Streikrecht ist immer in Gefahr
Angesichts der Streiks der GDL verlangt der Generalsekretär Bijan Djir-Sarai von der „Partei der Besserverdienenden“ FDP: „Wir brauchen umfassende Reformen beim Streikrecht im Bereich der kritischen Infrastruktur. Dazu gehören Instrumente wie verpflichtende Schlichtungen, klare Streikfristen und die Möglichkeit, Verhandlungsführer auszutauschen. Auch müssen wir über eine generelle Einschränkung des Streikrechts in sensiblen Bereichen sprechen.“
Wie in vielen anderen Bereichen auch, pfeift diese ehemalige „Bürgerrechtspartei“ auf das Grundgesetz und möchte das Streikrecht einschränken. Dabei hat die Bunderepublik Deutschland im Vergleich mit unseren Nachbarländern ein äußerst restriktives Streikrecht. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das das Streikrecht regelt.
Im Grundgesetz heißt es im Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.“ Also die Bildung von Gewerkschaften darf nicht eingeschränkt werden und Militär und Polizei dürfen dies nicht einschränken.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz der Großen Koalition wurde festgelegt, dass nur der Tarifvertrag in einem Betrieb gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossen wurde. Damit wurde zwar nicht direkt ein Verbot der kleinen Gewerkschaften ausgesprochen, aber ihnen wird verwehrt, im Betrieb per Tarifkampf wirksam zu werden.
Diese Regelung führt dazu, dass sich die Gewerkschaften real in Konkurrenz befinden. Die GDL kann aktuell nur für die Lokführer einen Vertrag abschließen. Von Arbeitgebern und ihren politischen Helfern, wie der FDP, wird der GDL vorgeworfen, für Partikularinteressen den Betrieb der Bahn zu stören. Dabei darf die GDL nur für ihr eigenes Interesse streiken. Alle anderen Forderungen, z. B. für eine bessere Ausstattung der Bahn, oder gegen die Privatisierung der Bahn oder bessere Bezahlung für das Reinigungspersonal, sind nach der deutschen Rechtsprechung als politischer Streik verboten oder wegen des Tarifeinheitsgesetzes sinnlos.
Das Streikrecht wurde in Deutschland fast ausschließlich durch Richterrecht gebildet. Und die Grundlagen für diese Rechtsentwicklung stammen bis heute von dem ehemaligen Nazi-Juristen Hans Carl Nipperdey, der das nationalsozialistische Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit mitverfasste, das dem Vorgesetzten absolute Befehlsgewalt übertrug, wodurch die Untergebenen als „Gefolgschaft“ zum unbedingten Gehorsam verpflichtet wurden. Nach dem Krieg verfasste er ein entscheidendes Gutachten zum Zeitungsstreik von 1952 gegen die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes und begründete das Recht auf Schadenersatz von bestreikten Unternehmen. Damit war der politische Streik in Deutschland verboten. Als der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichts von 1954 bis 1963 festigte Nipperdey diese Rechtsprechung.
Der FDP (und der Blöd-Zeitung) sind die wenigen Streikrechte in Deutschland, die der Nazi-Jurist und die letzte Große Koalition noch übergelassen haben, schon zuviel. Ihnen wären die Belegschaften als „Gefolgschaften“ wohl lieber. Die Unterstützung der GDL-Tarifkämpfe ist somit Unterstützung für den Erhalt einer Demokratie, die nicht nur daraus besteht, die Personalvorschläge von Parteien alle vier Jahre mit der Abgabe einer Stimme abzusegnen.
Dass die Forderungen der GDL neben der Lohnerhöhung auch eine Wochenstundenreduzierung beinhalten, und beide Forderungen durch höhere Beiträge der Rentenversicherung zugute kommen, sei nur am Rande erwähnt. Der Rentenversicherung wird dadurch mehr geholfen, als durch die Aktienrentenphantasien der FDP. [jdm]