Tiere dürfen weiter mit Reserveantibiotika behandelt werden
Der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling ist im EU-Parlament damit gescheitert, strengere Regeln für die Antibiotika-Behandlung von Tieren durchzusetzen. Häusling und der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatten erreichen wollen, dass künftig fünf Antibiotikagruppen vor allem Menschen vorbehalten sein sollen und nur in Ausnahmefällen an einzelne, kranke Tiere verabreicht werden dürfen. Sein Einwand gegen Pläne der EU-Kommission fand vor dem Europaparlament letzte Woche keine Mehrheit. In der Ems-Zeitung vom 28.08.2021 wandte sich der Tierarzt Dr. Jörg Lehmann aus Meppen gegen ein Verbot der Antibiotika, weil die Tiere nicht mehr behandelt werden könnten.
Dr. Claudia Preuß-Ueberschär, Tierärzte für eine verantwortbare Landwirtschaft e.V. und Dr. Johann Müller, Dörpen, äußerten sich im Vorfeld der Entscheidung dazu in einem Leserbrief, der aber bisher nicht erschienen ist und den wir hier dokumentieren:
„Jährlich sterben global 700.000 Menschen an multiresistenten Keimen, in der EU derzeit 33.000, in Deutschland 2000 – Tendenz steigend mit einer vermutlich hohen Dunkelziffer. Weltweit sind dadurch die Gesundheitssysteme in Gefahr.
Die EU befasst sich seit Jahren mit dem Problem und will nun entgegenwirken. Dazu wird im September das Europäische Parlament über die neue Tierarzneimittelgesetzgebung entscheiden, weil nicht nur der falsche und zu häufige Einsatz von Antibiotika (AB) in der Humanmedizin, sondern auch der massenhafte Einsatz in der Tiermedizin zur Steigerung von Resistenzen beiträgt.
2019 wurden in Deutschland 339 Tonnen Antibiotika an Menschen verabreicht, dagegen aber 670 Tonnen in der Tiermedizin – überwiegend bei „Nutztieren“. Deutschland nimmt damit pro Kilogramm „Nutztier“ mit 89,9 Milligramm einen unrühmlichen europäischen Spitzenplatz ein.
Der immer wieder angeführte Rückgang der in der Tiermedizin eingesetzten Antibiotikamengen um etwa die Hälfte ist kein Indiz für weniger Behandlungen, sondern im Wesentlichen die Folge des Einsatzes von hochwirksamen Stoffen, die als Reserveantibiotika in der Humanmedizin gelten. Diese werden in geringerer Dosierung pro kg Körpergewicht angewendet und erzielen dabei die gleiche Wirkung, verfälschen so aber die Mengenangaben.
Auch, dass angeblich nur 5 % der multiresistenten Keime beim Menschen auf Tiere zurückzuführen seien, ist nur ein Teil der Wahrheit, weil eine Rückverfolgung nur bei wenigen Keimen gelingt. Bei dem sogenannten „Schweinekeim“ MRSA CC 398 ist dies möglich, bei anderen resistenten Keimen kaum, wie z. B. bei solchen, die ihre Resistenzen über den horizontalen Gentransfer auch an andere Bakterienarten übertragen können.
Der genaue Zusammenhang zwischen dem Anteil des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung und der Anzahl der Infektionen beim Menschen lässt sich laut Robert Koch Institut nicht oder nur schwer darlegen.
Aber letztlich tut das nichts zur Sache, denn die Tierhaltung findet keineswegs in geschlossenen Systemen statt. Und so gelangen Keime nicht nur über tierische Nahrungsmittel, sondern auch über Gülle oder Luft in die Umwelt, und das gilt eben auch für die eingesetzten Antibiotika.
Etwa 95 % der verabreichten AB durchlaufen den Verdauungstrakt unverändert, werden also als aktive Substanzen wieder ausgeschieden und verändern das Bodenleben. Auch auf diesem Weg gelangen resistente Keime in die Nahrungskette.
Beim aktuellen Vorhaben der EU hat nun der deutsche Abgeordnete der Grünen, Martin Häusling, im zuständigen Ausschuss ein Veto gegen einen geplanten Rechtsakt eingelegt. Es richtet sich gegen die Praxis der Verabreichung von Reserveantibiotika an Tieren, die lediglich vorgenommen werden, weil angeblich das Tierwohl gefährdet wäre. Als Begründung gibt Häusling völlig zurecht an: „Der Begriff „Tierwohl“ ist ein viel zu schwammiger Begriff. Es würde sich so an der Praxis der industriellen Tierhaltung nichts ändern, bei der massenhaft Reserveantibiotika an überwiegend gesunde Tiere in defizitären Haltungsbedingungen verabreicht werden.“
Reserveantibiotika haben in großer Menge in Mastställen nichts zu suchen. Tiere müssen so gezüchtet und gehalten werden, dass sie in ihrem kurzen Leben nur in Ausnahmefällen Antibiotika benötigen. Einzeltiere sollen selbstverständlich auch weiter mit diesen Substanzen behandelt werden dürfen, wenn es zwingend notwendig ist! Es braucht nun eine genaue und sachliche Auseinandersetzung, aber keine verunglimpfende Kampagne, die mit den Ängsten der Heimtierbesitzer spielt und suggeriert, dass ihre Haustiere sterben müssten. Diese Kampagne einzelner Tierärzteorganisationen beruft sich auf falsche Fakten und ist leicht zu durchschauen. Die Leiden der Tiere in der industriellen Tierhaltung und die von dieser Praxis ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Tier und Mensch liegen der Tierärzte-Lobby wohl nicht so nahe. Vielmehr sind hier wirtschaftliche Interessen anzunehmen, da Tierärzte an dem Verkauf von Antibiotika mitverdienen.“ [jdm]