Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung muss Sofortmaßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden ergreifen
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND e.V. war der Auffassung, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Trotz der Pflicht legte die Bundesregierung keine wirksamen Programme vor, um die Klimaschutzlücke zu schließen. Der BUND hatte daher mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2023 eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen verlangt, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssten Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des BUND, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.
Das Gericht stellte fest, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt habe. Die Bundesregierung habe dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien hätten im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt, aber ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme blieb aus.
Stattdessen beschloss die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023. Der 11. Senat hat festgestellt, dass das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm erfüllt. Es überprüft anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.
Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin, freute sich: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig.“ Die Deutsche Umwelthilfe erklärte auf ihrer Homepage: „Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre katastrophale Klimapolitik. Sie muss jetzt wirksame Sofortmaßnahmen ergreifen.“
Das Gericht hat die Revision zugelassen. Nach einem Bericht des RBB will die Bundesregierung juristisch gegen das Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorgehen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing habe das dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt. Die Revision hat aufschiebende Wirkung. Der Klägeranwalt Remo Klinger erwarte aber bei einer Revision auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg. [jdm]