Bahn-Gewerkschaft: Schlichterspruch im öffentlichen Dienst für uns keine Grundlage
Im Tarifkonflikt des Öffentlichen Dienstes hat die Schlichtungskommission am 15.4.2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3000 Euro sowie ab März 2024 einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent vorgeschlagen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 24 Monate betragen.
Dieser Schlichtungsvorschlag ist ein Sparmodell für die Arbeitgeber. Die Inflationsausgleichszahlung ist keine Lohnerhöhung, die sich auch in der Zukunft noch auswirkt, sondern einfach eine einmalige Zahlung. Wenn dann ab März 2024 die Löhne erhöht werden sollen, werden sie auf der Basis der jetzigen Löhne erhöht. Die Inflationsausgleichszahlung hat darauf keine Auswirkung.
Bei einer Vertragslaufzeit von jeweils 12 Monaten würde eine echte Lohnerhöhung zum März 2023 auch ab März 2024 bezahlt plus der dann auszuhandelnden Lohnerhöhung. Das wäre auch logisch, weil die enormen Preiserhöhungen durch die Inflation ja nicht eine einmalige Sache in diesem Jahr sind, sondern die hohen Preise werden auch im nächsten Jahr plus der dann wirksamen Inflation bezahlt werden müssen. Der Schlichtungsvorschlag ignoriert also die Belastungen der Arbeitnehmer durch die Inflation, trotz der „Inflationsausgleichszahlung“.
In den Tarifverhandlungen für die etwa 50 Bahngesellschaften, die nahezu zeitgleich verhandelt werden, hat die Deutsche Bahn die Forderung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG nach einem Mindestbetrag von 650 Euro, alternativ 12 Prozent, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, komplett ignoriert.
Jetzt schlägt die Deutsche Bahn vor, den Schlichtungsvorschlag im Öffentlichen Dienst für die Bahn zu übernehmen. Dieser hat mit den Forderungen der EVG nichts zu tun, zeigt aber, dass der Schlichtungsvorschlag des Öffentlichen Dienstes bei der Kapitalseite sehr gut ankommt.
„Die Botschaft an alle Unternehmen ist klar: Wir wollen keine Laufzeiten von 24 Monaten oder länger, wir wollen auch keinen Inflationsausgleich. Wir wollen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen dauerhaft mehr Geld haben und fordern deshalb 650 Euro mehr als soziale Komponente, alternativ 12 Prozent, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das sind – angesichts der für die Beschäftigten weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage – überschaubare Forderungen. Die in allen Unternehmen durchzusetzen, ist unser Auftrag. Dass wir in der Lage sind, dazu den nötigen Druck aufzubauen, haben wir schon einmal unter Beweis gestellt“, betonte EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay.
Die Tatsache, dass die EVG erwartet, dass der Stundenlohn endlich in allen Bereichen auf echte 12 Euro angehoben wird, ohne dass dazu Zuschüsse oder Verrechnungen nötig sind, zeigt, dass es hier nicht um eine Hochverdienergruppe geht, sondern darum, angesichts der Inflation vernünftig über die Runden zu kommen.
Die Kommentatorin der Ems-Zeitung schrieb heute: „Keine Frage, fast jeder versteht, dass Angestellte der Luft- und Bahnbranche angesichts der Inflation mehr Gehalt fordern. Gute Arbeit muss gut entlohnt werden. Was Millionen Bürger aber nicht verstehen: Warum muss für diesen Tarifkampf regelmäßig das ganze Land in Geiselhaft genommen werden?“
Ganz offensichtlich hat sie nicht verstanden oder will es nicht verstehen, dass Arbeitnehmer keine Lohnerhöhungen bekommen, wenn sie nett darum bitten, sondern nur, wenn sie der Kapitalseite überzeugend darlegen können, dass sie sich eine Unterbezahlung nicht gefallen lassen. Und das kann nur der Streik leisten. Woher Corinna Clara Röttker ihre Weisheit hat, dass die Bürger das nicht verstehen, sagt sie nicht. Den meisten Menschen ist durchaus bewusst, dass erkämpfte höhere Löhne in einem Bereich, auf die eine oder andere Art auch in anderen Branchen ankommen – und sei es nur als Argument durch den Verweis auf deren Lohnerhöhungen. Aber auch das ist nur (m)eine unbewiesene Behauptung [jdm]