Gerichtsentscheidung in London: Assange darf gegen Auslieferung vorgehen
Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf laut einer Mitteilung des High Court in London im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen.
Assange hatte Informationen über Kriegsverbrechen der USA im Irak veröffentlicht. Für diese journalistische Arbeit bedroht ihn die US-Justiz wegen angeblicher Spionagetätigkeit mit einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
Assange sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Zuletzt hatte ein Urteil der britischen Justiz die Auslieferung an die USA erlaubt. Dagegen kann er jetzt juristisch vorgehen.
„Heute haben wir gewonnen“, erklärte Assanges Verlobte Stella Moris am Montag nach dem Gerichtsentscheid vor dem High Court. Sie erinnerte aber daran, dass er trotz aller Etappensiege weiterhin leiden werde, solange er inhaftiert sei. „Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr. Julian muss freigelassen werden.“ Moris betonte: “Unser Kampf geht weiter, und wir werden ihn kämpfen, bis Julian frei ist.“ [jdm]