Asylverfahren ins Ausland verlagern – Ein übler Scherz
Die Partei der Christen (CDU), die grüne Partei der ehemaligen Friedens- und heute Waffenfreunde und des Umweltschutzes und die liberale Partei der Freiheit des Geldes– egal – drei der neoliberalen Parteien Deutschlands haben sich gemeinsam für Asylverfahren außerhalb Deutschlands ausgesprochen.
Aber noch am 1. November zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, die gesagt haben soll: „Mich verwundert schon, dass sich die Union als christliche-konservative Partei so leicht damit tut, Lösungen zu vertreten, die nicht dem EU-Recht entsprechen und das Recht auf Asyl faktisch aushebeln sollen.“
So schnell kann sich die Politik einer Partei drehen – da kommt man als Bürger gar nicht mehr mit.
Und dabei ist die Idee scheinbar genial: Wer flüchten will, soll in einem Migrationszentrum in seiner Heimat einen Antrag auf Asyl stellen. Der Asylantrag wegen Gefahr für Leib und Leben wird genehmigt und schon kann der Mensch ausreisen.
Das hätten die USA eigentlich auch schon mit den Deutschen in Nazi-Deutschland machen können – dann hätten Thomas Mann, Lion Feuchtwanger, Albert Einstein oder Marlene Dietrich nicht so Holter die Polter aus Deutschland ausreisen müssen, sondern in aller Ruhe zusammen mit dem US-Asylbescheid ausreisen können. Und die ganzen von den Nazis verfolgten Gewerkschafter, die jüdischen Schriftsteller und demokratischen Politiker: ein solches Migrationszentrum hätte ihnen bestimmt geholfen. Zumindest für viele Juden auf der Flucht hatten die USA so etwas Ähnliches eingerichtet. Ende 1938 standen etwa 125.000 Menschen vor den US-Konsulaten an, um eines der 27.000 Visa zu erhalten, die im Rahmen der damaligen Quotenregelung an Einwanderer vergeben wurden. Bis Juni 1939 stieg die Zahl der Bewerber auf über 300.000. Die meisten von ihnen wurden abgelehnt. Die, die Visa erhielten, wurden von den Nazis aber zuvor ihres ganzen Besitzes beraubt, die anderen wurden von den Nazis ihres Lebens beraubt.
Solche Migrationszentren werden in Myanmar sicher auch super funktionieren. Wie clever die Bundesregierung ihren ehemaligen Mitarbeitern in Afghanistan zur Ausreise nach Deutschland verhilft, kann nur mit Hochachtung anerkannt werden.
Der RND-Artikel zitiert auch einen so genannten Migrationsforscher Gerald Knaus. „Gerade alle die, die Bauchweh haben bei dem Gedanken, die Asylverfahren in Drittstaaten zu machen, muss man immer daran erinnern, was wir jetzt haben: Wir haben jetzt seit über sechs Jahren eine unmenschliche, unmoralische, intensive Kooperation mit Libyen, wo Menschen zurückgebracht werden, auch finanziert von der EU.“
Wenn das die Alternative ist, hat er natürlich recht: Die Unmenschlichkeit besteht für ihn darin, dass man Menschen in unmenschliche Verhältnisse zurück bringt. Sein unmenschlicher Vorschlag ist deshalb, sie lieber gleich da lassen.
Die Afrikanische Union hat schon 2018 die Einrichtung von Migrationszentren abgelehnt. Aus dem einfachen Grund: Sie haben nichts mit dem Recht auf Asyl zu tun, sondern dienen ausschließlich dazu – neben ihrer Propagandafunktion – in den afrikanischen Ländern dringend gebrauchte Fachkräfte abzuwerben. Warum sollten sich die Länder – sofern sie nicht von, von der EU korrumpierten, Staatschefs regiert werden – dies antun?
Wenn die EU Menschen einreisen lassen will, soll sie ein transparentes Einwanderungsrecht einführen. Und es unterlassen, durch kolonialistisch geprägte wirtschaftliche Beziehungen die südlichen Länder im Status des billigen Rohstofflieferanten zu halten.
Die Steuerung der Einwanderung mit dem Asylrecht zu vermengen ist unredlich. Es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Weil es kein nennenswertes legales Einwanderungsrecht gibt, versuchen viele Menschen ihr Ziel über einen Asylantrag zu erreichen.
Dass das für unser Land nicht funktioniert ist offensichtlich. Wir brauchen also beides: ein Einwanderungsrecht und ein Asylrecht. Die untaugliche Antwort der jetzigen Politik der EU und Deutschlands ist es, das eine nicht zu tun (Einwanderungsregelungen) und das andere nicht mehr zu tun (Asylrecht). Die Asylverfahren ins Ausland zu verlagern, ist einfach die menschenrechtliche Bankrotterklärung Deutschlands. [jdm]