4242 Menschen klagen gegen die Fünf-Prozent-Hürde
Der Verein Mehr Demokratie hat am 20.10.2023 in Berlin seine Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen auf einer Bundespressekonferenz vorgestellt und in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Konzipiert ist die Verfassungsbeschwerde als Bürgerklage: 4242 Bürgerinnen und Bürger stehen hinter der Klage.
Hintergrund für die Verfassungsbeschwerde ist die im März mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform. Mit dieser wurde auch die Fünf-Prozent-Hürde verschärft: Gewinnt ein Kandidat einen Wahlkreis, kann das Bundestagsmandat nur dann angetreten werden, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde zudem die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte. „Diese harte Sperrklausel könnte CSU und Die Linke die parlamentarische Existenz kosten. Millionen von Wählerstimmen würden entwertet“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie und einer der drei Hauptbeschwerdeführer. „Die Zahl der Stimmen, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde unter den Tisch fallen, könnte sich damit verdoppeln: Von vier Millionen bei der Bundestagswahl 2021 auf künftig acht Millionen. “
Die Fünf-Prozent-Hürde sei nun nicht mehr abgefedert und kollidiere noch stärker als zuvor mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Artikel 38 Grundgesetz) und der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Grundgesetz). Aus Sicht von Mehr Demokratie sei damit die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten.
Juristisch vertreten wird der Verein von Thorsten Kingreen, Professor an der Universität Regensburg. „Die Sperrklausel ist eine Zerrklausel; sie verzerrt den gesellschaftlichen Meinungspluralismus, der im Parlament nicht mehr abgebildet wird“, so Kingreen. Die Fünf-Prozent-Hürde werde noch immer mit einem Rückgriff auf die Erfahrungen in der Weimarer Republik begründet. Mit ihr soll eine Zersplitterung des Parlamentes verhindert werden, um Regierungsbildungen nicht zu erschweren. Es werde aber nicht evaluiert, ob es dafür eine Sperrklausel in dieser Höhe brauche. „Die Fünf-Prozent-Hürde scheint zum selbstverständlichen Inventar des Wahlrechts geworden zu sein, eben zur Gewohnheit. Zur Gewohnheit sollten schwerwiegende Eingriffe in die Herzkammer der Demokratie aber nicht werden. Die Fünf-Prozent-Hürde ist verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen“, so Kingreen.
Vertreter von Mehr Demokratie haben die Klageschrift heute in Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht übergeben. Sie überreichten zudem 18 Aktenordner mit den Vollmachten der Mitklagenden. [PM Mehr Demokratie]