EU-Taxonomie: Durchsichtiges Greenwashing
Die EU-Kommission will Atomkraftwerke und Gaskraftwerke als „nachhaltig“ einstufen (Taxonomie). Seit den 1980er Jahren taucht dieser ursprünglich in der Forstwirtschaft gebräuchliche Begriff auf. Er bedeutet ursprünglich, dass etwas längere Zeit andauert oder bleibt, bei der Forstwirtschaft also, dass nicht mehr gerodet wird, als nachwachsen kann.
Im Öko-Sprech der letzten Jahrzehnte bedeutet nachhaltig, dass nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren und künftig wieder bereitgestellt werden kann.
Die EU-Kommission möchte jetzt alles als nachhaltig bezeichnen, was man halt brauchen kann. Es mag ja sein, dass für eine gewisse Zeit Gaskraftwerke gebraucht werden, aber sie sind natürlich nicht im bisherigen Sinn nachhaltig. Und dass Atomkraftwerke ganze Landstriche unbrauchbar machen können – abgesehen von der Gefahr für die Gesundheit der Menschen – ist hinreichend bewiesen.
Bei dem EU-Vorschlag geht es also nur darum, die Profite der Energiekonzerne in Deutschland und Frankreich durch Greenwashing abzusichern. Es soll den Investoren signalisiert werden, dass ihre Investitionen in diesen Bereichen trotz aller klimapolitischen und umweltpolitischen Notwendigkeiten von der EU-Bürokratie geschützt werden.
In der Diskussion wird auch oft so getan, als ob Deutschland mit seinem Atom-Ausstiegsbeschluss weltweit ziemlich allein dastehen würde. Das ist aber nicht so. Von den 27 EU-Staaten haben nur 12 Staaten Atomkraftwerke, demnächst nach Deutschlands Ausstieg nur 11 Staaten. Von den 104 Atomkraftwerken betreibt Frankreich allein 57. Die 7 belgischen Kraftwerke gelten schon lange als marode. Das Land hat einen Ausstiegsbeschluss für 2025. Dänemark, Österreich und Italien haben sich per Volksabstimmungen gegen die Atomkraft ausgesprochen. In Asien hat sich Taiwan in einer Abstimmung gegen Atomkraftwerke ausgesprochen. [jdm]