Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
Die Rechtsanwältin Anne-Kathrin Gröninger aus Meppen hat im Oktober letzten Jahres vor dem Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil erstritten, nach dem bei medizinischen Begutachtungen die Begleitung durch eine Vertrauensperson erlaubt werden muss. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnet, wenn ihre Anwesenheit im Einzelfall eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert.
In der Vergangenheit haben viele Gutachter eine solche Begleitung abgelehnt. Das berichtete der NDR auf Hallo Niedersachsen. Auch Gröninger berichtete auf ihrem Facebookkanal unmittelbar nach dem Urteil. [jdm]