Corona-Sonderregelungen in der Pflege verlängert – VdK fordert höhere Monatssätze
Das Bundesministerium hat die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 30. April 2023 verlängert. Pflegende Angehörige sind weiterhin einer besonderen Belastung ausgesetzt. „Pflegebedürftige und ihr Umfeld fühlen sich von der Politik alleingelassen. Die Verlängerung einiger weniger Maßnahmen wird der besonderen Belastung der häuslichen Pflege nicht gerecht. Wo sind die Akuthilfen, die den Alltag tatsächlich erleichtern?“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.
Der Sozialverband VdK fordert einen Pflegelohn und spricht in einer Kampagne über die schwierige finanzielle Situation pflegender Angehöriger. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, schon bei den Monatssätzen müsse sich deutlich etwas verändern: Statt 900 Euro von der Pflegeversicherung seien allein als Inflationsausgleich seit 2017 mindestens 160 Euro mehr fällig.
Der Verbund Pflegehilfe zeigt in einem Flyer die aktuellen Sonderregelungen, die bis 30. April 2023 ihre Gültigkeit behalten, im Überblick:
- Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
- Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe.
- Kürzere Ankündigungsfrist bei der Familienpflegezeit: 10 Arbeitstage statt 8 Wochen. (Quelle) [jdm/Verbund Pflegehilfe]