etwas Relevantes zu erfahren. Die BGE kann aber immer darauf verweisen, die Information irgendwo veröffentlicht zu haben und nichts verheimlicht zu haben. [jdm/Grafik BGE]