Mindestlohn macht Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden kleiner
Jede Studie über die Verteilung des Vermögens in Deutschland zeigt, dass die Vermögensverteilung immer ungerechter wird: Insgesamt besitzen die wohlhabendsten zehn Prozent der Haushalte zusammen etwa 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die unteren 20 Prozent besitzen gar kein Vermögen. Etwa neun Prozent aller Haushalte haben Schulden.
Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gibt es beim Einkommen tatsächlich einen anderen Trend. Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden (obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.
Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2023 im Westen deutlich größer als im Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland den 3,04-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im April 2022 lag der Verdienstabstand Im Westen bei 3,34 und im Osten bei 2,8. [PM Destatis/jdm]