Assange darf Berufung einlegen
Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfen einlegen. Das entschied der Londoner High Court. Damit ist die direkte Auslieferung des WikiLeaks-Mitbegründers an die USA erst einmal abgewendet. Die Richter hatten Zusicherungen von den USA verlangt, dass Assange bei einer Auslieferung nicht als Ausländer diskriminiert werde, sondern auch durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt sei. Die US-Staatsanwälte hatten zugesichert, dass Assange keine Todesstrafe drohe. Diese Zusicherung wurde von den Richtern akzeptiert, die anderen Zusicherungen, die die USA für den Fall einer Auslieferung gemacht hatten, werteten sie als nicht zufriedenstellend. Assange habe somit Grund, die Auslieferungsanordnung der britischen Regierung anzufechten.
Bei dem ganzen Prozess handelt es sich um eine Menschenrechts-Farce. Assange wird in Großbritannien wegen eines US-Spionagegesetzes aus dem 1. Weltkrieg gefangen gehalten, weil er als Journalist geheime US-Papiere, die ihm angeboten wurde, veröffentlicht hat. Spionage wird normalerweise als Geheimnisverrat zu Gunsten eines Gegners definiert. Hier hat Assange aber lediglich Verbrechen der USA öffentlich gemacht, die durch das geheime Material bewiesen wurden.
Die USA wollen also den Journalisten Assange für etwas bestrafen, was weltweit als „investigativer Journalismus“ gefeiert wird. Sollte das Schule machen – und die Justiz anderer westlicher Staaten sich wie die der Briten als Erfüllungsgehilfin der USA betätigen, könnten Journalisten weltweit keine Enthüllungen über US-Politik mehr veröffentlichen.
Es bleibt unverständlich, warum die britische Justiz sich zu diesem Unrechtsakt hergibt und es bleibt unverständlich, warum Assange noch immer nicht auf Kaution freigelassen wird. [jdm]