Mitteilung aus dem gemeinderat Wippingen zur Umsetzung eines Windparks in der Gemeinde Wippingen 12(2023

Auf der Gemeinderatssitzung am 5. Oktober 2023 wurde unter dem Punkt „Berichte und Mitteilungen“ über derzeitige Bemühungen zur Errichtung eines Windparks in Wippingen informiert, die Ratsherren Hermann Josef Pieper und Christian Koers gaben dazu einen Sachstandsbericht ab.

Durch Änderungen im EEG-Gesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und eine Neuordnung des LROP (Landes-Raumordnungsprogramm) käme eine Potenzialfläche in Wippingen Ost unter Umständen in Betracht, auf der maximal drei Windkraftanlagen errichtet werden könnten.

Bereits 2001 wurde im Samtgemeinderat ein Antrag auf Einrichtung einer Sonderbaufläche für Windenergie behandelt. Gestellt wurde der Antrag von Johann Frericks und weiteren acht Grundstückseigentümern. Als Gebiet war das Devermoor parallel zur Werpeloher Strasse vorgesehen. In der Diskussion wurde 2001 auf einen ähnlichen Antrag aus dem Jahr 1996 verwiesen, den eine Interessengemeinschaft Windenergie Wippingen gestellt hatte.

Dieser Antrag von 1996 wurde damals zwar vom Rat unterstützt, aber die Angelegenheit wurde nicht weiter vorangetrieben, weil von den Antragstellern damals keine weiteren Unterlagen eingereicht wurden. Die Samtgemeinde hatte aber bei der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes 1999 untersucht, ob diese Fläche für einen Windpark geeignet sei. Diese Fläche hielt man aus zwei Gründen für nicht geeignet: 1. Die Nachbarschaft zur Erprobungsstelle werfe Probleme auf. Und 2. habe das sogenannte DEWI-Gutachten (Deutsche Windenergie-Institut) ergeben, dass die Windverhältnisse nicht günstig seien.

Bei der Diskussion über den Antrag 2001 zweifelte Wilhelm Borchers an, dass es sich um einen ungünstigen Standort handele. Im DeWi-Gutachten gehe man von älteren Kraftwerkstypen aus. Der damalige Samtgemeindebürgermeister Hansen stützte mit seiner Entgegnung die Einschätzung des DEWI: der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde lasse nur Typen mit höchstens 80 Meter Nabenhöhe (höchste Rotorhöhe damit 120 Meter) zu. Diese Größenordnung sei im DEWI-Gutachten bereits berücksichtigt.

Unter den heutigen Vorzeichen muss der LK Emsland mehr Flächen für Windkraft ausweisen, so dass es jetzt einen dritten Vorstoß für den Wippinger Windpark gibt. In einer „Mitteilung aus dem Gemeinderat Wippingen“ beschrebt Bürgermeister Martin Hempen den Stand der aktuellen Diskussion. Hempen zufolge haben sich die Flächeneigentümer im Potenzialgebiet zu einer „Bürgerwindpark Wippingen Ost GbR“ zusammengetan. Ein Vorstand aus fünf Mitgliedern vertritt die GbR nach aussen. Sollte das Projekt tatsächlich realisiert werden können, ist das Ziel, dass sich Bürger am Windpark beteiligen können. Mehr informationen finden Sie in der Mitteilung des Bürgermeisters. [jdm]